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Autor Thema: Zwei Fragen - kurz vor Privatinsolvenz  (Gelesen 4259 mal)

fellnase

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Zwei Fragen - kurz vor Privatinsolvenz
« am: 15. Oktober 2007, 06:25:10 »

Hallo liebe Forengemeinde.

Zuallererst einmal ein riesen Dankeschön für Eure Arbeit.  Ich habe schon viel in diesem Forum gelesen und mir schon viele wichtige Informationen
aneigenen können.

Nun zu meinen Fragen:

Mein Mann und ich waren letzte Woche bei einer örtlichen Schuldnerberatung (Caritas).  Diese hat uns zur Privatinsolvenz geraten.
Wir sind durch eine längere plötzlich aufgetretene Krankheit meines Mannes, die zur Schwerbehinderung und längerem beruflichen
Ausfall geführt hat, nicht mehr in der Lage unsere Raten pünktlich zu bedienen.

Frage 1:
Einer unserer Kredite beinhaltet unser Auto.  In dem Kreditbetrag waren aber auch noch ein Girokontoausgleich mitinbegriffen, also
der Kredit besteht nicht nur aus der Forderung für das Auto.
Die Schuldenberatung hat uns gesagt, dass das Auto wohl als eines der ersten Gegenstände vom Kreditgeber "abgeholt" werden wird, wenn
wir unsere Ratenzahlung einstellen.
Gibt es eine Möglichkeit, das Auto anderweitig weiternutzen zu können? Also dass man das Auto irgendwie aus dem Vertrag herausbekommt und
evtl.   jemand aus der Verwandtschaft das Auto kauft und uns kostenfrei zur Verfügung stellt? Ich brauche das Auto dringend zur Berufsausübung.

Frage 2:
Ich habe in diesem Forum schon zwei Threads gelesen aus denen hervorging, dass die Bank Lastschriftforderungen über einen längeren Zeitraum
zurückholen kann, um eigene ungedeckte Forderungen auszugleichen.
Kann sie das länger als 6 Wochen, bzw.  weiter zurück als bis zum letzten Kontoabschluss, der ja alle drei Monate erfolgt?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten.

Mit freundlichen Grüssen,

fellnase
Gespeichert
 

paps

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Re: Zwei Fragen - kurz vor Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 19:44:57 »

zuert einmal willkommen bei PWN

zu Ihren Fragen:

1.) Sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt, ist das die beste Lösung.
      Sie sollten dann einen Überlassungsvertrag mit diesem Dritten machen, um den PKW weiter nutzen zu können.
     
2.) m.E. ist dies durch die Bank nicht möglich.
       Sicherheitshalber kann man aber auch schriftlich gegenüber der Bank erklären, dass der Kontoauszug, die einzelnen Buchungen als genehmigt                     
       gelten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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