finde aber keinen Beitrag wie man/frau richtig beginnt, wenn man merkt man kann nicht mehr zahlen.
-> man muss feststellen oder einsehen, dass es nicht mehr geht alle Gläubiger zu bedienen. Diagnose (drohende) Zahlungsunfähigkeit fällen. Wenn das *klar* ist, muss man sich überlegen, wie man mit der Situation umgeht. Man kann vieles versuchen. Wichtig ist nur, dass man etwas unternimmt.
Ab 2011 werden es um die 1600€ mit Mann zusammen sein.
-> wer verdient wie viel netto?
Schuldenberg ca 80.000 €
-> wer hat wo schulden und, gemeinsam oder getrennt?
Überlege auch Insolvenz anmelden ? ( mein Mann ging schon vor 15 J. in Frührente )
-> wenn Sie beiden *drin* stecken, muss jeder für sich ein Insolvenzverfahren durchlaufen.
1. doch nochmal mit Bankern reden. . . oder zuerst mal hinschreiben ?
-> was wollen Sie a) reden und b) schreiben? Wie sieht der Plan bzw. der Vorschlag für die Bank aus?
5. vor allem anderen direkt ein Konto auf Gutahabenbasis beantragen ?
-> ja, das kann ggf. eine Schutzmaßnahme sein, um nicht eines Tages ohne Geld da zu sitzen, wenn die liebe Hausbank einfach das Konto „dicht“ macht
6.. Mit allem erstmal abwarten bis Mahnungen kommen ?
-> warten hilft nicht.
Pfändungstabelle und getrennt veranlagt werden verstehe ich - kann ja lesen ;-)
-> jeder unterliegt für sich mit seinem eigenen Einkommen der Pfändung (siehe Lohnpfändungstabelle)
Doch wieso heißt es dann wieder es geht alles weg bis zur Grundsicherung?
-> wo steht das denn? Es wird viel Erzählt wenn der Tag lang ist.
Wer holt dann wann und wie lange Geld vom Konto ?
-> ???
Habe auch gelesen man muß die Grundsicherung beantragen ?
-> *kopfschüttel* Grundsicherung beantragt man, wenn das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Derzeit scheinen Sie mit 1.600 Euro (?) Haushaltseinkommen sicherlich keinen Anspruch und keinen Bedarf für Grundsicherung zu haben.
Wenn der erste Kuckuckskleber an der Türe klingelt ? Darüber zerbreche ich mir den Kopf . . hilft aber nicht . . find' es nicht im www und nicht in diversen Büchern oder Schuldnerberatung vor Ort.
-> die Grundsicherung hat NICHTS mit einem Insolvenzverfahren zu tun auch NICHTS mit einem Kuckuck-Menschen. Was Sie ggf. meinen ist, wo man Vollstreckunkschutz beantragt, wenn bspw. ein Gläubiger irgendwann mal das Konto pfändet? Da gilt folgendes: Sozialleistungen sind innerhalb von / Tagen nach Gutschrift auf dem Konto grundsätzlich unpfändbar. Bei Arbeitseinkommen muss hingegen ein Freigabeantrag nach § 850k ZPO beim Amtsgericht gestellt (oder der Vollstreckungsbehörde) werden. Das geht aber erst, wenn es zu einer Kontopfändung gekommen ist nicht heute schon. Demnächst wird es auch das sog. P-Konto geben, dass bereit einen gewissen Schutz vor solchen Pfändungen umfasst.