Hallo
ich habe versucht über mehrere Monate hinweg eine Einigung zu finden, mit kleineren Raten die Schulden abzubezahlen. Leider ohne Erfolg, sämtliche Anträge wurden abgelehnt. Jetzt hat mir die Bank gekündigt und ich mußte eine andere Bank finden in der ich ein Girokonto eröffnen konnte. Ich bin jetzt Rentner und kriege wesentlich weniger Geld, daher kann ich die Raten nicht mehr bezahlen.
2017 endete meine Insolvenz, kann ich nochmals eine Insolvenz beantragen?
Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Danke für eure Hilfe
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
- 23. Dezember 2025, 04:14:20
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am: 08. November 2025, 23:53:22
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am: 30. Oktober 2025, 12:52:42
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Hallo Zusammen,
ich bin weiblich, knapp über 40 und verheiratet. Nach der Geburt unseren Sohnes bin ich nicht zurück in das Angestelltenverhältnis sondern habe mich selbstständig gemacht. Kurz danach wurde ich wieder schwanger, aber ich habe es irgendwie trotzdem geschafft die Firma aufzubauen. Mein Mann ist schon länger selbstständig, wir sind vom gleichen Markt abhängig. Eigentlich wollte ich meine Firma nebenher laufen lassen um Mutter sein zu können, erst wenn die Kinder aus dem gröbsten rauswären, wollte ich sie evtl. wachsen lassen. Es kam natürlich anders und die Firma brachte von Jahr zu Jahr mehr Umsatz. Bei meinem Mann brach die Arbeit vor ein paar Jahren ziemlich ein, sodass eingetroffen war, was ich nicht wollte: Die Verantwortung lag / liegt auf mir. Ich bin aber auch Mama und für den Haushalt etc. zuständig. Letztes Jahr kamen viele Dinge zusammen, ich wurde unverhofft Schwanger, verlor das Kind, bekam nach einer Rhesus-Prophylaxe und einer Corona Infektion heftige gesundheitliche Probleme. Mein Mann unterstützte mich in der Fima, ich stellte meine Mutter (Rentnerin) ein, die sich um das Backoffice kümmerte. Es lief auch weiterhin sehr gut, allerdings hat sich wahrscheinlich langsam herumgesprochen, dass ich gesundheitliche Probleme habe und wir haben nicht genügend Aufträge. Durch die guten Jahre öffnet das Finanzamt aber unglaublich die Taschen. Ich habe letztes Jahr allerdings selbst ganz viel für Untersuchungen, Medikamente, Behandlungen ausgegeben, dass nicht genug Rücklage da ist. Ich befürchte es reicht noch so bis März. Und dann? Wir haben gemeinsame Immobilien als Ehepaar. In einer ETW wohnt meine Mutter, die ja nun auch finanziell von meinem Unternehmen abhängig ist und eine mini Rente bezöge (600€), würden wir einen Insolvenzantrag stellen würde ja auch ihre bewohnte Wohnung betroffen sein. Wir selbst wohnen auch in einem finanzierten Haus. Ebenso haben wir 2 Immobilien mit meinem Schwager und Schwägerin zusammen erworben, die finanziert sind. Als Anlageobjekte. Wenn das Finanzamt die Schotten dicht macht, dann ist doch alles verloren nicht? Ich habe solchen Horror davor. Meine Mutter kann doch dann auch keine Miete mehr bezahlen, die Wohnung würde zwangsversteigert und sie säße auf der Straße mit 70? Wenn ich die Krankenkasse nicht mehr bedienen kann (freiwillige GKV) dann würden auch meine Mutter und Kinder sie verlieren, oder? Die Kinder sind über mich familienversichert. Ich habe furchtbare Existenzängste. Angst, dass wir und meine Mutter auf der Straße landen, dass sie uns die Kinder wegnehmen, etc. etc. Wir haben uns ein so schönes Leben aufgebaut. Die Kinder sind total behütet, gehen auf eine gute Schule, etc. Ich habe es echt geschafft, dass wir einen Kostenapparat privat und geschäftlich von fast 10.000,- € monatlich haben. Und dieser wird durch die guten Jahre steigen. Ende April muss 2024 abgerechnet werden und ich weiß nicht wie wir das schaffen sollen. Wir wollen versuchen, die 2 Anlageimmobilien zu veräußern, bei einer sind wir aber noch innerhalb der Spekulationsfrist. Und ich weiß nicht wie gut wie sie verkaufen können, ob wir überhaupt Gewinne erwirtschaften können. Ich habe eine unfassbare Angst, auch dass mir das Finanzamt vorwirft, keine ausreichenden Steuerrücklagen gebildet zu haben, ist das dann sowas wie Veruntreuung? Als Selbstständige haben wir doch gar keinen sozialen Rückhalt, oder? Ich weiß nicht mehr weiter. Ich könnte mit der Schuld, meine Familie in den Ruin getrieben zu haben und meine Kinder vielleicht in staatliche Obhut zu verlieren, nicht leben. Ich weine den ganzen Tag und schlafe kaum noch. Was kann ich tun? Ich kämpfe total um neue Aufträge, auch wenn meine gesundheitliche Situation weiterhin kritisch ist, gebe ich alles was ich kann damit wir nicht untergehen. Meine kleine Tochter würde es nicht überstehen, ihr Zuhause und ihre Familie zu verlieren. Mein Sohn auch nicht!!! Bitte helft uns. |
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Beratung und Management / Schuldnerberater, privatrechtlich / vorzeitige Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensphase
am: 26. Juni 2025, 15:52:25
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| Begonnen von CG - Letzter Beitrag von CG | ||
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Hallo Zusammen,
ich befinde mich seit November 2024 in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Nun hätte ich die Möglichkeit zu einer Anstellung als Geschäftsführer mit zeitgleichem Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH. Voraussetzung ist jedoch eine "weiße Weste". Nun meine Frage: Ist es möglich, durch Tilgung aller Schulden aus der Insolvenztabelle eine frühzeitige Restschuldbefreiung vor Ablauf der 3 -jährigen Wohlverhaltensphase zu erhalten? |
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am: 07. April 2023, 11:29:30
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| Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001 | ||
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Nach 2 bis 3 nicht bezahlten Monatsraten und keine Antwort auf Erinnerungen(gemahnt), wird der Gläubiger (Bank, Versand) dem Schuldner, dem Vertrag kündigen und stellt eine Forderung auf die restliche Kredit Summe incl. Verzugszinsen, mit eine Frist von ca. 2 bis 3 Wochen zurückzuzahlen. (Forderungsmanagement der Bank.)
Sollte von Seite des Schuldner immer noch nichts unternommen, oder keine Lösung gefunden wird die gesamte Forderung der Bank an Inkasso-Unternehmen verkauft, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Das Inkasso wird die gesamte Forderung bei Gericht titulieren lassen,(Titulierte Forderungen verjähren in 30 Jahren) und gleichzeitig wird dem Schuldner mittgeteilt,die restliche Kredit Gesamtsumme + Inkasso- Kosten innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Es wird noch ein Ratenzahlungsvorschlag mit Schuldanerkennis, Laufzeit und Einzugsermächtigung angeboten. Man sollte sich schon Zeit nehmen um zu überlegen, ob eine Privatinsolvenz nicht besser wäre. Hier sind die Schuldnerberatung zu empfehlen mit Ihre professionelle Hilfe. mfg wollter001 |
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am: 02. April 2023, 19:13:53
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| Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001 | ||
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Der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigter gem.§ 36 Abs.1 InsO,§ 850c Abs.4 ZPO bestimmt sich nach dem Sozialhilfesatz und einem einzelfallbezogenen Zuschlag.Unterhaltsberechtigte Personen sind nur die zu berücksichtig,die kein Einkommen haben,oder Einkommen unter aktuellen Bürgergeld (Hartz IV) von 502 € pro Monat.
Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter Person wird im Auftrag des Schuldners von IG geprüft ob,man enden und genehmigen kann von Eckwert 1.339,99 € Netto auf Eckwert 1.839,99 € Netto, auf Grund der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigter Person. Es geht um sog. Besserstellungsbedarfs nach §§ 22,23 BSHG von 20% - 60% Aufschlag für Unterhaltsberechtigte Person,das kann noch von IG bewillig werden. Hier möchte ich mich nicht festlegen,da die Gerichte wohl recht unterschiedlich entscheiden. Deswegen man kann davon ausgehen, wenn die Unterhaltsberechtigte Person hat mehr wie das Bürgergeld von 502 € + (20% von 502 € = 100,40 €) = 602,40 €, ist die Wahrscheinlichkeit das die als Unterhaltsberechtigte Person des Schuldners nicht anerkannt wird. mfg wollter001 |
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Schulden / Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren / Kosten Privatinsolvenz (Vergütung IV + Gerichtskosten) 2 Teil
am: 01. April 2023, 17:12:07
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Das eröffnete Insolvenzverfahren wird erst nach 30 Monaten (2,5 Jahr) aufgehoben.
Danach wird der Schuldner 6 Monate kurzzeitig in der Wohlverhaltensperiode. Gesamtzahlungen des Schuldners im eröffnen Insolvenzverfahren >> 30 x 323,63 € = 9.708,90 € abzüglich Vergütung des Insolvenzverwalters 40% vom 9.708,90 € = 3.883,56 € abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 3.883,56 € >>>>>>>>>>> = 737,87 € Auslagen des Insolvenzverwalters Pauschalsatz 15% von 3.883,56 € = 582,53 € abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 582,53 € >>>>>>>>>>>> = 110,68 € ------------ TH Vergütung incl. 19% Ust. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 5.314,64 € abzüglich InsO Gerichtskosten ab dem 01.01.2014 >> 3 GKG + (von dem Wert gepfändete Insolvenzmasse 10.000 € ohne Ust) (1,0-Gebühr = 266 € x 3 GKG = 798 €) >>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 798,00 € ------------- Gesamte Verfahrenkosten bis Schlusstermin gem. § 197 Inso >>>>>> 6.112,64 € Schlussverteilung gemäß § 196 Abs.2 InsO zugestimmt Danach befindet sich der Schuldner 6 Monate (0,5 Jahr) in der Wohlverhaltensperiode. Gesamtzahlungen des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode 6 x 323,63 € = 1.941,78 € abzüglich Vergütung des IV in der WHP 5% von 1.941,78 € >>>>>>>>>>>>>> = 97,10 € abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 97,10 €>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> = 18,45 € In der WHP werden keine Gerichtskosten erhoben. ----------- Restliche IV Vergütung werden von Masse entnomen und beendet >>>>>>>>>> 115,55 Die Gesamte Verbracherinsolvenz Kosten = 6.112,64 € +115,55 € = 6228,19 € Gesamtzahlungen des Schuldnes 11.650,68 € - 6.228,19 € InsO Kosten = 5.422,49 € Ausschütung an die Gläubiger = 5.422,49 € (Quote 27,1124) mfg wollter001 |
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Schulden / Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren / Kosten Privatinsolvenz (Vergütung IV + Gerichtskosten) - Beispiel
am: 01. April 2023, 15:28:46
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Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen § 287b.Diese Erwerbsobliegenheit soll dafür sorgen, dass der Schuldner möglichst viel Einkommen erzielt, um daraus möglichst viele Schulden zu tilgen.
Beispiel: Herr Müller hat 20.000 € Schulden, ist ein zahlungswiliger Schuldner, arbeitet 39 Stunden pro Woche das sind 180 Stunden in Monat, für ein Mindestlohn von 13,00 €, = Brutto Lohn von 2.340,00 €. Für das Jahr 2023 ist ab 01.10.2022 bis 31.12.2023 sind bundesweit mindestens 13,00 € zu zahlen. Nach Abzug von Lohnsteuer (ohne Kirch.Steuer) + Sozialabgaben (RV,KV,AV,PW),bleibt ein Netto Lohn von 1.663,62 € Netto Lohn von 1.663,62 € - 1.339,99 € Netto Existenzminimums = 323,63 € Pfändung Das eröffnete Insolvenzverfahren wird erst nach 30 Monaten (2,5 Jahr) aufgehoben. Danach wird der Schuldner 6 Monate kurzzeitig in der Wohlverhaltensperiode. Gesamtzahlungen des Schuldners im eröffnen Insolvenzverfahren >> 30 x 323,63 € = 9.708,90 € |
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Schulden / Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren / Übergangsregelungen für die Dauer der Privatinsolvenz
am: 01. April 2023, 14:46:41
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Früher dauerte eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, sechs Jahre. Diese Frist gilt nach wie vor für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden. Danach gelten laut neuem Gesetz von 2020 neue Übergangsregelungen für die Dauer der Privatinsolvenz:
Antrag ab 17. Dezember 2019: 5 Jahre 7 Monate Antrag ab 17. Januar 2020: 5 Jahre 6 Monate Antrag ab 17. Februar 2020: 5 Jahre 5 Monate Antrag ab 17. März 2020: 5 Jahre 4 Monate Antrag ab 17. April 2020: 5 Jahre 3 Monate Antrag ab 17. Mai 2020: 5 Jahre 2 Monate Antrag ab 17. Juni 2020: 5 Jahre 1 Monate Antrag ab 17. Juli 2020: 5 Jahre 0 Monate Antrag ab 17. August 2020: 4 Jahre 11 Monate Antrag ab 17. September bis 30. September 2020: 4 Jahre 10 Monate Hat man die Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 beantragt, dauert nur drei Jahre. Achtung! Wenn es sich bereits um dein zweites Insolvenzverfahren handelt, dauert es fünf Jahre, bis man schuldenfrei wir mfg wollter001 |
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Schulden / Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren / Eröffnung Insolvenzverfahren ab dem 1.Oktober 2020 – Verlauf
am: 31. März 2023, 12:29:44
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| Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001 | ||
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Der Gesetzgeber hat die Dauer der Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung im Rahmeneiner Insolvenzrechtsreform auf drei Jahre verkürzt. Diese Neuregelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1.Oktober 2020 beantragt wurden.
Achtung! Wenn es sich bereits um dein zweites Insolvenzverfahren handelt, dauert es fünf Jahre, bis du schuldenfrei bist Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Für die Verfahren seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – vorher mussten Schuldner mindestens 35 Prozent der Schulden begleichen. Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden Das Guthaben des Schuldners auf dem Pfändungsschutzkonto ist in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs.1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO werden leider von IV selten akzeptiert. Somit lieber § 850k Abs.1 Satz 1 ZPO. Dieser sog. Sockelbetrag wird dem Schuldner zur Sicherung seines Existenzminimums gewährt. Einkommen bis zu 1.339,99 € netto im Monat ohne Unterhaltspflichten steht dem Schuldner in voller Höhe zu. für 1 Unterhaltsberechtigter: 1.839,99 € für 2 Unterhaltsberechtigter: 2.109,99 € für 3 Unterhaltsberechtigter: 2.389,99 € für 4 Unterhaltsberechtigter: 2.669,99 € für 5 Unterhaltsberechtigter: 2.949,99 € und mehr Mehrbetrag über 4.077,72 ist voll pfändbar In der Privatinsolvenz wird nicht nur der pfändbare Teil des Gehalts gepfändet, sondern auch Sach- und Vermögenswerte. Einfach ausgedrückt, sind dies alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände und z.B. Geldanlagen, Bausparverträge, Fonds, Aktien, Erbschaft, sogar Auto wenn nicht unbedingt gebraucht wird. mfg wollter001 |
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Schulden / Prävention / Antw:Was meint ihr? Nach Studiumabbruch überschuldet: Lösung Privatinsolvenz oder ...
am: 29. März 2023, 08:51:34
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| Begonnen von LisaH - Letzter Beitrag von Housefrau | ||
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Das stmmt. 2026 ist schon eine Weile her. Ich hoffe, dass sich das Problem für die Fragende erledigt hat. Es gibt doch sicherlich noch andere Möglichkeiten ein Studienkredit zu begleichen. Ich beschäftige mich gerade selbst mit dem Thema. Wenn mir noch was einfällt, teile ich es gerne. Niemand sollte in so eine Situation kommen.
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