Hallo,
ich habe am 15.04.2020 meine Restschuldbefreiung erhalten. Ein schönes Gefühl, denn ich hatte Angst, dass irgendein Gläubiger vor Gericht erscheint und Einspruch einlegt. Ist aber wohl nicht geschehen.
Nun war ich heute bei der Bank und bat um ein Dispo in Höhe von 100€. Der Grund: ich hatte einige wenige Male erlebt, dass durch meine Unachtsamkeit eine Abbuchung die 0€ Grenze unterschritten hat und von der Bank sofort zurück gebucht wurde. Das brachte Unannehmlichkeit und Zusatzkosten. Das wollte ich jetzt vermeiden.
Meine Bank hatte nichts dagegen, aber ich wurde informiert, dass bei der Schufa die RSB noch nicht hinterlegt wurde. Und es steht tatsächlich so im Gerichts-Schreiben, dass das Gericht die Schufa über RSB nicht informiert.
Wie soll ich es anstellen? Gibt es ein Formular oder reicht ein Dreizeiler mit Kopie des Urteils? Soll ich per Einschreiben es schicken? Wie ist die richtige Vorgehensweise?
Dass ich noch fast 4 Jahre in der Schufa mit dem Vermerk über meine Beendete Insolvenz stehen bleiben werde, ist mir bekannt. Mir geht es darum, dass die jetzt anfangen die 3 Jahre zu zählen und auch die Forderungen die dort eventuell eingetragen sind, als nichtig vermerken. Und mich nicht mehr als Insolvent führen...
Grüße, Truman7
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
- 06. November 2025, 07:56:38
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am: 17. Juli 2020, 22:34:26
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7 | ||
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am: 11. Juli 2020, 14:53:56
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| Begonnen von Ehefrau - Letzter Beitrag von chaussee | ||
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Meine Restschuldbefreiung war am 03.07.2019. Seitdem war mein Score die letzten Quartale 20,22%. Der neue Score vom 02.07.2020 ist jetzt 96,29%. Nicht schlecht für ein Jahr!
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am: 08. Juli 2020, 19:08:00
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| Begonnen von Ehefrau - Letzter Beitrag von Selli | ||
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Guten Tag an alle :-)
Mein Score ist seit 02.07.2020 bereits bei 91,67%. Noch 3 Mal Schufa Score Informationen und ich bin raus mit allem. Viel Glück für alle die hier noch weiter Ihren Weg gehen. |
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Schulden / Die Restschuldbefreiung / Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
am: 30. Juni 2020, 11:43:12
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7 | ||
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Alles klar. Vielen dank nochmals. Werde vorerst die ESt-Erklärung für 2019 machen und dann schauen.
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Schulden / Die Restschuldbefreiung / Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
am: 30. Juni 2020, 10:29:54
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Wandervogel | ||
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Das hört sich nicht an, als ob das Finanzamt sehr an euch interessiert sein könnte. Es wird dir dann wohl nichts übrigbleiben als die Est-Erklärung abzugeben und zu warten. Den Kopf werden sie dir auf keinen Fall abreißen, dazu bist du ein zu kleiner Fisch
.Nur weil ihr verheiratet seid, begründet das übrigens noch keine Pflicht zu Steuererklärung. Nur wenn du bzw. ihr in Steuerklasse 3/5 gewesen seid, oder in 4 mit Faktor. Oder wenn du Lohnersatzleistungen bekommen hast. Und noch in ein paar anderen Fällen. Es könnte bei einer nachträglichen Prüfung auch herauskommen, dass ihr noch Geld zurückbekommt. Jahre mit Eheschließung sind z.B. meist mit Steuererstattungen verbunden. Von daher würde ich keine Panik schieben. |
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Schulden / Die Restschuldbefreiung / Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
am: 30. Juni 2020, 09:09:36
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7 | ||
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Danke für deine ausführliche Antwort. Also wenn ich dich richtig verstanden habe: wenn ich jetzt eine ESt-Erklärung für 2019 mache, man nicht mit Sicherheit sagen kann was der Fiskus mit den Jahren 2014-2018 macht. Es kann sowohl sein, dass die nichts machen, aber genau so gut, dass die Erklärungen für diese Jahre nach verlangt wird. So habe ich jetzt dich verstanden.
Ich kenne mich zwar im Steuerrecht nicht aus, aber da meine Frau keine Einkommen hatte und in der Zeit wo ich Arbeitnehmer war, der Arbeitgeber die Steuern abgeführt hat, gehe ich nicht davon aus, dass ich etwas nachzahlen müsste. Weitere Einkommen oder Zweitjob hatte ich nicht. Und in der Zeit wo ich ALG1 bezogen habe, da hatte ich zwar einen Minijob, aber der ist ja Steuerfrei (es waren 300€ monatlich). Ein Steuerberater ist sicherlich der beste Weg um die Fragen zu klären, aber leider gibt unser Familienbudget das nicht her. |
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Schulden / Die Restschuldbefreiung / Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
am: 29. Juni 2020, 19:19:35
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Wandervogel | ||
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Letztlich kann niemand ohne genaue Zahlen etwas dazu sagen. Es käme bei einer Nachprüfung sehr darauf an, ob ihr durch die Nichtabgabe euch um die Zahlung von fälligen Steuern gedrückt habt und wenn ja in welcher Höhe. Bestenfalls würden die Steuern nachberechnet und fällig gestellt.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist während des Verfahrens übrigens auf den IV übergegangen. Erst ab der WVP lag sie wieder ganz bei dir. Ich würde in dieser Sache das Geld für einen Steuerberater ausgeben, um mich gut beraten zu lassen. Ob, falls dieser ermittelt, dass Steuern hätten entrichtet werden müssen, eine Selbstanzeige Sinn machen würde, kann dieser dann auch sagen. Man kann auch probieren, ob überhaupt etwas passiert, wenn die fällige Est-Erklärung jetzt abgegeben wird. Vielleicht rutscht du auch einfach so durch. Um besser schlafen zu können, würde ich aber einen Fachmann befragen. |
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am: 29. Juni 2020, 18:41:29
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| Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7 | ||
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Hallo,
am 31.01.2014 wurde mein IV eröffnet und am 15.04.2020 habe ich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun bin ich dabei mich mit der Einkommensteuererklärung (ich kürze mit ESt) zu beschäftigen. Ich muss dazu sagen, dass ich von der Privatinsolvenz schon einige Male diese abgegeben habe. Da war ich aber noch unverheiratet. Jetzt habe ich erfahren, dass als verheirateter ich zu der Gruppe gehöre, die verpflichtet ist jährlich die Steuererklärung zu machen (meine Frau und ich haben Ehegattensplitting). Gleich beim Eröffnung des IV musste ich eine ESt für den Insolvenzverwalter machen, es war für das Jahr 2013. Dazu muss ich sagen, dass es eine Anwaltskanzlei war und meine Ansprech-Anwälte in der Kanzlei sich 4 mal geändert haben. Auf jedem Fall wurde ich für die nächsten Jahre nie aufgefordert weitere ESt zu machen und selber habe ich die auch nicht daran erinnert. Da die Kanzlei von mir nie welche Unterlagen erhalten hat, gehe ich davon aus, dass auch keine ESt gemacht wurde. Meine Frage ist, was passiert wenn ich für das Jahr 2019 die Erklärung beim Finanzamt abgebe? Werden die auf mich wegen den vergangenen Jahren zukommen? Muss ich Straffe zahlen? In Jahren 2014-2016 habe ich zB keine Steuern gezahlt, da ich eine Umschulung gemacht habe. Und in Jahren 2016 und 2017 war meine Steuerlast auch sehr gering (330€ und 600€). Und meine Frau hatte generell keinen Einkommen in der Zeit. Kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll und was mich wahrscheinlich seitens des Fiskus erwartet? Grüße, Ex-Schuldner |
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am: 25. Mai 2020, 09:04:44
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| Begonnen von Grinsekatze - Letzter Beitrag von HausH | ||
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moin,
also bei mir war es so das ich nach der Insolvenz ( drei Monate später) eine Auflistung der Zahlungen die in der Insolvenz an den Treuhänder gingen, von diesem erhalten habe. Das nannte sich EA - Summen und Saldenliste. Da waren alle Posten drin, ein- Ausgänge, sogar Zinsen...und natürlich auch die Zahlungen für das Verfahren. Gerichtskosten, Vergütung für den Treuhänder vereinfachtes Verfahren und Vergütung für den Treuhänder Restschuldbefreiungsverfahren. Eine Vergütung, wie du es nennst, habe ich damals auch erhalten. Es war der sogenannte Motivationsrabatt, das waren bei mir etwas über 250 €. Ich habe dann nach der Restschuldbefreiung nichts weiter zahlen müssen, es hatte sich auch (bisher) niemand mehr gemeldet der irgendwas wollte. Im Dezember diesen Jahres ist dann mein Schufaeintrag hoffentlich raus. Ich denke ihr könnt das Geld auf den Kopf hauen :) gruß HausH |
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am: 23. Mai 2020, 10:52:32
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| Begonnen von Grinsekatze - Letzter Beitrag von Grinsekatze | ||
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Hallo zusammen,
mein Mann ist durch, RSB wurde erteilt. Nun kam ein Schreiben vom Gericht mit Kosten für den IV, laut Schreiben aber zu zahlen von den gepfändeten Einkünften. Ist das richtig? Weil ich schon öfter gelesen habe, dass nach der RSB eine dicke Rechnung kommt. Und jetzt bekam er auf sein Konto vom IV einen Betrag gezahlt, der überschüssig war. Es gab keine Info vorab, wir waren sehr überrascht. Können wir das Geld jetzt guten Gewissens ausgeben oder könnte da doch noch was nachkommen? |
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