Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:03:54 *
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Autor Thema: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten  (Gelesen 2618 mal)
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Nyssa
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« am: 28. Oktober 2010, 17:06:39 »

Hallo,

nach dem ich ja nach und nach meine Gläubiger abklappere, aber kein Job wegen meiner Gesundheit bekomme, und ich momentan nur auf 400,- Euro Basis arbeite und das Geld täglich BAR erhalte, ist nun heute ein Brief von der Bank gekommen, in dem steht:

Zitat
in der vorbezeichneten Angelegenheit liegt uns bis heute weder eine Ruheerklärung, noch eine Aufhebung der Kontopfändung durch den Gläubiger vor.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass Ihrem Girokonto keine Gehälter mehr gutgeschrieben werden, so dass wir davon ausgehen, dass Sie Ihr Lohn- und Gehaltskonto bei einem anderen Kreditinstitut führen.

Bitte teilen Sie uns bis zum 11.11.2010 mit, welche Regelung Sie mit dem Gläubiger getroffen haben und wie Sie sich die weitere Kontoführung in unserem Hause vorstellen.

Sollten wir bis zum vorgenannten Datum keine Reaktion von Ihnen feststellen können, behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihnen die fristlose Kündigung der Geschäftsverbindung und des Girokontovertrages zukommen zu lassen.

Da ich aber kein anderes Konto mehr bekomme, auf Grund der Schufaeinträge, frage ich nun, was soll ich tun? Wie soll ich auf das Schreiben richtig reagieren, so dass Sie mir das Konto nicht kündigen? Ich möchte das Konto gerne behalten, der inzwischen auf Plus ist, da ich inzwischen das Dispo abgezahlt habe auf meinen eigenen Wunsch gelöscht habe. Wer kennt sowas ähnliches? Es handelt sich um die Sparda Bank, die mir damals trotz Schufa das Konto gegeben hatte.

Sonst lebe ich mit meinem Mann zusammen und ich möchte nicht bei Ihm die Vollmacht haben, um meinen Ehemann nicht in Schierigkeiten geraten zu lassen.

Um Antworten wäre ich super dankbar.

LG Nyssa
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« Letzte Änderung: 25. November 2010, 14:00:52 von Nyssa » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 28. Oktober 2010, 18:49:30 »

Hallo,

ich würde der Bank mitteilen was du uns hier auch gerade mitgeteilt hast. Die Bank hat ja nicht ganz unrecht mit der Vermutung des 2. Kto's, da eigentlich jeder einen Geldeingang im Monat hat und sei es Sozialleistungen.
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tomwr
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« Antworten #2 am: 31. Oktober 2010, 22:59:27 »

Zitat
Bitte teilen Sie uns bis zum 11.11.2010 mit, welche Regelung Sie mit dem Gläubiger getroffen haben und wie Sie sich die weitere Kontoführung in unserem Hause vorstellen.

Also ich würde der Bank mitteilen, dass Du die Umstellung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto nach §850k Abs. 7 Satz 2 wünscht. Damit sollte die Kündigung seitens der Bank in diesem Fall nicht mehr möglich sein, da sie sich vermutlich lediglich auf die Kontopfändung berufen können. Das ist nach der Neufassung der ZPO jedoch kein Kündigungsgrund mehr da die Banken (auf Antrag) zur Führung eines P-Kontos verpflichtet sind.
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Nyssa
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« Antworten #3 am: 23. November 2010, 09:52:27 »

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde.

Habe von der Bank die Daten erhalten und anschliessend an das Inkasso Unternehmen Seghorn angeschrieben. Die Bank gab mir bis mitte Dezember Zeit, die Sache zu klären.
Heute habe ich dann, nach dem ich immer noch von denen, nach über 14 Tagen, nichts gehört habe, telefonisch mit denen gesprochen gehabt, wo die mir mitteilten, das die Schulden von mir getilgt worden sind. Ich fragte dann, wieso die Pfändung dann immer noch bei der Bank nicht aufgelöst wurde. Da meinten die, es liege noch eine andere Forderung vor, weshalb die Pfändung noch aufrecht erhalten wurde. Ich war richtig baff. Dürfen die das überhaupt??? nono
Ich hatte die dann aufgefordert, mir endlich den Brief schriftlich zu beantworten. Die meinten dann, das gehe heute dann an mich raus. Bin gespannt, was noch auf mich zukommt.

Dann wollten die plötzlich wissen, wo mein Mann arbeitet etc. shocked ... ich sagte zu denen, das ich einen Schuldnerberater habe "natürlich geflunkert", der mich beratend zur Seite steht und erst mit dem Schuldnerberater rücksprache halten werde, bevor ich irgendwelche Daten von meinem Mann raus gebe.
Nun meine Frage, muss ich das dann tun? Oder würdet ihr mir davon abraten. Eigentlich muss es doch denen egal sein, wie und von was ich meine Schulden tilge, solange ich dies tue oder?

LG Nyssa
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lenchik22
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« Antworten #4 am: 23. November 2010, 12:47:37 »

Einem Inkassounternehmen musst du gar nichts sagen. Wenn die Pfändung noch vorliegt, ist ja in Ordnung. Ging das denn mit Pfändungsschutzkonto???
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« Antworten #4 am: 23. November 2010, 12:47:37 »



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Nyssa
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« Antworten #5 am: 23. November 2010, 12:59:45 »

... telefonisch mit denen gesprochen gehabt, wo die mir mitteilten, das die Schulden von mir getilgt worden sind. Ich fragte dann, wieso die Pfändung dann immer noch bei der Bank nicht aufgelöst wurde. Da meinten die, es liege noch eine andere Forderung vor, weshalb die Pfändung noch aufrecht erhalten wurde. Ich war richtig baff. Dürfen die das überhaupt??? nono
Einem Inkassounternehmen musst du gar nichts sagen. Wenn die Pfändung noch vorliegt, ist ja in Ordnung. Ging das denn mit Pfändungsschutzkonto???

Dürfen die überhaupt eine Pfändung aufrecht erhalten, wenn dies nicht mit der selbigen Forderung zusammen hängt???

Habe bei der Bank nachgefragt, die meinten, da ich halt keine Einkünfte dort habe, können die mir es nicht gewähren, werden es aber gerne abändern, sobald die Pfändung aufgehoben ist und ich meine Einkünfte dort hin wieder einzahlen lasse.

LG Nyssa
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horst69
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« Antworten #6 am: 23. November 2010, 13:06:52 »

Erzähl den Mitarbeitern vom Inkasso bloß keine Einzelheiten von deinem Mann, ich frage mich sowieso warum die das interessiert !? Wenn es deine Schulden sind, können sie deinem mann gar nichts.

Die Bank wird das Konto ändern, sobald die Pfändung runter ist.

Eigentlich müssten die Inkassoleute für jede neue Forderung einen separaten Pfändungs.-und Überweisungsbeschluss bei der Bank beantragen.

Einen Beschluß für alles geht ja gar nicht, schließlich muss im Beschluss die Summe stehen !?
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Nyssa
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« Antworten #7 am: 23. November 2010, 13:15:29 »

Deshalb war ja meine Frage, ob die das überhaupt dürfen.

Meine Bank hatte mir genau die Summe der Forderung und das Aktenzeichen genannt gehabt, wo eben halt das Inkassounternehmen mir telefonisch sagte, das diese Schulden getilgt seien. Die wollen mir das Schriftlich bestätigen, das auf diesem Aktenzeichen keine Forderung mehr besteht. Der Bankmitarbeiter meinte, wenn das Inkassounternehmen denen nichts schickt (Pfändungsaufhebung), kann er nur dann auf meiner Vorlage des org. Schreiben vom Inkassounternehmen die Pfändung auflösen lassen, da die es dürfen. Stimmt die Aussage vom Banker? Wäre ja toll, wenn es so wäre.
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horst69
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« Antworten #8 am: 23. November 2010, 13:37:36 »

Wenn dir das Inkassounternehmen ein Schreiben schickt das unter dem Aktenzeichen der Pfändung alles getilgt ist, dann macht die Bank den Weg frei !

Und dann sofort mit dem Bankmitarbeiter sprechen das das Konto umgewandelt wird !
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Nyssa
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« Antworten #9 am: 23. November 2010, 13:42:12 »

Danke wink , dann warte ich mal auf das Schreiben des Inkassounternehmens, um danach endlich wieder mit meinem Konto arbeiten zu können. So langsam nährt sich mein Schritt in Schuldenfreiheit näher cheesy Danke, das dieses Forum gibt  thumbup
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tomwr
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« Antworten #10 am: 23. November 2010, 18:18:09 »

Die Bank wird das Konto ändern, sobald die Pfändung runter ist.

Da besteht überhaupt kein Zusammenhang. Nach §850K Abs.7 ZPO kann der Kunde JEDERZEIT verlangen, dass sein Konto (im Prinzip ab sofort) als Pfändungschutzkonto geführt wird. Der Gesetzgeber hat der Bank maximal 4 (VIER) Tage zugestanden, um dieser Aufforderung nachzukommen und das Konto umzustellen. Dass die Umstellung nur geht, wenn das Konto frei von einer Pfändung ist, ist quatsch zumindest ist das nicht das Problem des Kunden. Insofern muss zunächst die Pfändung mit dem eventuell bestehenden Guthaben bedient werden und dann muss die Umstellung erfolgen und man hat monatlich den pfändungsfreien Betrag zu Verfügung.

§850k ZPO
Zitat
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

Im Übrigen möglichst den Gläubigern keinerlei Informationen zukommen lassen. Am Besten auf alle möglichen Fragen mit "kein Kommentar" antworten. Noch besser gar nicht erst die Gläubiger kontaktieren bzw. nur schriftlich. So kann man nie unter Zugzwang kommen.  wink

Also 3-Zeiler aufsetzen, "hiermit beantrage ich die Führung meines Kontos xxxxx als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k Abs.7 ZPO. Ich erkläre nach §850k Abs.8 ZPO, dass ich keine weiteren Konten als Pfändungsschutzkonto führe". Mehr mußt Du nicht erklären und die Bank muss darauf reagieren. Da ist keine gemeinsame Vereinbarung oder Goodwill der Bank notwendig, das ist eine einseitige Willenserklärung. In Briefumschlag und als Einschreiben (Einwurf reicht als Dokumentierung) per Post an die Bank.

Ende Gelände.  whistle
« Letzte Änderung: 23. November 2010, 18:22:05 von tomwr » Gespeichert
Nyssa
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« Antworten #11 am: 24. November 2010, 22:44:00 »

Ich habe der Bank den Antrag auf ein Pfändungsschutzkonto per Einschreiben geschickt und hoffe auf Umstellung. Hoffe auch auf baldige schriftliche Reaktion des Inkassounternehmens. Ich will ja die Schuld begleichen.

Habe auch gelesen, dass ich dann unbedingt auf Rückgabe der Titels nach § 371 BGB und 757 ZPO verlangen soll. Wozu ist das gut? Was kann ich dann damit machen? Kann ich auch ältere bereits abgezahlte Titels zurück verlangen?

Dann noch eine Frage. Wo finde ich die Anschriften der Amtsgerichte? Habe ja noch mehr Laster, aber wo ich ja zum Teil den Überblick verloren habe. Habe hier im Forum von irgendwas mit 17 gelesen gehabt. Finde nur den Link nicht auf die Schnelle.

Ich danke euch für die bisherige Hilfe und weitere Hilfe vorab.

LG Nyssa
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Pauli
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« Antworten #12 am: 25. November 2010, 09:34:51 »

Mit der Rückgabe des Titels kannst Du dagegen vorgehen, falls ein Gläubiger
versucht die Schuld nochmals einzutreiben.
Mein GV hat dringlichst darauf hingewiesen alle bezahlten Titel im Original
aufzubewahren!
Um eine Aufstellung Deiner Schulden zu erhalten muß Du die Gläubiger anschreiben,
nicht die Amtsgerichte- oder habe ich das falsch verstanden?
LG Pauli
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« Antworten #13 am: 25. November 2010, 09:44:05 »

Ja, das wäre dann der nächste Schritt, wenn ich die Post von den Amtsgerichten bekommen habe. Weil die pfändbaren Titels liegen bei den Amtsgerichten ja auch vor, denn ohne Titel keine Pfändung ;) und die machen ja die Amtsgerichte. Habe die Adressen inzwischen dank Google gefunden. Es sind, so wie ich es raus lesen konnte, 12 Amtsgerichte. An die habe ich erst mal angeschrieben und warte dann auf Post.
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« Antworten #14 am: 25. November 2010, 12:03:32 »

So, nun habe ich von dem Inkassounternehmen die Post bekommen.

Es sind noch 2 Forderungen bei diesem Inkassounternehmen offen  cheesy (ich dachte, ich hätte mehr bei denen), aber noch weitere Gläubiger, wo ich auch noch auf Schreiben warte.

Jetzt möchte ich gerne einen Vergleich anbieten, damit die Pfändung bei der Bank sofort aufgehoben werden kann. Aber ich kann noch keinen Regulierungsplan denen anbieten, weil eben ich noch nicht alles zusammen habe.

Da ich ja kein Einkommen ab 01. Dez. mehr habe, kann ich dem Inkassounternehmen kein Einkommensnachweis schicken. Bis jetzt hatte ich ja auf 400,- Euro Basis gearbeitet. Durch meine Akute Krankheit kann ich diesen Job nicht mehr ausüben. Habe aber jedoch angesparrt, welches auf das Konto meines Mannes liegt, um das Geld zu schützen und um eben die Schulden zu bereinigen.

Die 1. Forderung ist:


Die 2. Forderung ist:


Wie ich des öfteren gelesen habe, sind Zinsen nicht Hauptbestandteil des Titels  dntknw gruebel

Nun, wie biete ich einen Vergleich richtig an? Was kann ich ansetzen? Das Inkassounternehmen weißt schon, dass ich eine EV abgegeben habe, die erst wieder im Nov. 2009 aufgefrischt wurde. Auch das Aktenzeichen der EV Abgabe habe ich. Ist das vom Vorteil für einen Vergleich?

Fragen über Fragen  dntknw und um Anwtorten und Tips wäre ich dankbar.

LG Nyssa
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