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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:02:18 *
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makro
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« am: 19. März 2010, 21:27:06 »

Hallo,

in meiner Forderungstabelle gibt es mehrere Forderungen (Kredite, Leasingverträge) wo 1 Jahr nach anmelden der Forderung steht:

Festgestellt in voller Höhe für den Ausfall

nur, es steht bei Aktuell festgestellter Betrag 0,00 €

müsste denn der Gläubiger nicht nach über 1 Jahr wissen wieviel er haben möchte?
Kann es sein das solange wie diese Dinge nicht geklärt sind das Verfahren auch noch läuft?
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WitchLady86
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« Antworten #1 am: 19. März 2010, 23:05:36 »

haben auch alle gläubiger angemeldet?bei mir hatte auch keiner angemeldet und da stamd auch 0,00€.war schon der schlusstermin?seit wann sind sie in inso?
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makro
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« Antworten #2 am: 20. März 2010, 10:19:48 »

Inso läuft seit 12/2008, ist eine IN. Ich habe alle Gläubiger mitgeteilt, aber nicht alle haben gemeldet.

Das eine Beispiel ist ein Kopierer welcher geleast war. Ich vermute mal folgendes:

Leasingrate auf die restliche Laufzeit ist Summe x, diese steht auch als Forderung. Da aber der Kopierer noch einen gewissen Wert hat muss wohl der Gläubiger den Erlös des Kopierers abziehen. Das scheint wohl noch nicht passiert zu sein. Wie lange hat denn da ein Gläubiger Zeit?

Weitere Beispiele sind KFW-Kredite, da haftet die Bank ja nur zu 20%, den Rest des Ausfalls übernimmt die KFW. Auch hier ist nichts weiter passiert.

Gibt es Fristen wonach diese Forderungen nochmals präzisiert werden müssen?

Ich denke halt, solange wie diese Dinge so sind wird meine Verfahren weiterlaufen, wobei ich schon gerne mal in die WVP kommen würde.

Schlusstermin war noch nicht, vor 2 Monaten war ein weiterer Prüfungstermin.





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Insokalle
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« Antworten #3 am: 20. März 2010, 12:00:15 »

So ganz nachvollziehbar ist es wirklich nicht. Ich sehe das so:
Eine Forderung kann eigentlich nur dann für den Ausfall festgestellt werden, wenn ein Absonderungsrecht besteht, §§ 49 ff InsO. Nach Verwertung wird der Erlös von der angemeldeten Forderung abgezogen und die Differenz nimmt an der Verteilung teil. Meist schreibt der IV diese Gläubiger an, wenn er sich an den Schlussbericht setzt. Fristen gibt es daher naturgemäß keine. Meldet sich der Gläubiger aber auf die Mitteilung des IV nicht rechtzeitig, nimmt er an der Verteilung nicht teil, § 190 InsO.

Bei Leasingverträgen ist der Gegenstand hingegen im Normalfall an den Eigentümer zurückzugeben (Aussonderungsrecht, § 47 InsO). Die Forderung des Gläubigers besteht in der Summe der (abgezinsten) Leasingraten und evtl. eines Restwertes (je nach Vertrag).
Da die Summe der offenen Leasingraten feststeht, kann dieser Teil der angemeldeten Forderung vom IV eigentlich nur festgestellt werden. Es sein denn, es gibt rechnerische Probleme.
Beim Restwert kommt es auf den Vertrag an. Wenn der Verwertungserlös eine Rolle spielt, dann kann dieser Teil der Forderungsanmeldung auch nur festgestellt (nach erfolgten Verkauf) oder bestritten (noch kein Verkauf) werden.

Ich glaube bei Bank/KfW meldet oft die Bank für die KfW an. Abgerechnet wird dann im Innenverhältnis. Absonderungsfälle entstehen durch Sicherheiten. Ohne Verwertung lässt sich aber der Ausfall nur schwer ermitteln. Er kann zur Not geschätzt werden, z.B. bei unverwertbaren Immobilien.
Meiner Meinung nach trifft Ihre Vermutung zu, dass der Schlussbericht erst nach den erforderlichen Verwertungen erstellt wird.

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makro
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« Antworten #4 am: 20. März 2010, 13:39:45 »

Der Kopierer wurde im Jan 2009 abgeholt, alles was sonst verwertet werden kann, das wurde verwertet, ich frage mal Montag den IV wie der Stand der Dinge ist, der sollte das ja wissen.
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« Antworten #4 am: 20. März 2010, 13:39:45 »



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KSC


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« Antworten #5 am: 26. März 2010, 21:23:51 »

Ich hab so ein Fall:

Ein Gläubiger hat in den letzten Wochen die Forderung angemeldet. Jedoch steht bei "festgestelltem Betrag" 0,00€ und bei der Forderung
ca. 250€ dort. Viellt. hat er es nochnicht bearbeitet oder evtl gar bestritten?

MfG
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makro
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« Antworten #6 am: 26. März 2010, 21:47:27 »

Ich hab so ein Fall:

Ein Gläubiger hat in den letzten Wochen die Forderung angemeldet. Jedoch steht bei "festgestelltem Betrag" 0,00€ und bei der Forderung
ca. 250€ dort. Viellt. hat er es nochnicht bearbeitet oder evtl gar bestritten?

MfG

Bei dir dürfte das noch nicht bearbeitet worden sein.

Mein IV hat mich nun aufgeklärt, bei den Krediten und auch dem Kopierer kann natürlich nur der wirkliche Ausfall angemeldet werden. Da es bei den Krediten und dem Kopierer Sicherheiten gibt (theoretisch) so müssen diese erst verwertet werden un der Gläubiger muss dann den "wirklichen" Schaden melden. Tut er das nicht, bleibt es bei 0,00 und er nimmt nicht an einer Verteilung teil. Bei "frisch" gemeldeten Forderungen ist die 0,00 "normal" da ja erst die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft werden muss. Ist diese festgestellt ändert sich das.

Mein IV meint, das mein Verfahren wohl noch so 3-4 Monate laufen wird, danach ist dann WVP.
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