"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

 


Stundung der Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:38:07 Views: 698

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgeblichen Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege der Ratenzahlung, nicht aber in einer Einmalzahlung erbringen kann. ( § 4a InsO)

BGH IX 459/02

Comments



Powered By SMF Articles by CreateAForum.com
Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz