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Autor Thema: Kosten Privatinsolvenz (Vergütung IV + Gerichtskosten) 2 Teil  (Gelesen 11049 mal)

wollter001

  • Gast

Das eröffnete Insolvenzverfahren wird erst nach 30 Monaten (2,5 Jahr)  aufgehoben.
Danach wird der Schuldner 6 Monate kurzzeitig in der Wohlverhaltensperiode.
Gesamtzahlungen des Schuldners im eröffnen Insolvenzverfahren >> 30 x 323,63 € = 9.708,90 €
abzüglich Vergütung des Insolvenzverwalters 40% vom 9.708,90 € = 3.883,56 €
abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 3.883,56 € >>>>>>>>>>> = 737,87 €
Auslagen des Insolvenzverwalters Pauschalsatz 15% von 3.883,56 € = 582,53 €
abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 582,53 € >>>>>>>>>>>> = 110,68 €
                                                                                           ------------
TH Vergütung incl. 19% Ust. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 5.314,64 €
abzüglich InsO Gerichtskosten ab dem 01.01.2014 >> 3 GKG                    +
(von dem Wert gepfändete Insolvenzmasse 10.000 € ohne Ust)
(1,0-Gebühr = 266 € x 3 GKG = 798 €) >>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 798,00 €
                                                                                            -------------
Gesamte Verfahrenkosten bis Schlusstermin gem. § 197 Inso >>>>>> 6.112,64 € 
Schlussverteilung gemäß § 196 Abs.2 InsO zugestimmt

Danach befindet sich der Schuldner 6 Monate (0,5 Jahr) in der Wohlverhaltensperiode.
Gesamtzahlungen des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode 6 x 323,63 € = 1.941,78 €
abzüglich Vergütung des IV in der WHP  5% von 1.941,78 € >>>>>>>>>>>>>> = 97,10 €
abzüglich noch IV Umsatzsteuer 19% von 97,10 €>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> = 18,45 €
In der WHP werden keine Gerichtskosten erhoben.                                      -----------
Restliche IV Vergütung werden von Masse entnomen und beendet >>>>>>>>>> 115,55

Die Gesamte Verbracherinsolvenz Kosten = 6.112,64 € +115,55 € = 6228,19 €
Gesamtzahlungen des Schuldnes 11.650,68 € - 6.228,19 € InsO Kosten = 5.422,49 €
Ausschütung an die Gläubiger = 5.422,49 €     (Quote 27,1124)

mfg wollter001
                                               
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