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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: INSOLVENZ SCHON VOR ODER WÄHREND HAUSVERKAUF/VERSTEIGERUNG?IST ES NOTWENDIG  (Gelesen 19706 mal)

Biene72

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Hallo,
ich habe im Bereich\"alles über Schulden\" schon mehr zu meiner Situation geschrieben und denke nun das ich in diesem Bereich weiterschreiben müsste da wir nun wohl \"vor der Insolvenz\" stehen...
Meine Fragen:
wir haben am Haus 180.000EUR Schulden und noch ein paar kleinere Schulden...das Haus ist aber nur zum Teil fertig und wenn es jemand kaufen würde, dann vielleicht höchstens für 100000EUR(wenn überhaupt). Bei einer Versteigerung würden für das Haus höchstens 80.000EUR rausschauen, wenn es überhaupt versteigert werden kann, da die Höhe des Hauses nicht stimmt und dann noch Auflagen drauf sind wie z.B. das man selbst drin wohnen muss also für Geldanleger auch nix ist...

Können wir erst Insolvenz beantragen wenn das Haus veräußert ist?
Muss das Haus unbedingt verkauft werden um in die Insolvenz zu kommen? Miete muss man ja dann auch wieder zahlen...wo also ist dann der Sinn?
Müssen wir uns selbst drum bemühen das Haus zu verkaufen? hatten es letztes Jahr schon mal ein halbes Jahr lang über einen Makler versucht aber hatten keinen Erfolg damit....
was passiert wenn sich herausstellt das das Haus nicht verkauft werden kann? bzw. es keiner ersteigert?
wäre es dann eventuell möglich einen Teil der Gesamtschulden an die Bank abzuzahlen und die Bank erläßt einem dann die Restschuld?
was passiert wenn eine Versteigerung erst in eineinhalb Jahren erfolgt, es dann aber die Privatinsolvenz nicht mehr gibt? dann sitzen wir mit einem riesen Schuldenberg da und haben nichts mehr...und unser Leben ist dann erst recht am ende!!!
und wenn einem die Schuldnerberaterin bis jetzt nicht richtig weiterhelfen konnte...macht es dann Sinn zu einer anderen zu gehen? leider gibt es sehr schlecht Termine bei denen hier die umsonst sind und eine Beratungsstelle die man zahlen muss können wir uns nicht leisten...wohin sollen wir uns jetzt wenden? gibt es vielleicht eine Onlineberatung die umsonst ist?

Über eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar! [addsig]
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ThoFa

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Hallo,

zunächst mal bitte in einem Thread bleiben, sonst gibt es ein wildes \"Gespringe\". ;) Admin bitte zusammenführen, danke.

Nein, Sie können vor Versteigerung/Verkauf des Hauses Insolvenz anmelden. Dies ist dann sinnvoll, wenn es sich nicht um eine so genannte Schrottimmo handelt.
Da Sie die Immo selbst bewohnen, kann Ihnen zunächst mal egal sein, wann die Immo versteigert wird. So lange wohnen Sie \"mietfrei\" im Objekt. Lediglich die laufenden Kosten wie Strom, Wasser etc. müssen Sie weiter bezahlen.
Wenn die Versteigerung drei Jahre dauert, ist es doch ok.

MfG

ThoFa[addsig]
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Biene72

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ähmm...danke :-D wusste ich nicht das man in einem Bereich bleiben sollte :redface:
aber eine Frage!!! 3JAHRE??? wie kann das passieren das dies sooo lange dauern kann??? wird denn eine Versteigerung öfters durchgeführt??? und was bedeutet SCHROTTIMMO??? das Haus steht, ist aber ein Fertighaus...ist 3 Jahre alt...aber es fehlt halt sehr, sehr viel daran und wenn nicht bald der Keller aussen verputzt wird dann geht das Haus immer mehr kaputt...wir haben aber nicht das Geld weiterzumachen....sind aber doch wohl für den Erhalt des Hauses verpflichtet oder? und was passiert wenn uns nächstes Jahr eine Strafe aufgebrummt wird weil wir die Garage noch nicht gebaut ist obwohl da Bauzwang drauf ist? wenn wir dann schon Inso angemeldet haben sind dann dies Neuschulden solange das Haus nicht versteigert ist? Die Gemeinde will jetzt auch das wir uns an Kosten für eine Abwasseranlage beteiligen, welches nochmal 1000EUR ausmacht die wir aber nicht zahlen können. Fließt dies alles dann mit in die Masse ein?[addsig]
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ThoFa

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Hallo,

es gibt auch Fällen in denen eine Immo gar nicht versteigert wird, weil keiner sie haben will. Niotfalls können Sie eine Eigentumsaufgabe machen, wenn Sie nicht in der Lage sind die Kosten auszubringen.

Eine Schrottimmo ist eine, die man nicht los wird und die nur Kosten bringt. Meist sind es die tollen Steuersparobjekte im schöne Osten unseres Landes. Dabei handelt es sich meist um Eigentumswohnungen, die Sie auch nicht mittels einer Eigentumsaufgabe loswerden.

MfG

ThoFa
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Biene72

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sorry...aber was ist denn eine Eigentumsaufgabe??? :denken: für die laufenden Kosten kann ich schon aufkommen, aber nicht für die, die für die Erhaltung des Hauses dienen...wie z.B. den Keller zu verputzen...Innen ist er auch noch nicht verputzt und kein estrich drin und da es durchgehend durch das haus offen ist zieht es jetzt im Winter ganz doll rauf :-? ...und dann hat uns der Kaminkehrer auch die Heizung nicht abgenommen weil was defekt ist....wie soll ich solche Sachen bezahlen? muss ich denn dafür Sorge tragen das das Haus in einem akzeptablen Zustand bleibt? und wenn ja, wie soll ich das machen wenn das Geld fehlt? kann mir da die Bank irgendwie nen Strick draus drehen wenn ihrer Meinung nach das Haus das nicht wert ist was sie finanziert haben?[addsig]
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Biene72

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dann hätte ich noch eine Frage....man sollte so lange wie möglich drin wohnen bleiben...es könnte z.B. sehr gut sein das unser Haus beim 1.mal nicht versteigert wird....aber wenn doch? ist es nicht besser wenn man zum Zeitpunkt der Versteigerung schon draussen ist? allein schon deswegen wei man das ja den Kindern gar nicht zumuten kann oder? die würden das ja alles mitbekommen oder wie würde das ablaufen? ich stell mir das sowas von Horrormäßig vor...mein großer ist letztes Jahr schon total abgesackt in der Schule als er da was mitbekommen hat das wir eventuell das Haus verkaufen...und jetzt steht er kurz vor dem Übertritt in die Realschule und da mach ich mir echt Sorgen meinen Kids das ganze leben zu versauen :-?  reicht ja eh schon was wir bis jetzt gebracht haben...[addsig]
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paps

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Eigentumsaufgabe wäre eine Möglichkeit, das Haus samt Grundstück loszuwerden.
Diese muß notariell beglaubigt werden. (kostet also einiges).

Bei den durch Sie geschilderten baulichen Mängeln sollte Ihr Trend dann doch ehr zur Wohnung gehen (oder ev. Haus mieten).

Nach dem Zuschlag bei der versteigerung können Sie mit dem Erwerber alles weitere klären.
Der Eigentumsübergang dauert mit Zahlungen und Bestätigungen auch noch mal ein paar Wochen.
Sollten diese nicht ausreichen und sie aus objektiven Gründen keine
Wohnung gefunden haben, kann der Neueigentümer sie auch nicht einfach auf die Straße setzen. Dazu bedarf es eines Räumungsbeschlußes.

Ich hoffe, dass beruhigt etwas.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Biene72

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was aber wenn wir keine Wohnung finden? die kommunalen Wohnung sind ja immer, soviel ich weis, nur denen vorbehalten die schon länger an dem selben Ort wohnen....und die gibt es ja meistens nur in den größeren Städten oder? ich hab wirklich die totale Panik mit 4 Kindern keine Wohnung oder Haus auf Miete zu finden, da wir ja letztes Jahr schon Insolvenz anmelden wollten und es dann, nachdem wir über 20 Häuser angeschaut haben, sein lassen haben:-(....wir wohnen jetzt in einem kleineren Ort und mein Mann muss weit zur Arbeit fahren...darum denke ich das es schon besser wäre in der Stadt zu wohnen...aber die Vermieter sind sooo vorsichtig geworden das man fast keine Chance hat eine Wohnung zu bekommen und über Makler schon gleich gar nicht weil die ja immer eine Schufa-Einsicht wollen:-( was macht man in so einem Fall? wir hätten NIE den Rückzieher gemacht wenn wir damals ne Wohnung gefunden hätten...und ich hab jetzt Angst das es wieder daran scheitert, denn manchmal denke ich....lieber wohne ich noch so lange es geht in diesem nicht fertigen Haus als wie wenn ich dann in der Gosse lande:-(....[addsig]
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Biene72

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so...jetzt melde ich mich mal wieder mit Fragen zurück...ein Anwalt hat uns geraten das wir uns zuerst eine Wohnung suchen sollen damit ich dem Vermieter nichts von der Inso sagen muss weil sie ja noch nicht eingereicht wurde....aber die Wohnungssuche lässt einen verzweifeln...keiner gibt einem ne Wohnung ohne Selbstauskunft, bzw. Anschrift jetziger Mieter und solche Sachen...also dachte ich wir versuchen es mit der Wahrheit...KEINE CHANCE!!! einer der Vermieter, der Steuerberater ist, hat mich jetzt total verunsichert....er meinte das wir das vergessen können so wie wir das vorhaben, denn wir müssten damit rechnen das die Inso abgelehnt wird, wir aus unserem Haus raus sind, in Miete sitzen und dann erst recht Probleme haben...er sprach von irgendwelchen Prozenten die vorhanden sein müssten damit die Inso genehmigt wird? hab ich ja noch nie gehört? kann das sein? und dann meinte er das das mit der Inso sowieso \"Augenwischerei\" sei, da wir unser Leben lang ein \"beschriebenes Blatt\" sein werden und egal ob es aus der Schufa gelöscht wird nach 10 Jahren....man wird immer wieder danach gefragt werden ob man mal Inso hatte und hat somit nie wieder eine Chance auf ein normales Leben....er hat uns doch tatsächlich angeraten das Haus so gut es geht noch herzurichten damit es sich besser verkaufen lässt, obwohl wir eigentlich keinen Cent mehr in diese Bude stecken wollten denn ich denke das dies nur verschwendetes Geld wäre....und dann ist da noch das Problem mit dem kostenfreien Wohnen im eigenen Haus bis zur Versteigerung....eigentlich müssten wir so schnell wie möglich raus denn die Gasheizung muss so bald wie möglich repariert(komplett erneuert) werden und das kostet um die 3000.-EUR. Hier steht auch die Sicherheit der Kinder und unsere Sicherheit auf dem Spiel:-(. Für Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar!
Bzw. würde ich auch gerne wissen ob mir da ein Strick daraus gedreht werden kann wenn ich jetzt ne Wohnung suche und das Haus einfach stehen lass(das hat mir der Anwalt eigentlich empfohlen und jetzt bin ich echt verunsichert wenn einer so sagt und der andere so...:-( )[addsig]
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paps

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vergessen Sie den Steuerberater; Inso scheint nicht sein Metier zu sein.

Auch wenn Sie das Haus  einfach so verlassen, müßten Sie die Kosten tragen.
Allerdings könnten die Rückstände mit in die Inso.
Insofern sollten Sie dem Rat des Anwalts folgen. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Fiona

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INSOLVENZ SCHON VOR ODER WÄHREND HAUSVERKAUF/VERSTEIGERUNG?IST ES NOTWENDIG
« Antwort #10 am: 13. Februar 2007, 08:21:00 »

Hallo !

Natürlich kannst Du das Haus jetzt schon verlassen !!! Aufgrund der Baumängel und der Zustände die bei Euch herrschen kann und wird dir auch keiner darauss ein Strick drehen.
Bei uns ist die Lage ähnlich. Das Haus ist verschimmelt, Dach undicht und es tropft rein und noch so einiges. Wir gehen jetzt in die Inso, voraussichtlich Ende März, Anfang April geben wir den Antrag beim Gericht ab. Ausziehen aus dem Haus tun wir aber jetzt schon zum 24.02  weil wir eben nichts mehr reparieren können und zusätzlich das ganze mit meiner 15 Monate alten Tochter einfach nicht mehr geht, es zieht überall, läßt sich kaum noch beheizen und sie hat wegen dem Schimmel schon Neurodermitis entwickelt.

Was der Anwalt gesagt ist schon richtig, vergiss den Steuerberater, der hat anscheinend nicht viel ahnung von der Inso und erzählt Schauermärchen. Wichtig ist nur, daß ihr weiterhin die Gebäudeversicherung bezahlt, die Grundsteuer ( bitte erkundigen ob ihr beim Leerstand noch die volle Summe bezahlen müsst , es fällt ja kein Müll mehr an und auch kein Abwasser ausser das von Regenrinnen ) Strom und Heitzung könnt ihr ebenfalls auch Leerstandpauschale runtersetzten lassen, sind dann zusammen 10€ im Monat. Insgesamt belaufen sich die Kosten die ihr haben werdet bei einem leerstehendem Haus auf ca. 40€ im Monat, das müsst ihr halt bei der Haushaltsrechnung bis zur Zwangsversteigerung berücksichtigen. ( Gebäudeversicherung/Strom+Heitzungspauschale/Grundsteuer jewals auf Monat umgerechnet )
Sollte das Haus bei der Zwangsversteigerung nicht weggehen und die Aussichten sehr schlecht sein, daß es einer haben möchte könnt ihr eine Eigentumsaufgabe machen.


Als erstes kümmert ihr euch um eine Wohnung und zieht um, dann ganz schnell den aussergerichtlichen Einigungsversuch starten und wenn er gescheitert ist, was anzunehmen ist bei Immobilien, den Insoantrag stellen.

Gruß Fiona ![addsig]
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Biene72

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INSOLVENZ SCHON VOR ODER WÄHREND HAUSVERKAUF/VERSTEIGERUNG?IST ES NOTWENDIG
« Antwort #11 am: 13. Februar 2007, 08:37:43 »

@Fiona
Hallo Fiona, danke für die informativen Antworten...eine Frage hätte ich an dich...wie hast du denn mit der Inso \"im Nacken\" eine Wohnung gefunden? das gestaltet sich bei uns äußerst schwierig...wir suchen zwar jetzt erst seit 3 Wo. aber sehr intensiv und das meiste wird über Makler angeboten und deswegen können wir da schon mal nix anschauen(Schufa Auskunft!!!) aber selbst die privaten Vermieter verlangen immer mehr und mehr Selbstauskünfte wie z.B. jetziger Vermieter usw...wenn ich im eigenen Haus wohn kann ich da ja keinen angeben...und das alles mit lügen aufbauen? oder aber verschweigen? haben wir auch schon probiert und ging daneben...entweder sie fuhren uns hinterher und haben nachgeschaut wo wir wohnen, oder aber die Wahrheit macht ihnen Angst...wie wir es drehen es ist zum verrückt werden...und dann noch ...meinst du vorher eine Wohnung suchen und dann erst die außergerichtliche Einigung einleiten? wir dachten je eher wir das machen um so eher sind wir in der Wohlverhaltensperiode und dann muss ja auch nicht mehr der Vermieter über die Inso informiert werden...wär es nicht besser es so schnell wie möglich einzuleiten? ist ja auch total schlimm was euch passiert ist....wenn du möchtest können wir gerne PN schreiben oder per E-Mail weiter in Kontakt bleiben...würd mich freuen eine Gleichgesinnte an meiner Seite zu haben :-? [addsig]
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Fiona

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INSOLVENZ SCHON VOR ODER WÄHREND HAUSVERKAUF/VERSTEIGERUNG?IST ES NOTWENDIG
« Antwort #12 am: 13. Februar 2007, 09:53:20 »

Wir haben jetzt schon gesucht, also im gerichtlichen Einigungsversuch so zu sagen, wir haben die Wohnung über ein Internetportal ( das mit der 24 dahinter ) gefunden.
Sie wurde durch einen Makler vermittelt, der Vermieter ist aber ein Privatmensch.
Wir hatten unverschämtes Glück gehabt, es wollte keiner eine Schufaauskunft oder hat uns irgendetwas gefragt ausser ob mein Mann  Arbeit hat und was er verdient. Damit war es gut, bis die Inso wirklich eiingereicht und eröffnet wird vergehen noch paar Monate. Bis dahin haben wir schon mehrere Mieten pünktlich bezahlt und die Inso an sich ist kein Kündigungsgrund solange man die Miete zahlen kann.
Gelogen oder etwas verschwiegen haben wir in dem Sinne auch nichts. Denn theoretisch weiß ich noch nicht ob wir in die Inso gehen, es kann ja sein das der aussergerichtliche Einigungsversuch zustande kommt, dann gibt es ja keine Inso. Und davon gehen wir jetzt einfach mal aus, sollte der Vermieter später fragen.
Versuch es einfach mal mit einer Chifreanzeige in der Zeitung , so nach dem Motto, Junge Familie mit Kindern wollte sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen und ist
unverschuldet in Not geratten wegen schlechter Beratung. Sucht jetzt dringend eine Wohnung. Sicheres Einkommen vorhanden.

Wenn sich ein Vermieter darauf meldet habt ihr gute Chancen bei dem auch eine Wohnung zu bekommen.
Du kannst auch gerne per PN schreiben.[addsig]
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Immohelfer

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Hallo,

wenn Sie so lange wie möglich in Ihrem haus wohnen bleiben, ohne die Darlehensraten zu bezahlen haben Sie doch einen Gewinn und das ist gut so.
Es ist nicht besser zum Zeitpunkt der Versteigerung draussen zu sein...kostenmäßig gesehen...

Wenn Sie ausziehen würden, dann bräuchten Sie doch eine Mietwohnung die Miete kosten würde und das wäre schlecht so...

Rein wirtschaftlich gesehen....
Übrigens den Gutachter brauche Sie nicht ins Haus zu lassen, dann kann er schätzen, das wäre auch gut so;-)

ich gehe ja davon aus, dass sie das Haus nicht mehr wollen....

mfg
volker
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Biene72

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so...jetzt melde ich mich nach langem zurück und bin unschlüssiger denn je....es kommen doch immer wieder neue Probleme und Fragen auf... :gruebel: Hab heut im Fernsehen einen Schuldnerberater reden hören und dieser sagte, das man, wenn ein Haus da ist, erst das Haus verkaufen muss um in die Insolvenz gehen zu können....hier im Forum wurde mir allerdings gesagt das man auch vorher schon den Antrag stellen kann und der Antrag wurde jetzt von meinem Anwalt beim Amtsgericht eingereicht und jetzt kommen mir so meine Zweifel ob das auch so richtig war das das Haus ja noch nicht verkauft ist und auch noch kein Termin zu einer Zwangsversteigerung ansteht ?...

Frage wegen Mietwohnung....wenn ich jetzt schon einen Vorvertrag zu einem Haus unterschrieben habe, das ich ab August mieten werde, ich in der Zwischenzeit einen Treuhänder zugeteilt bekomme, muss ich den dann schon von dem Mietshaus in Kenntnis setzen? oder erst wenn wir umgezogen sind? denn es kann mir ja theoretisch passieren, das wenn der dann gleich die neuen Mieter anschreibt, die uns womöglich gar nicht einziehen lassen wenn sie nur von Insolvenz schon hören...kann man dagegen irgendetwas tun???

Noch eine Frage:
die Gläubiger wurden alle unterrichtet....trotzdem hat einer der Gläubiger, nachdem mein Mann die Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, den Bausparvertrag gepfändet obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen hatten das dieser schon an die Bank abgetreten ist die unser Haus finanziert hat...müssen wir jetzt reagieren wenn die sich einfach das Geld holen? die dürfen das doch jetzt gar nicht mehr wenn sie den außergerichtlichen Einigungsversuch abgelehnt haben und somit wissen das wir auf die Insolvenz zusteuern oder? oder müssen wir jetzt was dagegen unternehmen nicht das dies als Gläubigerbegünstigung ausgelegt wird?

Über eure Hilfe wäre ich mal wieder sehr dankbar!
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paps

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hallo zurück.

Lassen wir RTL mal außen vor, da wird meist nur grober Unsinn verzapft.

Hab die Sendung zwar nicht gesehen, aber wie ich aus dem anderen Forum mitbekommen habe, ging es darum, dass die Immo nicht verwertbar war und somit nach Freigabe durch den TH der Schuldner erneut die Hauskosten hätte zahlen müssen.

Auch wenn sie dem TH erst später davon unterrichten, wird er seinen Nichteintritt erklären.
Also dann schon mal vorab ansprechen, dass Sie aus der Ruine rausmüssen wegen gesundheit und so... und fragen, ob es möglich wäre, den Vermieter nicht zu informieren.


Grundsätzlich ist eine Pfändung  neben einer Abtretung möglich. Jedoch dürfte dann die Bausparkasse die Pfändung unter Hinweis auf die Abtretung nicht vollziehen, sondern nur vormerken.
In diesem Falle ginge ein möglicher Restbetrag an den Pfändungsgläubiger.

Wurde das Geld  ausgezahlt, kann es auch sein, dass die Sicherheit (BSV) durch die finanzierende Bank nicht angezeigt wurde.

Aber beides kann ihnen egal sein, da im ersten fall die Bank sich das Guthaben holt und im 2. Fall der Th die Rückabwicklung vornehmen kann und Sie auch nichts vom Guthaben haben. :fuchsteufelswild:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Biene72

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 :cheesy:Vielen herzlichen Dank!
Das ging ja rasend schnell....und so informativ das meine Fragen erst mal alle wieder beantwortet sind :cheesy:
bis zum nächsten Mal :wink:....das Guthaben können die sich ruhig nehmen....wir haben ja noch nicht mal mehr unsere Steuererklärung gemacht...so können wir wenigstens einen Teil dazu beitragen denn wir wollten bestimmt nicht das es so weit kommt und haben bis jetzt immer alles bezahlt und kommen uns nun sowas von schäbig vor...und wie Asoziale :cry:...naja...hoffe das wird wieder! liebe Grüße und nochmal DANKE :thumbup:
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ThoFa

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Hallo,

dieser Herr Zwegat ist eine Gefahr für alle ratsuchende Betroffenen. Dieser Mann weiß gar nicht wovon er da redet, bei ihm dauert die Insolvenz immer noch sieben Jahre. Nun ja wurde ja auch erst 2001 geändet, dauert schonmal etwas bis es auch zum letzten Deppen durchkommt.

Dieser Mann gehört verboten ! Ich kann gar nich so viel essen wie ich ko.... möchte. :fuchsteufelswild:

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Hallo,

und hier bitte jetzt nicht auch noch dieses Märchen von der nicht verwertbaren Immo posten.  :fuchsteufelswild:

Wenn dieser Mensch tatsächlich in einer solchen Immo gewohnt hat, und die Kosten dafür nicht mehr tragen kann, macht er halt eine Eigentumsaufgabe und gut ist es.  :uneinsichtig:

MfG

ThoFa
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Biene72

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ja genau...über das hatte ich mich auch gewundert....das die Eigentumsaufgabe nicht angesprochen wurde :gruebel:...aber das ist wohl ein Thema das im öffentlichen Fernsehen nicht so den Anklang findet :nono: man möchte aus dieser Sendung seinen Nutzen ziehen und bekommt dann doch immer nur die Hälfte erzählt....allerdings war ich bis jetzt schon immer begeistert...vor ein paar Wochen hat er es doch glatt ohne Insolvenz geschafft einen Schuldenberg von über 160.000.-EURO mit nur 15.000 Euro abzubezahlen...ich hab echt geheult und konnte es nicht glauben...und hab dann wieder an dem Weg gezweifelt den ich eingeschlagen hab  :neutral:
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