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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbstauskunft  (Gelesen 4194 mal)

Abraxas

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Selbstauskunft
« am: 13. März 2011, 14:35:05 »

Hallo alle da draußen,

von meinem Anwalt wurden Angebote an meine Gläubiger mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch geschickt, die Quote beträgt mehr
als 99 %.
Eine eidesstattliche Versicherung wurde bisher allerdings nicht abgegeben.
Ich erhielt nun durch meinen Anwalt die Aufforderung eine vierseitige Selbstauskunft, betreffend meine Vermögensverhältnisse, auszufüllen. Auf meine Nachfrage nach dem Grund wurde mir beschieden, dass ein Gläubiger dies verlangt.
Diese Selbstauskunft verlangt u.a. auch Auskünfte zu den Einkommensverhältnissen meines Mannes - und auch zum Güterstand, Ehevertrag,Auto (ist leider meins), Steuerrückerstattungen sowie eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht.
Ähm, ich bin ja bereit, meine vermögenslose Situation darzulegen, aber was gehen den Gläubiger die o.g. Sachen an? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Und wieso will der Gläubiger das wissen, wenn ohnehin mehr als 99 % der Forderung beglichen werden?

Viele Grüße,
Abraxas

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Selbstauskunft
« Antwort #1 am: 13. März 2011, 16:58:02 »

Hallo,

ich nehme an Sie wollen durch den RA einen Ratenvergleich hinbekommen auch wenn die Quto 99% ist so soll der Gläubiger auf die Zinsen verzichten. Dazu ist der Gläubiger nicht verpflichtet sondern will halt zuerst wissen was könnte er pfänden. Was sagt Ihr RA sollen sie es ausfüllen oder nicht. Wenn ich der Schuldner wäre würde ich es zum Teil ausfüllen. Also z.B. bei Einkommen Mann würde ich nur eigenes Einkommen eintragen (es geht hier um die Pfändungstabelle), Güterstand ist egal und geht niemanden was an, beim Auto würde ich die Marke, Baujahr und Kilometerstand angeben. Die Ausgabenübersicht geht den Gläubiger nun wirklich nichts an, er weiss was lt Pfändungstabelle zu holen ist.
Sie wurden sicherlich auch nach der Bankverbindung gefragt bzw. Kontostand. Ist es bereits ein P-Konto?? Wenn nicht würde ich es schnell machen.
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Abraxas

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Re: Selbstauskunft
« Antwort #2 am: 13. März 2011, 17:59:48 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,

hi]haben Sie Dank für Ihre Nachricht. [/i]

Was sagt Ihr RA sollen sie es ausfüllen oder nicht.

Ich bekam es relativ kommentarlos mit der Bitte es auszufüllen, die Bereuung durch den Anwalt ist leider dürftig. Daher auch meine Verunsicherung.

Sie wurden sicherlich auch nach der Bankverbindung gefragt bzw. Kontostand. Ist es bereits ein P-Konto?? Wenn nicht würde ich es schnell machen.

Nein, wenn ich das alles recht verstanden habe (Rechtsanwalt, öffentliche Schuldnerberatungsstelle, Bank), wäre ein P-Konto bei meinem Einkommen ungünstig, da es sehr hoch ist (2.600 Euro netto). Ich habe verstanden, dass ich mich besser stelle, wenn ich im Falle einer Kontopfändung einen Schutzantrag stelle.
Die Frage in der Auskunft lautet allerdings nach "Geldanlagen" mit der Bankverbindung. Da ich keine Geldanlagen habe, lasse ich die Frage unbeantwortet bzw. vermerke, dass ich keine Geldanlage habe.


Viele Grüße,
Abraxas
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Pfiffti Pfiffti

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Re: Selbstauskunft
« Antwort #3 am: 07. April 2011, 09:27:11 »

Hallo Abraxas,

das selbe Problem habe ich jetzt auch.
Da ich noch keine Insolvenz beantragt habe, hängen mir die Gläubiger im Genick. Ständig soll ich den Arbeitslosenbescheid hinschicken und jetzt soll ich eine Selbstauskunft abgeben.
Man erwartet eine Ratenzahlung , obwohl ich bereits mehrmals die EV abgelegt habe. Diese Auskunft ignorierte man total.

Da weiß ich auch nicht, ob man die Selbstauskunft überhaupt verlangen darf ?!

Beim Ausfüllen der Selbstauskunft wollte ich auch nur meine Daten angeben, da wir sowieso einen Ehevertrag haben.
Bin mir aber total unsicher, ob es richtig ist.

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horst69

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Re: Selbstauskunft
« Antwort #4 am: 07. April 2011, 14:11:03 »

Hallo !

Die Daten des Ehemann/frau, sofern er/sie nichts mit den Schulden zu tun hat, würde ich nie eintragen !!

Zum einen geht es die Gläubiger nichts an und zum anderen dürften die Gläubiger auch nichts pfänden, ist egal ob 10.000 netto oder mehr.

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Momo72

Re: Selbstauskunft
« Antwort #5 am: 07. April 2011, 17:30:47 »

Hallo !

Die Daten des Ehemann/frau, sofern er/sie nichts mit den Schulden zu tun hat, würde ich nie eintragen !!

Zum einen geht es die Gläubiger nichts an und zum anderen dürften die Gläubiger auch nichts pfänden, ist egal ob 10.000 netto oder mehr.



na toll! unsere anwältin hat meine daten (einkommen etc) alle mit reingeschrieben, obwohl mein mann ja die schulden gemacht hat als wir noch gar nicht zusammen und ich damit soweit gar nichts zu tun hab. 
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horst69

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Re: Selbstauskunft
« Antwort #6 am: 07. April 2011, 17:48:32 »

Naja, nun ist es zu spät.

Aber keine Angst, wenn du mit den Schulden nichts zu tun hast, wird bei dir auch nichts gepfändet !

Du musst nicht für die Schulden deines Mannes gerade stehen !

Das einzige was passieren kann, das seine IV einen Antrag bei Gericht stellt, damit du als unterhaltsberechtigte Person herausfällst. Dafür musst du zum einen zu viel verdienen und zum anderen muss die IV erstmal einen derartigen Antrag stellen, vorher passiert gar nichts!

Also, halb so schlimm.
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