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Autor Thema: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.  (Gelesen 6332 mal)

SabineSabine

  • Gast
Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« am: 18. April 2011, 00:03:34 »

Hallo zusammen,

vielleicht bin ich hier in diesem Forum falsch, bin über das Internet hier gelandet. Aber vielleicht habt ihr ja auch einen Tipp für mich:

Mein Mann hat mit einem Partner - relativ spontan und kurzfristig - zusammen eine GbR gegründet, beide waren Freiberufler. M.W. haftet man doch dann auch mit dem Privatvermögen für die gesamte GbR? Ich frage mich, was passiert, wenn der andere z.B. einen Fehler macht oder krank wird und deshalb einen Auftrag nicht erfüllen kann und ein Auftraggeber z.B. Regress fordert. Könnte dann auch mein Gehalt und das gemeinsame Eigentum meines Mannes und von mir und Kind gepfändet werden? Wir haben keinen speziellen Ehevertrag, keine Gütertrennung u.ä. Was ist, wenn mein Mann z.B. krankheitsbedingt für eine Zeit ausfallen würde und einen Auftrag nicht erledigen kann oder einen Fehler macht?

Gibt es Dinge, die zu beachten sind, Maßnahmen, die das Privatvermögen schützen und auch das von Ehepartner und Kind? Kann/sollte man Versicherungen abschließen?

Ich habe also kein akutes Insolvenzproblem - möchte aber auch keins bekommen.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Sabine
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
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  • Beiträge: 3181
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #1 am: 18. April 2011, 00:21:13 »

Gibt es Dinge, die zu beachten sind

- Mein Rat: Die GbR auflösen so lange es noch geht.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

SabineSabine

  • Gast
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #2 am: 18. April 2011, 00:41:19 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Kann man denn eine GbR nicht auch später noch auflösen?
Und welche Form sollte man denn dann besser wählen, wenn man zu zweit Aufträge annehmen will?

Viele Grüße

Sabine





Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #3 am: 18. April 2011, 09:12:50 »

GbR heißt auch: Geh bloß raus.

Mich hatte die GbR-Haftung noch erwischt, als ich bereits zwei oder drei Jahre aus dem GbR-Vertrag raus war. Mein Ex-GbR-Partner hatte steuerlich ein bisschen geschummelt und ich musste die Folgen mittragen, obwohl ich keinen Anteil daran hatte.

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine wirkliche Absicherung dagegen, das Privatvermögen aus der Haftung herauszunehmen.

Man kann natürlich intern Vereinbarungen treffen, aber nach außen hin haftet jeder Gesellscfter stets für alles und voll.

Wenn man den GbR-Vertrag entsprechend verfasst hat, kann man im Schadensfall den oder die anderen Gesellschafter natürlich auf Schadenersatz verklagen. Aber das nützt in der Realität oft nichts, wenn da nichts mehr zu holen ist.

Es gibt natürlich auch Fälle, in denen eine GbR über viele Jahre problemlos funktioniert. Aber die Risiken einer GbR sind m.E. extrem.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

SabineSabine

  • Gast
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #4 am: 18. April 2011, 09:40:57 »

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Hilfe! Wie kann man denn für etwas haften, auf das man keinen Einfluss mehr hat und von dem man sich längst losgesagt hat und wo man von der weiteren Entwicklung auch gar kein Wissen hat? Das ist ja Wahnsinn!

Ist das Risiko denn auch groß, wenn es sich "nur" um geistige Leistungen (z.B. Schreiben von Konzepten und Texten, die für Auftraggeber erstellt werden, z.B. journalistische Arbeit, die der Auftraggeber nutzen kann oder auch nicht?) und nicht um klassische Produkte handelt, die Vorfinanzierungen, Einkauf von Materialien, Anmietung von Firmenräumen etc. erfordern?

Viele Grüße, Sabine
Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #5 am: 18. April 2011, 10:04:55 »

Hilfe! Wie kann man denn für etwas haften, auf das man keinen Einfluss mehr hat und von dem man sich längst losgesagt hat und wo man von der weiteren Entwicklung auch gar kein Wissen hat? Das ist ja Wahnsinn!

Naja, wenn der GbR-Partner nicht sauber handelt und man nichts davon weiß, dann haftet man eben für alles, was ursächlich vor dem Termin des Ausscheidens liegt. Hier http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/gbr.htm wird das beschrieben.

Mein Ex-Partner war für die Steuererklärungen zuständig und hat die zum Teil erst gemacht, als ich schon ausgeschieden war. Wobei er mich dann auch schlicht getäuscht hat. Leider ist ihm erst einige Zeit später das FA auf die Schliche gekommen und hat mich dann in die Mithaftung genommen. Dass ich an den Mauscheleien nicht beteiligt war, hat mir nichts genützt. Außer vielleicht, dass mich die FA-Leute ein bisschen bedauert haben  :biggrin:-

Ist das Risiko denn auch groß, wenn es sich "nur" um geistige Leistungen (z.B. Schreiben von Konzepten und Texten, die für Auftraggeber erstellt werden, z.B. journalistische Arbeit, die der Auftraggeber nutzen kann oder auch nicht?) und nicht um klassische Produkte handelt, die Vorfinanzierungen, Einkauf von Materialien, Anmietung von Firmenräumen etc. erfordern?
Im Prinzip sollte da kein großes finanzielles Risiko lauern, es sei denn, es kommt z.B. zu Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen.

Wichtig ist nach meiner Erfahrung, dass bei einem gemeinsames Konto stets beide unterschreiben müssen und dass stets beide Partner über alle finanziellen und steuerlichen Vorgänge informiert sind.

Eine Betriebshaftpflicht für die GbR ist absolutes Muss, außerdem sollte man sich als Partner ebenfalls privat durch ausreichende Haftpflichtversicherungen schützen. Ob man eine Rechtsschutzversicherung für mögliche GbR-Probleme abschließen kann, kann sicher Paps beantworten.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

SabineSabine

  • Gast
Re: Frage zu GbR Haftungsfragen Privatvermögen etc.
« Antwort #6 am: 18. April 2011, 11:39:57 »

Hallo und dankeschön Achduje,

achso, es bezog sich dann aber doch noch auf das damalige gemeinsame Arbeitenk, sozusagen die Nachwehen. Ist nicht schön, aber ich hatte es erst so verstanden, als sei man auch für das weitere Handeln in der GbR mithaftbar, obwohl gar nicht mehr drin.
Aber der Hinweis ist natürlich wichtig, dass jeder trotz Arbeitsteilung über die zentralen finanziellen Transaktions Bescheid wissen sollte.

Werden denn solche Dinge wie Urheberrechtsverletzungen etc. (und andere relevante Dinge, die gerade bei Arbeiten vorkommen, die sich intensiv im Internet niederschlagen) versichert? Oft wird das doch in Betriebshaftpflichtversicherungen ausgeschlossen, oder? Bei der ARAG glaube ich geht das grundsätzlich nicht.

Viele Grüße
Sabine
Gespeichert
 
 

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