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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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 81 
 am: 29. Juni 2020, 18:41:29 
Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7
Hallo,
am 31.01.2014 wurde mein IV eröffnet und am 15.04.2020 habe ich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun bin ich dabei mich mit der Einkommensteuererklärung (ich kürze mit ESt) zu beschäftigen. Ich muss dazu sagen, dass ich von der Privatinsolvenz schon einige Male diese abgegeben habe. Da war ich aber noch unverheiratet. Jetzt habe ich erfahren, dass als verheirateter ich zu der Gruppe gehöre, die verpflichtet ist jährlich die Steuererklärung zu machen (meine Frau und ich haben Ehegattensplitting).
Gleich beim Eröffnung des IV musste ich eine ESt für den Insolvenzverwalter machen, es war für das Jahr 2013. Dazu muss ich sagen, dass es eine Anwaltskanzlei war und meine Ansprech-Anwälte in der Kanzlei sich 4 mal geändert haben. Auf jedem Fall wurde ich für die nächsten Jahre nie aufgefordert weitere ESt zu machen und selber habe ich die auch nicht daran erinnert. Da die Kanzlei von mir nie welche Unterlagen erhalten hat, gehe ich davon aus, dass auch keine ESt gemacht wurde.
Meine Frage ist, was passiert wenn ich für das Jahr 2019 die Erklärung beim Finanzamt abgebe? Werden die auf mich wegen den vergangenen Jahren zukommen? Muss ich Straffe zahlen? In Jahren 2014-2016 habe ich zB keine Steuern gezahlt, da ich eine Umschulung gemacht habe. Und in Jahren 2016 und 2017 war meine Steuerlast auch sehr gering (330€ und 600€). Und meine Frau hatte generell keinen Einkommen in der Zeit.

Kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll und was mich wahrscheinlich seitens des Fiskus erwartet?

Grüße,
Ex-Schuldner

 82 
 am: 25. Mai 2020, 09:04:44 
Begonnen von Grinsekatze - Letzter Beitrag von HausH
moin,

also bei mir war es so das ich nach der Insolvenz ( drei Monate später) eine Auflistung der Zahlungen die in der Insolvenz an den Treuhänder gingen, von diesem erhalten habe. Das nannte sich EA - Summen und Saldenliste. Da waren alle Posten drin, ein- Ausgänge, sogar Zinsen...und natürlich auch die Zahlungen für das Verfahren. Gerichtskosten, Vergütung für den Treuhänder vereinfachtes Verfahren und Vergütung für den Treuhänder Restschuldbefreiungsverfahren. Eine Vergütung, wie du es nennst, habe ich damals auch erhalten. Es war der sogenannte Motivationsrabatt, das waren bei mir etwas über 250 €.

Ich habe dann nach der Restschuldbefreiung nichts weiter zahlen müssen, es hatte sich auch (bisher) niemand mehr gemeldet der irgendwas wollte. Im Dezember diesen Jahres ist dann mein Schufaeintrag hoffentlich raus. Ich denke ihr könnt das Geld auf den Kopf hauen :)

gruß HausH

 83 
 am: 23. Mai 2020, 10:52:32 
Begonnen von Grinsekatze - Letzter Beitrag von Grinsekatze
Hallo zusammen,
mein Mann ist durch, RSB wurde erteilt. Nun kam ein Schreiben vom Gericht mit Kosten für den IV, laut Schreiben aber zu zahlen von den gepfändeten Einkünften. Ist das richtig?
Weil ich schon öfter gelesen habe, dass nach der RSB eine dicke Rechnung kommt.
Und jetzt bekam er auf sein Konto vom IV einen Betrag gezahlt, der überschüssig war. Es gab keine Info vorab, wir waren sehr überrascht.
Können wir das Geld jetzt guten Gewissens ausgeben oder könnte da doch noch was nachkommen?

 84 
 am: 27. April 2020, 18:58:25 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von DarkAngel35
Hallo..

danke für die Rückmeldungen. ich hatte eine Rückfrage an die Schufa gestellt. Diese teilte mir mit das die Daten taggenau 3 Jahre nach Eintrag gelöscht werden. d.h. in meinem Fall am 19.05.20. Ich dachte aber das sämtliche Daten die Insolvenzrelevant sind mit der Löschung der RSB auch gelöscht werden, was mir schon logisch erscheint. In meinem Fall (Abwicklungskonto Bank) wohl erst später.

Mfg
Dark Angel35


 85 
 am: 10. April 2020, 20:48:07 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von Spike
Hi,

wie schon geschrieben, schreib die Schufa an , und frag nach wieso dieser Eintrag immer noch vermerkt ist.
Mit dem Hinweis auf deine RSB .

War bei mir ähnlich, wurde dann anstandslos gelöscht.


MfG

 86 
 am: 08. April 2020, 23:04:29 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von HausH
moin,

eigentlich hätte am 01.03.2020 deine schufa glatt sein müssen, taggenau nach drei jahren. In einem anderen Thread wurde das auch schon diskutiert, der Tipp dort: Schicke der Schufa deine Restschuldbefreiung noch einmal in Kopie und fordere sie auf die Daten zu löschen.

gruß Haush

 87 
 am: 08. April 2020, 19:24:19 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von DarkAngel35
Hallo Forum,

ich habe eine Frage bezüglich der Schufaauskunft. Meine Insolvenz endete am 29.9.16. Am 1.3.17 bekam ich den Beschluss über die Restschuldbefreiung. Mein Schufascore stieg nur relativ langsam wieder. Am 1.3.20 wurde der Vermerk über die Restschuldbefreiung in der Schufa gelöscht. Allerdings der Eintrag der Bank noch nicht. Mein Score lag heute bei 89,... was mich schon verwundert. Dachte er würde auch jüber 90 steigen . Könnte es damit zusammenhängen das der Eintrag der Bank, welche auch Hauptgläubiger war noch drin steht? Der letzte Eintrag (Erledigungsvermerk) wurde am 19.15.17 gemacht. Kann es sein das am 19.5.20 auch dieser Eintrag gelöscht wird? Das steht doch alles im Zusammenhang mit der Insolvenz. Warum wird dieser Eintrag nicht gelöscht bzw. bis dato noch nicht? Ich hatte bis vor der Inso immer eine Top Schufa. Hoffe das wird auch wieder so. Scheinbar ist ja immer noch ein "Negativmerkmal" drin.

VG

 88 
 am: 05. April 2020, 09:05:42 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

klar doch, ich bin mit einem gebrauchten in die Insolvenz, da kamen auch keine Fragen auf. In der Insolvenz, also auch damals in der Wohlverhaltensphase, musste ich mir einen anderen zulegen, den fahre ich heute noch.

gruß haush

 89 
 am: 05. April 2020, 06:41:19 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von Isopropilprophemil
Vielen Dank für deine bisher hilfreichen Antworten. Also dürfte ich mir dann auch im Umkehrschluss als Beispiel ohne Probleme ein gebrauchtes Kfz kaufen?

 90 
 am: 04. April 2020, 15:30:59 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

nein, da von meinem Gehalt der pfändbare Anteil an den Inso verwalter abgeführt wurde hatte ich ja alles erfüllt. Mit meinem pfändungsfreien Anteil konnte ich machen was ich wollte. Wie schon erwähnt ab der Wohlverhaltensphase ist es recht einfach, du bist eigentlich nur zu drei Dingen verpflichtet, Arbeiten gehen, den Pfändbaren Teil deines Gehaltes abgeben und Wohnortwechsel melden.

gruß haush

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