Hallo und willkommen hier,
zunächst wäre interessant unter was das 13 Gehalt deklariert ist im Arbeitsvertrag weil Weihnachtsgeld z.B. nur bedingt pfändbar ist:
§ 850a ZPO
Unpfändbare Bezüge
Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
Abschnitt 2 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen)
Titel 1 (Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen)
Untertitel 3 (Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte)
Unpfändbar sind 1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
5. Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8. Blindenzulagen.
Zu dem Schmerzensgeld:
Solange Deine Frau nicht in der Inso ist wäre es mir neu wenn Du das dem TH angeben müsstest.
Sofern sich daran nichts geändert hat ist Schmerzensgeld grundsätzlich jedoch pfändbar außer man ist bereits in der Wohlverhaltensperiode.
lg
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