Liebe Forums-Mitglieder,
meine Schwester (19) erwartet mit ihrem Freund (20) ein Kind. Deshalb hat sich ihr Freund an mich gewendet, weil er allein aus den Schulden nicht mehr rauskommt.
Zu seinen Schulden :
Mit 17 ("jung und dumm") war er in eine Schlägerei verwickelt und vor einem Jahr wurde er verurteilt. Jetzt muss er eine Geldstrafe, Schmerzensgeld und die Gerichtskosten zahlen. Also die 3 Gläubiger belaufen sich auf eine Summe von insgesamt 8000€ Schulden.
Es wurde eine monatliche Ratenzahlung von 300€ vereinbart. Ein halbes Jahr hat er als gelernter Koch die monatlichen Raten auch bezahlt. Dann hat er jedoch einen Bandscheibenvorfall erlitten, wurde operiert und ist nun arbeitsunfähig, weil die OP nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Er hat nun durch den Bandscheibenvorfall seit einem halben Jahr ein Einkommen von nur 600€ monatlich, weshalb auch noch zusätzlich 2000€ Mietschulden aufgelaufen sind.
Insgesamt sind es also 10.000€ Schulden bei 4 Gläubigern. Eigentlich sollte er 300€ monatlich für die Straftat und 100€ monatlich für den Mietrückstand bezahlen, was bei dem geringen Einkommen einfach nicht möglich ist.
Privatinsolvenz kommt ja nicht in Frage, wegen der Straftat, denke ich. Ich würde ihm nun helfen, schriftlich mit den Gläubigern in Kontakt zu treten und eine minimale Ratenzahlung zu vereinbaren. Wird sich das Gericht darauf einlassen? Und wenn sie auf den hohen Raten beharren, was kann man dann tun? Mit 600€ besteht ja kein pfändbares Einkommen. Ich hoffe, dass dann bei einer Straftat keine Haft angesetzt wird. Er möchte ja bezahlen, nur kann er zur zeit nicht so viel leisten.
Ich möchte eine Schlägerei nicht gut reden, aber es war halt eine "Jugendsünde". So ist er ein ganz lieber Kerl, der sich rührend um meine schwangere Schwester kümmert und ich möchte ihn gern unterstützen.
Können Schulden aus einer Straftat auch bei einem nicht pfändbaren Einkommen vollzogen werden?
Was würdet ihr in diesem Fall machen oder empfehlen?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße
Lilo