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Autor Thema: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen  (Gelesen 2958 mal)

Just

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§ 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« am: 02. März 2010, 09:04:28 »

Habe nochmal eine Frage zum fiktiven Einkommen ...wird das fiktive Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt,
was ich durch Ausbildung erlangt habe oder ein Arbeitsverhältnis, welches als Paralelle zum meiner jetzigen Selbständigkeit
anzusehen ist?
Habe Abi gemacht, studiert aber keinen Abschluss und keine Ausbildung ...wäre das fiktive Arbeitsverhältnis dann eine ungelernte Helferstelle?
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paps

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Re: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« Antwort #1 am: 02. März 2010, 17:59:20 »

Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO
in der Wohlverhaltensperiode

von Professor Dr. Hugo Grote, Köln
 

Quelle : ZAP Verlag für die Rechts-und Anwaltspraxis GmbH & Co.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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