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Autor Thema: Abtretung von Lohn.  (Gelesen 3336 mal)

butcher

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Abtretung von Lohn.
« am: 08. Januar 2008, 13:13:08 »

Gruss an alle.

Wer kann etwas zu Lohnabtretung sagen.

kurze Vorgeschichte:

EV im Januar 2005 geleistet. Regelinsolvenz mangels Masse abgelehnt und wegen Differenzen mit zuständigem Richter. EV muss ich nun erneut abgeben.

Habe nun die Möglichkeit in ein festes Arbeitsverhältnis zu gehen. Darf ich meinen Lohn zum Teil an meine Eltern abtreten aus dem Grunde da sie für mich gebürgt hatten und einen Teil meiner Schulden gezahlt haben.

Mache ich mich strafbar wenn ich meinen Lohn abtrete?

Wäre nett eine zutreffende Antwort zu bekommen, vielen Dank. :wink:
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paps

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Re: Abtretung von Lohn.
« Antwort #1 am: 08. Januar 2008, 18:51:51 »

Wenn die Eltern eine nachweisliche Forderung gegen Sie haben, könnte auch in diesem Fall eine Lohnabtretung vereinbart werden /sein.

Wenn dies aber alles erst im Zusammenhang der bevorstehenden EV und der damit verbundenen möglichen Pfändung beim neuen Arbeitgeber vereinbart wird, kommt schon ein fader Beigeschmack auf.

Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass Sie mit Ihren Eltern damals,als diese in Ihr Schuldverhältnis eingetreten sind, eine "Stille Lohnabtretung" für den Fall vereinbart haben, dass Sie ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Beachten sollten Sie noch 2 Punkte:
- manche Arbeitgeber haben in den Betriebsvereinbarungen Abtretungen des Lohnes/Gehalt ausgeschlossen.
  Ihre Eltern müssten dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken.
- wenn kurz nach Arbeitsaufnahme plötzlich ein solcher beim Arbeitgeber eintrudelt, wird dieser auch nicht besonders erfreut sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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butcher

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Re: Abtretung von Lohn.
« Antwort #2 am: 08. Januar 2008, 19:47:08 »

Pfändungsbeschlüsse liegen mehrere vor.Bank, FA. Allerdings habe ich niemandem irgendetwas abgetreten. Es ist aber tatsächlich so, dass meine Eltern für mich gebürgt haben.

Die erste EV habe ich bereits 2005 geleistet, 3 Jahre jetzt im Januar rum, muss neu leisten. Mit den Eltern wurde bisher nichts vereinbart, daher fragte ich ja hier auch im Forum.

Geht es bei den Pfändungs/Überweisungsbeschlüssen nach dem Prinzip, wer zuerst kommt malt zuerst?

Vorab schon einmal danke für die Antworten.
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paps

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Re: Abtretung von Lohn.
« Antwort #3 am: 08. Januar 2008, 20:38:51 »

Also nochmal in Ruhe;

PfÜB können sie soviel haben wie sie wollen, Abtretungen auch; wenn man damit leben kann.

Lohnpfändungen werden immer in der Reihenfolge des Eingangs bedient.(in der Regel PfÜb von Gläubigern ohne Abtretung)

Anders bei offen gelegten Lohnabtretungen; hier entscheidet bei dem Vorliegen mehrerer Abtretungen nicht der Eingang, sondern das Datum der Abtretung .

Deshalb ist es durchaus möglich, dass eine ältere Abtretung Vorrang vor allen bereits eingegangenen oder noch eingehenden Pfändungen erhalten kann.

Um jetzt noch mal auf Ihre Eltern zurückzukommen.
Eine Abtretung wäre jederzeit bei nachweislichen Schulden möglich.
Jedoch könnte eine ältere Abtretung "die Sicherung des Lohnes" durch die Eltern verhindern.

Zum anderen ist zu beachten, dass in der Regel bei Kreditverträgen nach vorliegenden Abtretungen gefragt wird.
Wurde diese Frage verneint und es taucht nun eine "ältere" Abtretung auf, müssten Sie sich den Vorwurf der Krediterschleichung gefallen lassen.

« Letzte Änderung: 08. Januar 2008, 20:45:00 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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