-> wurde gegen den MB fristgerecht Widerspruch eingelegt?
Ob immer fristgerecht? :gruebel: Aber ich teilte immer mit, dass ich nicht zahlungsfähig bin.
Wie kann ich feststellen, ob ein Gläubiger seine Forderungen als "uneinbringlich" ausgebucht hat?
Und kann ein Gläubiger eine ausgebuchte Forderungen wieder geltend machen?
Ich habe folgenden Vordurck gefunden und ist dieser sinnvoll? Macht es Sinn, vorab dieses Schreiben an die Gläubiger zu schicken, oder sollte ich "alles" der Schuldnerberatung überlassen?
Forderungsangelegenheit
Schuldner:
Gläubiger:
Ihr Zeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin aufgrund (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, gescheiterter Selbstständigkeit) überschuldet. Gegen mich bestehen ca. xx Forderungen bei xx Gläubigern in einer Gesamthöhe von ca. xx,-- Euro.
Ich möchte mir nun einen genauen Überblick über meine Verschuldungssituation verschaffen.In einem zweiten Schritt beabsichtige ich dann, meinen Gläubigern einen Regulierungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser soll einerseits Ihren Interessen Rechnung tragen, aber auch meine finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Um mir einen Überblick verschaffen zu können benötige ich von Ihnen:
- eine Forderungsaufstellung (aufgeschlüsselt nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB).
- die Kopie des Titels
- Benennung geltend gemachter rechtsgültiger Sicherheiten (Art der Sicherung, Kopie der Urkunde, Datum, Höhe der gesicherten Forderung).
Bitte bereinigen Sie Ihre Forderung um ggf. verjährte Ansprüche. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben.
Weiter schlage ich vor, dass Sie zunächst keine weiteren Maßnahmen gegen mich einleiten, insbesondere keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ich werde Ihnen so zeitnah wie möglich einen Vorschlag unterbreiten. Gfs. könnten Sie dann och immer weitere Schritte einleiten.
Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft. Für Ihre Rückantwort habe ich mir eine Frist bis zum notiert.
Mit freundlichen Grüßen