Auch wenn es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt; meiner MEinung nach kann die Steuerklasse ohne Probleme und ohne Zustimmung des Treuhänders geändert werden. Die Steuerklassenwahl III / V ist eigentlich nur für alleinverdienende Ehemänner gedacht, deren Frau nicht mitverdient. Denn dann kommt der gesamte Steuerfreibetrag der Familie zugute.
Sobald beide steuerpflichtiges Einkommen haben ist ein Wechsel entweder in die Steuerklassen IV / IV oder sogar IV mit Faktor anzuraten.
Ich habe Ihr Einkommen mal überschläglich rückgerechnet und dann die Kombinationen ausrechnen lassen (
www.bmf-steuerrechner.de), das Ergebnis spricht für sich:
Lohnsteuervergleich
Ehemann Ehefrau Summe Diff. zur EkSt
Lohnsteuer nach
Steuerkl. III / V 6.130,00 Euro 878,00 Euro 7.008,00 Euro -896,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. V / III 14.724,00 Euro 0,00 Euro 14.724,00 Euro 6.820,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. IV / IV
ohne Faktor) 9.987,00 Euro 0,00 Euro 9.987,00 Euro 2.083,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. IV / IV
(inkl. Faktor) 7.899,00 Euro 0,00 Euro 7.899,00 Euro -5,00 Euro
In Ihrem Fall lohnt sich wahrscheinlich der Wechsel zu IV mit Faktor, weil Sie dann etw 200 € mehr netto haben und 90 € mehr gepfändet wird als bei Steuerklasse IV ohne Faktor. Und da Ihre Frau keinerlei Steuern mehr bezahlen muss, ergibt das ein monatlichen Mehrwert von etwa 180 €.
Sie können das einfach beim Finanzamt beantragen, die Wahl der Steuerklasse ist Sache des Schuldners. Weder Gericht noch Treuhänder haben dabei ein Mitspracherecht.