"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Anrechnung von Unterstützung schwerbehinderter EHEfrau  (Gelesen 1876 mal)

haetteichnichtgedacht

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Anrechnung von Unterstützung schwerbehinderter EHEfrau
« am: 05. Januar 2010, 16:26:13 »

Hallo Paps,

eine Frage: Meine Ehefrau ist zu 80% schwerbehindert und hat die Kennzeichen G + B

Im Formular "zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" Anlage 4F habe ich gelesen,  dass dort die Mehrausgaben für körperbehinderte Angehörige anzugeben sind.

Wie kann man diese Mehrausgaben belegen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Anrechnung von Unterstützung schwerbehinderter EHEfrau
« Antwort #1 am: 05. Januar 2010, 23:12:14 »

Wie man es üblicher Weise eben so belegt.
- Medikamente
- Aufwendungen für Hilfsmittel, die nicht von der Kasse bezahlt werden
- Sachaufwendungen die nicht bezahlt werden.
- Fahrtkosten die nicht bezahlt werden
usw.
Im Formular tragen Sie den Gesamtbetrag ein, den Sie gemeinsam zusätzlich  aufwenden müssen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz