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Autor Thema: Antrag §765 ZPO bei einer Behörde stellen!?Experten gefragt!  (Gelesen 3563 mal)

Gast

  • Gast

Habe eine Frage.Ich habe wegen einer Kontopfändung des Gläubigers
mal einen Antrag erfolgreich beim Vollstreckungsgericht auf Aufhebung der Kontenpfändung gestellt wegen besonderer Härte gemäß §765a ZPO, da mir die Bank mit Kündigung gedroht hat und bei mir ausschliesslich unpfändbare Beträge eingegangen sind bzw.Sozialleistung.

Jetzt habe ich das selbe Problem wieder.Aber diesmal ist der Gläubiger eine öffentliche Behörde.
Steuer-Kassenamt
Die Bank droht mir wieder mit einer Kontenkündigung.
Meine Frage ist ist jetzt,stelle ich den Antrag auf Aufhebung der Kontenpfändung wegen besonderer Härte bei der Behörde?oder eventuell beim Verwaltungsgericht selbst? und nicht beim Vollstreckungsgericht?.
und muss ich den Antrag ebenfalls bei einer Behörde nach Paragraph § 765 a ZPO stellen oder hat der Antrag bei der Behörde dann einen anderen Paragraph als 765a ZPO?.Gilt da auch die Zivilprozessordnung?

Danke vorab
Sonja
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