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Autor Thema: Arbeitswechsel  (Gelesen 2625 mal)

ruedi41

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Arbeitswechsel
« am: 18. Juni 2007, 18:11:40 »

Hallo,
bin insolvent und arbeite 80 km weit entfernt. meine fa. zahlt mir am tag 20 euro spesen steuerfrei. jetzt habe ich beim finanzamt einkommensteuer beantragt. dort habe ich durch meine werbungskosten ca 1400 euro zu erwarten. wollte mir eigentlich ein anderes auto zulegen, da mein altes kein tüv mehr bekommt. bin auf ein auto angewiesen und  jetzt will die treuhand meine einkommensteuer.
jetzt die frage: kann ich die einkommensteuer behalten oder zurückfordern. Mein insoantrag wurde gestellt im dezember 2006. insolvenzverfahren wurde am 19.01.2007 eröffnet
grüße
ruedi41
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paps

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Re: Arbeitswechsel
« Antwort #1 am: 18. Juni 2007, 19:22:33 »

Die Steuererstattungen während des Verfahrens stellen Neuvermögen dar und sind generell Massezugehörig.

Einzige Möglichkeit zu Ihrem Problem, mit dem Th sprechen, da die Erwerbsobliegenheit gefährdet ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ruedi41

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Re: Arbeitswechsel
« Antwort #2 am: 18. Juni 2007, 19:46:49 »

danke paps.
dieses habe ich bereits mit Th gemacht. keine reaktion.
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ThoFa

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Re: Arbeitswechsel
« Antwort #3 am: 18. Juni 2007, 19:50:16 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das I-Verfahren noch eröffnet ist und Sie sich nicht in der WVP befinden.

Stellen Sie einen  Antrag beim Insolvenzgericht, ggf. lässt sich dadurch etwas machen.

MfG

ThoFa
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