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Gehen Sie derzeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach ? Wie sind Ihre beruflichen Pläne in den kommenden 6 Jahren, auch hinsichtlich Höhe des Einkommens ? Auch dieser Punkt sollte bei der \"Rechnung\" bedacht werden. |
Ich habe derzeit eine Teilzeit-Stelle.
Mehr ist nicht möglich, da
a) mein jüngster Sohn aus (anerkannten) Gründen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, mehr Betreuung benötigt als Gleichaltrige,
b) die Kosten für eine externe Betreuung (Tagesmutter) meine zusätzlichen Einnahmen übersteigen würden und
c) ich erst mal eine Vollzeitstelle finden müsste.
Nachdem ich 2006 8 Monate lang unverschuldet arbeitslos war und auch jetzt erst einmal nur bis zum 31.8.07 befristet angestellt bin (mit Aussicht auf unbefristete Übernahme), weiß ich erst, wie schwierig es ist, trotz (bis dahin) lückenloser Berufstätigkeit, drin zu bleiben :(
Ich hab\'s aber mal durchgerechnet:
Bis der Jüngste 14 Jahre alt ist, darf ich (lt. JA) bei (m)einer TZ-Beschäftigung bleiben.
Wenn ich am 1.9. übernommen werde, habe ich weiterhin ein Nettogehalt von knapp über 900,-, der Rest sind Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge. Selbst mit einer Aufstockung von derzeit 50% auf 75% erreiche ich die 1350,- kaum mal.
Abgesehen davon: wir kommen mit dem, was wir aktuell haben, gut über die Runden - natürlich sind es keine Reichtümer, aber es ist wesentlich mehr als das, was den Kindern und mir während der Ehe zur Verfügung stand.
Wenn ich irgendwann mehr verdienen sollte als den Pfändungsfreibetrag, dann soll mein \'Noch\' (bis dahin hoffentlich endlich Ex) damit glücklich werden.
Ich habe zum Glück keine geldfressenden Süchte...
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PS: Sie könnten ggf. den Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen. |
Danke für diesen Tipp! Das ist bereits überprüft: dafür bekommen die Kinder zuviel Unterhalt.
LG von der Gewitterhexe[addsig]