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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich  (Gelesen 19625 mal)

andre66

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Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« am: 26. Februar 2009, 15:22:46 »

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe hier eine Antwort zu finden. Ich habe insgesamt ca 2600 Euro Schulden bei 7 Gläubigern. Als mir bewusst wurde, dass ich zahlungsunfähig war (nicht mehr genug Geld für den Lebensunterhalt übrig nach Bedienung aller Gläubiger), beauftragte ich einen Rechtsanwalt aus Hambug (nicht A.B) mit der Schuldenbereinigung. Dieser benachichtigte alle Gläubiger von meiner Zahlungsunfähigkeit und meiner Bereitschaft einen Vergleich einzugehen. Mein Gehalt liegt unter der Pfändunggrenze und verwertbare Sachen habe ich auch keine. 6 der Gläubiger haben bereits die Kredite, Karten usw. gekündigt aber eine Bank (mein grösster Gläubiger) hat schon zwei Mal die Kündigung angedroht aber es bis jetzt noch nicht getan. Die letzte Androhung war vor 2 Monaten seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Die anderen Gläubiger werden langsam nervös und wollen das Mahnverfahren einleiten. Weiss jemand wie lange es längstens dauert bis die Bank den Kredit kündigt? Gibt es da Fristen? Es sind nun schon fast 5 Monate vergangen, seit dem ich die letzte Rate gezahlt habe. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. LG, andre66
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MissTraut

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #1 am: 26. Februar 2009, 19:54:08 »

Hallo und  :welcome_group:

was sagt denn nun Dein Anwalt dazu ? Sprech ihn doch einfach mal darauf an. Eine Möglichkeit wäre es z.B. sich der Bank gegenüber schriftlich zahlungsunfähig zu erklären. Die meisten Bank reagieren dann oftmals mit einer sofortigen Kündigung. Sofern Du bereits 5 Monate keine Raten gezahlt hast, dürfte eigentlich aber auch eine Kündigung seitens der Bank nach Verbraucherkreditgesetz möglich sein, zumindest dann wenn Dir so etwas wie eine Kündigungsandrohung zugesandt wurde.

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

paps

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #2 am: 26. Februar 2009, 20:47:21 »

Wenn es wirklich nur 2600,- Schulden sind, lohnt sich der ganze Aufwand mit dem Anwalt garnicht.
Dann ist noch der größte Gläubiger im Nirwana versunken.

Zahlen Sie die anderen 6 Gläubiger aus.
Denn jeder Schritt in Richtung Vollstreckung kostet zusätzliches Geld, dass diese GL dann auch noch haben wollen.

Ich verstehe ihren Anwalt nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #3 am: 26. Februar 2009, 21:13:08 »

Hallo MissTraut,

vielen lieben Dank für die Antwort. Ja, mein Anwalt hat schon im Oktober 2008 meine Gläubiger von meiner Zahlungsunfähigkeit informiert und sagt, dass ich die Kündigung abwarten soll. Das Problem ist, dass ich wegen der Schulden, eine Änderungskündigung erhalten habe und mich nun auch noch vor dem Arbeitsgericht rumschlagen muss (natürlich mit einem anderen Anwalt). Meine Firma ist bereit mir meinen alten Job wieder zu geben wenn sich meine finanzielle Situation gebessert hat. Ich habe nun auch schon über 1500 Euro auf das Treuhandkonto des Anwalts (der sich um die Schulden kümmert) überwiesen und fange an mir langsam Sorgen zu machen. Ich bin alleinerziehender Vater und die Schulden sind zum grössten Teil darauf zurüch zu führen, dass die Mutter keinen Unterhalt zahlt. (seit ca 1,5 Jahren bekomme ich jetzt aber Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt) Die monatliche Rate für den Schuldenvergleich, wurde nun schon gesenkt da mein Einkommen, durch die Kündigung, sich drastisch verringert hat. Der Anwalt kümmert sich, aber sagt, dass wir abwarten müssen. Ich warte nun nur noch auf die Kündigung von einem Kredit, dann können die Vergleichsaverhandlungen beginnen. Anscheinend will die Bank das aber nicht oder die haben mich vergessen (grins) Ich schulde ihr über 13000 Euro. Manchmal denke ich, dass der Anwalt nur das Geld kassiert. Mein Vertrag mit ihm sagt, dass seine Arbeit ended wenn die Vergleichsverhandlungen endgültig gescheitert sind. Wird er dann sein ganzes Honar einbehalten? Ich weiss...Fragen über Fragen...ein Guter Rat wäre mir Gold wert.
PS: Der Anwalt ist hier auch gelistet und ich habe ihn, oder einer seiner Mitarbeiter immer erreicht. Sie waren immer freundlich aber trotzdem wächst die Angst wenn man sich in so einer Situation befindet.

Alles Liebe,

andre66
Wenn es wirklich nur 2600,- Schulden sind, lohnt sich der ganze Aufwand mit dem Anwalt garnicht.
Dann ist noch der größte Gläubiger im Nirwana versunken.

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Ich verstehe ihren Anwalt nicht.
Hallo und  :welcome_group:

was sagt denn nun Dein Anwalt dazu ? Sprech ihn doch einfach mal darauf an. Eine Möglichkeit wäre es z.B. sich der Bank gegenüber schriftlich zahlungsunfähig zu erklären. Die meisten Bank reagieren dann oftmals mit einer sofortigen Kündigung. Sofern Du bereits 5 Monate keine Raten gezahlt hast, dürfte eigentlich aber auch eine Kündigung seitens der Bank nach Verbraucherkreditgesetz möglich sein, zumindest dann wenn Dir so etwas wie eine Kündigungsandrohung zugesandt wurde.

LG
MissTraut
Wenn es wirklich nur 2600,- Schulden sind, lohnt sich der ganze Aufwand mit dem Anwalt garnicht.
Dann ist noch der größte Gläubiger im Nirwana versunken.

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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #4 am: 26. Februar 2009, 21:16:19 »

Hallo Miss Traut und paps,

Es sind 26000 Euro Schulden und nicht 2600. Ich bitte um Entschuldigung!

LG,

andre66
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paps

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #5 am: 26. Februar 2009, 22:12:40 »

Also 1500 sind beim Anwalt.
Läst sich daraus ein Vergleich mit den restlichen 6 GL herleiten?

Wenn ja, warum macht er es dann nicht.
In einem außergerichtlichen Vergleich müssen doch nicht alle GL mit der Quote behandelt werden?

M.E. hätte die Bank erinnert werden können.

Wir sind zwar nicht bei Zwegart, aber es scheint mir dann doch ein wenig Hinhaltetaktik vorzuliegen.

Sollte der Versuch scheitern, gehe ich davon aus, dass die 1500,- als Honorar gerechtfertigt sein dürften.
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kannnichzahlen

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #6 am: 03. März 2009, 16:58:23 »

Hallo zusammen,
bin auch das erstemal hier. kann mich in einigen passagen mit andre66 identifizieren. habe aber 60.000 miese und mein anwalt habe ich über ASV(!!!) bekommen. seit juni´08 führe ich den agsv durch. habe bisher 3600€ "eingezahlt". höre sehr selten etwas vom anwalt. ich lebe übrigens in ost-nds. bin im fax kontakt. die kündigung der kredite kann sich über etliche monate hinziehen. grag heut bekam ich post, dass die diba nun einen MAHNBESCHEID über das gericht in auftrag gab! ich war zwar immer der meinung, dass es soweit nicht kommt, wenn anwälte die schulden regeln, aber offensichtlich bin ich eines besseren belehrt. zu dem aktuellen bescheid hab ich meinen anwalt angeschrieben. ich bin auch stets am zittern und mir geht es seelisch und körperlich echt beschissen! ich habe immer das gefühl, dass sich von anwaltseite nich viel tut. bei den wenigen telefonaten wurde mir aber immer wieder versichert, dass das alles zeit braucht! naja, schaun wir mal.
kurz zu asv: im abschlußvertrag sind die preise transparent. außer die gebühren für den anwalt. die verbraucherzentrale spricht da von ca. 700€ für eine abwicklung.
noch kurz zu meinem "vermögen": 7 gläubiger, 2x neg. schufa, konto gekündigt, neues auf guthabenbasis, moneink: 2850€, zahlung an asv 300, vorher waren es 900 an die gläubiger. finanz. geht es uns besser, große sprünge sind nicht möglich, 2 ki u.1 fr wollen ernährt werden, tägl. weg zur arbeit 90km, pkw 11j. alt. betet für mich, dass es noch ebensolang hält...
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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #7 am: 03. März 2009, 18:25:05 »

Hallo an alle,

habe letzte Woche auch einen gerichtlichen  Mahnbescheid bekommen. Auf dem sind Rechtsanwaltgebühren und Inkassogebühren aufgeführt (Schadensbegrenzungspflicht???). Mein Anwalt meint ich soll auf keinen Fall Wiederspruch einlegen sondern auf den Vollstreckungsbescheid warten und ggf. EE abgeben. Ich liege weit unter der Pfändungsgrenze, bei mir ist nichts zu holen. Die anderen Gläubiger werden sich dann wohl auf einen besseren Vergleich einlassen wenn ich die Eidestattliche Erklärung abgegeben habe. Nach einen erfolgreichen Vergleich kann ich dann auch die EE bei Gericht löschen lassen. Ich muss ehrlich sagen, dass mir seine Worte einleuchten und ich auch immer mit ihm oder einen seiner Mitarbeiter/innen in Kontakt treten konnte. Eine kompetente Auskunft erhielt ich zu jeder Zeit. "Kannnichtzahlen" verstehe ich sehr gut, natülich ist die ganze Sache sehr Nerven aufreibend, aber da muss man halt durch. Das Geld ist weg, die Schulden da und jetzt heisst es "Geduld". Die Sache wird irgendwann gelöst werden, aber die Insolvenz möchte ich auf jeden Fall vermeiden. Die Gläubiger sollen zumindest einen grossen Teil ihres Geldes zurück bekommen, ich habe es ja auch ausgegeben (der Grund interessiert ja leider niemanden). Wenn sie sich aber nicht darauf einlassen, bleibt natürlich nur noch der letzte Schritt und dann bekommt, ausser dem Insolvenzgericht keiner der Gläubiger auch nur einen einzigen Cent. Habt Geduld egal wie dreckig, ihr meint, es euch geht. So lange ihr und eure Familien gesund sind und zusammen halted wird es immer einen Weg geben eine Lösung für die Probleme zu finden. Zuviel Stress, schlechte Laune, Streit usw. kann viel mehr Schaden anrichten wie die Schulden. Ich habe keine Frau und lebe allein mit meiner kleinen Tochter. Ich habe aber viele Freunde, die mir beistehen und natürlich auch meinen Anwalt (grins). Glaubt mir, es gibt viel Schlimmeres wie Schulden zu haben.
Ihr könnt mir auch private Nachichten schicken, ich bin gerne bereit zu helfen oder einfach nur zu chatten.

Alles Liebe und Kof hoch!,

andre66

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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #8 am: 15. Juni 2009, 12:51:58 »

Von Seiten meines Anwaltes  hat sich leider bis heute immer noch nichts getan. Mittlerweile haben 3 meiner 7 Gläubiger ihre Forderungen tituliert (Kopien liegen dem Anwalt vor) und es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit bis die Vollstreckung losgeht. Ich fange langsam an den Mut zu verlieren. Habe nun schon über 2000 Euro auf das Treuhandkonto des Anwaltes überwiesen. Verhandlungen mit den Gläubigern wurden immer noch nicht geführt (es sind nun schon über 8 Monate seit dem ich den Anwalt mit der Regulierung beauftragt hatte). Jedes Mal werde ich darauf hingewiesen, dass die Kanzlei nichts unternehmen kann bis ALLE Kredite gekündigt wurden. Hinzu kommt, dass ich zurzeit Krankengeld beziehe und die Rate erst einmal nicht zahlen kann. Das RA Honar ist aber schon bezahlt. Den Krankengeld Bescheid habe ich auch an die Kanzlei geschickt und der Erhalt wurde mir auch von einer Mitarbeiterin bestätigt. Auf meine Frage "Wie es den nun weitergeht?" wird mir immer mitgeteilt, dass ich von der Buchhaltung kontaktiert werde was leider nicht passiert.  Habe auch schon vergeblich E-Mails geschrieben.  Als ich noch pünktlich zahlen konnte erhielt ich immer umgehend einen Rückruf. In dem Schuldenbereinigungsvertrag steht auch, dass der Anwalt den Vertrag kündigen kann wenn 2 aufeinanderfolgende Raten nicht beglichen werden. Ich habe nun das Gefühl das eben dies angestrebt wird. Kann mir bitte einer mit diesem Problem helfen oder einen guten Ratschlag geben. Vielen Dank im Vorraus:)
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kannnichzahlen

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #9 am: 15. Juni 2009, 16:49:37 »

hallo andre66,

bist du auch durch asv vertreten? bei mir haben nur 2 der 7 gläubiger den kredit gekündigt. beide haben tituliert und ein GV war auch schon da. "war" da, denn mit diesem gläubiger sowie mit dem anderen sind 2 ratenbeträge vereinbart worden!!! die anderen gläubiger haben sich trotz anschreiben bisher nicht gemeldet! würde ich darauf warten, dann hätten sie mir sicher schon mein gehalt gepfändet! ich sage dir: es stimmt nicht, dass ALLE gläubiger kündigen müssen! meine anwältin hat einen tilgungsplan vorgelegt, der ein wenig nachgebessert wurde. nun hab ich nur noch 3 gläubiger, einen, die postbank wurde mit einer einmalzahlung aus dem treuhandkonto abgefunden (statt 1800 nur 600 einmalzahlung!). deine frage, was du tun kannst: sag deinem anwalt, dass er bitte den gläubigern, die gekündigt haben einen tilgungsplan unterbreiten soll, weil das möglich ist! desweiteren würde ich sonst die reißleine ziehen (insolvenz anmelden) und mich so vor lohnpfändung schützen.

DIESES IST EIN RAT VON EINEM SCHULDNER, DER SICH EBENFALLS IN DEINER LAGE BEFINDET (zumindest teilweise...)! ICH BIN KEIN ANWALT UND KANN MEINE MEINUNG NICHT DURCH GESETZE STÜTZEN! dieses nur so als hinweis.

Gruß knz
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #10 am: 16. Juni 2009, 17:10:00 »


Der ASV ist irgendwie ein komische Verein. Ich hatte schon wahnsinnig viele Schuldner die gefragt haben ob der Verein sich schon gemeldet hat. Nein, nie.  Ich habe bis dato noch nie ein Schreiben von diesem Verein erhalten.  Nur Nachfragen von Schuldnern.

Wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, was will der RA als Vergleich anbieten?? Zumal, wenn ich richtig gelesen habe, es sich hier bei den Gl. um Banken handelt. Die Vergleichsbereitschaft da ist gg 0%. Auch wenn ich mich wiederhole. Banken schicken einen Schuldner eher in die Inso als das sie einen niedrigen Vergleich annehmen. Banken sichern sich Kredite durch die Kreditausfallversicherung ab. Meistens sollte ein Vergleich von min. 80% angeboten werden sonst scheitert er im Regelfall.

Das muss nicht sein, ist aber meist so.
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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #11 am: 18. Juni 2009, 19:52:02 »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich bin nicht bei ASV. Mein Anwalt hat sich immer noch nicht bei mir gemeldet und ich habe jetzt einen Termin bei meinem "Hausanwalt" bekommen. Er finded die Vorgehensweise auch etwas seltsam und wir werden die Sache nächste Woche einmal besprechen. Ich hoffe nur, dass ich von den über 2000 Euro, die ich auf das Treuhandkonto gezahlt hatte das Meiste wieder bekomme (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt). Ausser das die Gläubiger einmal angeschrieben hat, die Verwaltung des Treuhandkontos und ein paar Anrufen mit mir hat er ja nichts getan. Was ist eure Meinung dazu? Werde ich einen Teil des Geldes je wieder sehen? Ich möchte es dazu nutzen um meinen "neuen" Anwalt zu finanzieren. Wen ich richtig liege kann doch das Geld direkt auf des Konto des Anwaltes überwiesen werden, damit er es mit seinem Honorar verrechnen kann. Oder? Lohnt es sich bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen oder finanzieren die keine aussergerichtlichen Schuldenvergleiche?Wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe wird es mir auch möglich sein 80 Prozent der Summe über 6 Jahre zurück zu zahlen. Das Schlimme ist nur, dass die Schulden von Tag zu Tag höher werden.  Ein Schuldenvergleich würde sich für mich also lohnen, aber bis dahin dauert es wahrscheinlich noch. Übrigens der RA ist in diesem Forum auch unter "Schuldnerberater" gelistet und ich werde den Administratoren auf jeden Fall meine Erfahrungen mitteilen wen die Sache erledigt ist.

LG,
andre66
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paps

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #12 am: 18. Juni 2009, 23:14:52 »

Ich fürchte, dass bei einem rechtskräftigen Vertrag ihre Einzahlungen weg sind.
Wenn der Anwalt tatsächlich ein Anschreiben gemacht hat, dürte die Gebührenordnung genug Tätigkeitsmerkmale bieten, um die Rechnung zu begründen.

Die ARB schließen Beratungen in Insolvenzsachen aus. Insofern zahlt die Rechtschutzversicherung für die Inso selber nicht.
Gibt es begründete Aussichten auf Erfolg eines rechtsstreits wegen Falschberatung des ersten Anwalts, ist die rechtschutz wieder im Boot.

Das der RA hier gelistet ist, hängt mit dem ursprünglichen Ziel des gewerblichen SB zusammen.
Man wollte am Anfang einfach nur darstellen, dass es Alternativen gibt, von daher auch die Bewertungen.
Hat denn dieser Anwalt bereits eine Bewertung erhalten?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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andre66

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #13 am: 19. Juni 2009, 06:40:02 »

Hallo paps und vielen Dank für die Antwort,

nein, der Anwalt hat hier noch keine Bewertungen. Begründete Aussichten auf Erfolg bei einem Rechtsstreit gibt es glaube ich nicht da, sämtliche Kommunikation telefonisch abgelaufen sind. Ich habe also keinen Beweis einer Falschberatung. Mir wurde bei jeder Nachfrage geraten ja nicht mit den Gläubigern in Kontakt zu treten obwohl diese mich mehrfach wegen einer Lösung angeschrieben hatten bevor die Forderungen tituliert wurden. Das einzige was ich schriftlich habe ist die Aussage das Vergleichsverhandlungen erst geführt werden können wenn ALLE Gläubiger den Kredit gekündigt haben was ja, wie ich hier gelesen habe so nicht stimmt.Was mich jetzt etwas wundert ist, dass 2 der 3 Rechtsanwälte der Gläubiger die das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben aus der selben Stadt kommen wie der Anwalt. Das mag Zufall sein ist aber trotzdem etwas seltsam. Über 2000 Euro für ein paar Briefe und Telefonate sind schon etwas happig - ich glaube ich habe den falschen Beruf gewählt :biggrin: . Der Vertrag beinhaltet aber die Vergleichsverhandlungen die ja nicht geführt wurden. Ein Rechtsstreit wird sich wohl kaum lohnen aber ich werde mich darüber beraten lassen.
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motte

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #14 am: 19. Juni 2009, 17:17:49 »

 :fuchsteufelswild:

Jetzt kann ich nicht mehr anders , muß auch was schreiben.
Diese Herren verschicken Verträge wo sie einen angeblichlich die ganze Laufzeit vertreten, sprich Kontoführung und Kontoauszüge über die ganze Laufzeit der Schuldenregulierung.
Dies sogenannte Treuhandkonto wurde als Honorarkonto mißbraucht und bis zur Höchstgrenze ausgereizt.
Ich habe dann Gott sei dank selber mit meinen Gläubigern gesprochen, dort wurde das Mandat seiten des Anwalts niedergelegt und ich sollte ihm unterschreiben ihn aus  dem Vertragszusatz der Begleitung rauszunehmen und die Raten selber bezahlen.
Dies habe ich nicht getan, war so sauer bin gleich zur Polizei. Die hat mich zum Amtsgericht geschickt und dort habe ich ein Rechtshilfeschein bekommen.
Mein jetziger Anwalt hier vorort ist aus allen Wolken gefallen, wo er den Scheiß gesehen hat.
Die Gebührenrechnung von dem wird völlig in Frage gestellt und er wird aufgefordert mir mein gesamtes Geld zurückzugeben.
Ich weiß nicht ob das jetzt so gut ist das hier zu schreiben, weil das alles grad am laufen ist.
Andre ich denkt du gehst den richtigen Weg.

LG

Motte


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foxtra

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #15 am: 19. Juni 2009, 18:42:08 »


Ich weiß nicht ob das jetzt so gut ist das hier zu schreiben, weil das alles grad am laufen ist.
Andre ich denkt du gehst den richtigen Weg.

Warum, Motte, soll das nicht gut sein? Gerade SOLCHE Erfahrungsberichte sind es, die dieses Forum so unendlich wertvoll machen und vielen auch helfen auf ihrem Weg!

Gerade, wenn es um offensichtliche Abzocke geht, und das bei Leuten, die eh schon kein Geld haben!
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paps

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #16 am: 19. Juni 2009, 19:20:57 »

Wenn diese RA im Verzeichnis der gewerblichen SB stehen, dann sollte ev. Dauerstress kontaktiert werden.
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motte

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #17 am: 19. Juni 2009, 19:36:17 »

Wo finde ich dieses gewerbliche SB Verzeichnis?
Ich war genau so "blöd" wie Andre, hab mit ihm auch schon gemailt und ich hoffe alles wird gut.
Diese beiden Herren haben fast die gleiche internetseite bzw aufmachung, versprechen das gleiche und wohnen prompt auch in der gleichen Straßen, ein paar Hausnummern auseinander.
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foxtra

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #18 am: 19. Juni 2009, 19:41:08 »

Nachtigall, ick hör dir trapsen..... :whistle:
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motte

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Re: Aussergerichtlicher Schuldenvergleich
« Antwort #19 am: 19. Juni 2009, 19:50:04 »

ja so ist das hart und sch...
was man durchmacht und menschlich dahinter steckt intressiert die nicht.

in dem SB Verzeichnis vom pleite was nun, stehen diese Herren nicht, hät mich auch gewundert.

bin so froh das ich euch gefunden habe, und durch die vielen warnungen  getraut habe mich zu wehren.

LG

Motte
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