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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: brauche dringenst rat, bitte  (Gelesen 12431 mal)

HodelU

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brauche dringenst rat, bitte
« am: 15. März 2007, 21:51:19 »

meine mutter hat ein kleines schuhgeschäft und ist mangels kundschaft in tiefe schulden geraten.
leider geht die deutsche bürokratie davon aus das alle selbstständigen über massenhaft geld verfügen und daher bekommt sie nirgendwo rat oder hilfe ohne das vorher beträchtliche sumjmen gefordert werden
tatsache ist aber das sie keinen pfennig geld mehr hat und würde ihr mann nicht als lkw fahrer ein gehalt bekommen gäbe es nicht mal genug zu essen bei ihnen
sie wollte jetzt insolvenz anmelden und ihr würde gesagt das die antragstellung auf alle fälle 1500 euro kostet und sollte sie einen fehler machen beim ausfüllen wäre dwer betrag trotzdem fällig obwohl die sache dann gar nicht bearbeitet würde
jemand hat ihr gesagt das wenn sie in insolvenz geht auch das gehalt meines vaters bis auf 900 euro gepfändet wird und das würde dann verdammt knapp werden zum überleben (weil miete, strom etc)
sie ist mit den nerven am ende und ich mach mir wirklich sorgen um sie
weiß hier vieleicht jemand wo es kostenlose info für selbstständige gibt oder vieleicht weiß jemand von euch über regelinsolvenz bescheid
ich bin dankbar für alle antworten :-( [addsig]
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paps

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #1 am: 15. März 2007, 23:26:07 »

erst mal willkommen,

bitte hören Sie und Ihre Eltern nicht auf die \"Schauermärchen\".

Es ist ein stolzer Betrag, den Sie da zur Vorbereitung der RI nennen.

Seriöse Anbieter können das auch für den hälftigen Betrag.

Sofern Sie in der Lage sind, alle Gerichtsdokumente lesen und verstehen zu können, gehts auch ohne große finazielle Aufwendungen.

Regeklinsolvenz bedeutet, dass das Geschäft weitergeführt und die Privaten Schulden und die als GF bereinigt werden.

Es wäre jedoch zu überlegen, ob nicht eine Abmeldung des Gewwerbes, die bessere Lösung ist.

Das mit den fehler machen war wohl Bauernfängerei, um den relativ hohen Preis zu rechtfertigen.
(Wir reden hier über Insolvenz, nicht Sanierung)

Das Einkommen ihres Vaters bleibt erst mal völlig unberücksichtigt.

Empfehlenswet wäre den Antrag auf ALGII zu stellen (durch Ihre Mutter, mehr als Ablehnung kann ja nicht erfolgen).

Bitte richten Sie ihren Eltern aus, dass alles garnicht so dramatisch ist, wie sie vielleicht jetzt glauben.
Sie können mich auch gerne ratsuchend anrufen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #2 am: 16. März 2007, 09:18:13 »

Hallo,

bitte mal konkreter die 1.500,00 € erklären. Für mich liest sich dies so, als soll es sich dabei um Gerichtskosten handeln.

@ Paps:

Seriöse Anbieter, die eine Komplettberatung für 750,00 € anbieten, werden über kurz oder lang selber in der Insolvenz landen. Bei Komplettberatung rede ich von der vorinsolvenzlichen Beratung, der Beratung während der Insolvenz und der kompletten WVP.  :pfeifen:    

MfG

ThoFa[addsig]
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HodelU

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #3 am: 16. März 2007, 10:51:08 »

erst mal danke für die antworten
also meine mutter hat beim amtsgerich magdeburg angerufen und DIE waren das die 1500 euro wollen , die dame am telefon hat gesagt das wenn meine mutter in dem antrag nen fehler macht der zurück geschickt wird und das geld aber trotzdem fällig ist  :wall:
mein vater hat als meine mutter ihr geschäft eröffnet hat für den kredit bei der sparkasse gebürgt und der bankmanager sagt das da kein rauskommen ist und ihm bis auf 900 euro allse weg genommen wird
meine mutter würde sich nene anwalt nehmen um korekte auskunft zu bekommen aber um ganz ehrlich zu sein hat sie nicht mal mehr das geld dafür
ich wäre auch der meinung sie soll das geschäft abmelden aber ich kenn mich halt nicht so aus, ich weiß bloß das bald was passieren muß weil meinen mum sich nervlich fertig macht

@paps wie meinen sie das meine eltern können sie gern anrufen, bieten sie telefoniche beratung?[addsig]
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paps

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #4 am: 16. März 2007, 12:53:27 »


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ThoFa

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #5 am: 16. März 2007, 23:58:36 »

Hallo,

die Dame hatte keine Ahnung von der Insolvenz. Ihre Mutter kann sich die Kosten des Verfahrens stunden lassen.

MfG

ThoFa[addsig]
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paps

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #6 am: 17. März 2007, 00:25:44 »

ja und wo ist nun meine mühsam erstellte Antwort hin?[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #7 am: 17. März 2007, 00:43:40 »

So was hatte ich auch mal, ist - glaube ich - wenn man beim zitieren etwas falsch macht, frag mich aber nicht was. ;)

MfG

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HodelU

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #8 am: 17. März 2007, 20:50:15 »

ja das mit dem stunden haben wir auch schon gehört aber bleibt immer noch die frage wegen des gehalts meines vaters.
generell sind noch massenweise fragen offen aber für selbstständige gibts wohl keine kostenlose schuldenberatung wurde meiner mum gesagt. es ist schlimm das kleine leute wie meine  eltern nur steine in den weg gelegt bekommen während große gesellschaften ohne weiteres millonen schulden machen können und die ganz oben eigenartiger weise trotzdem nicht in die soziale unterschicht abrutschen  :manno:

@ paps würden sie die antwort nochmal verfassen ich hätte sie wirklich gern gelesen (bitte)[addsig]
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Feuerwald

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #9 am: 17. März 2007, 21:22:45 »

Hallo

was ist denn mit dem Geahlt des Vaters noch unklar ? Die Frage wurde doch schon beantwortet. Falls dennoch nicht geklärt, einfach nochmals fragen.

Auch für kleine Selbständige kann es Insolvenzberatung geben, wenn auch nicht überall. Nun ist das Land in dem wir leben ja keine Dorfgemeinde. Man sollte schon wissen, aus welcher Ecke Ihre Eltern kommen.

MfG
Feuerwald

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yvefragt

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #10 am: 18. März 2007, 22:02:16 »

es tut mir leid wenn ich ein bißchen langsam im begreifen bin aber ich kenn mich bei sowas halt überhaupt nicht aus
also meine eltern wohnen in trautenstein das ist ein kleines dorf in sachsen anhalt, das nächste zuständige amtsgericht das sich mit insolvenz beschäftigt ist magdeburg
meine mum hat sich uumgeschaut aber nur schuldnerberater gefunden die geld für ihre hilfe wollen, ihre jetzige verlangt 600 für die hilfe beim einreichen der insolvenz aber das kann sich meine mum nicht leisten
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paps

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #11 am: 18. März 2007, 23:48:21 »

also auf die Schnelle kurz vor Mitternacht.

Die 1.500 scheinen die Gerichtskosten zu sein, die im Vorfeld bezahlt werden sollen.
Das ist Unfug.

Mit dem Antrag auf Regelinsolvenz kann Ihre Mutter auch den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten einreichen.
Gleichzeitig sollte die restschuldbefreiung beantragt werden.

Wenn ihr Vater in massgeblicher Höhe gebürgt hat, dann sollte er auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben.

Und Fehler sind erlaubt, solange es keine groben Patzer sind.

Besteht denn keine Möglichkeit, mit vernünftigen verhandlunegn und Zahlungsplänen noch was hin zu bekommen?
Auch wenn es ein wenig Geld im Vergleich zu den Einnahmen kostet?

Thofa ist auf Sanierungen oder eben Insolvenzen von Firmen spezialisiert.
Allerdings geht das dann auch nicht kostenlos, insbesondere wenn man einen für alle gangbaren Weg sucht.

Anruf war so gemeint, dass nach Tausch der Telefonnummer, ein wenig  Angst genommen werden kann und das weitere Vorgehen sachlich erläutert wird.
Was hilft es, wenn Sie hier die Fragen für die Eltern stellen?
Das ist nicht abwertend gemeint, aber im direlkten Kontakt oder Gespräch erklärt es  sich halt besser.

Also, dass waren die wesentlichsten Punkte der \"verlorenen\" Antwort.
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yvefragt

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« Antwort #12 am: 19. März 2007, 21:31:31 »

Sie haben recht es ist natürlich nicht ideal das ich hier anstelle meiner eltern frage, meine mutter hat noch zig offene fragen und ich fände es auch besser wenn sie die persönlich stellt. also sagen sie mir doch bitte ob sie die nummer meiner mutter wollen oder ob sie bei ihnen anrufen soll (dann brauchen wir ihre)
ich danke allen für die antworten auf meinen hilferuf es tut schon gut wenn man mal mit jemandem über die ganze misere reden kann
mfg yve
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paps

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« Antwort #13 am: 19. März 2007, 22:54:42 »

gehen Sie auf \"Ppaps\" und senden Sie mir eine PN.
Dann  kann ich Ihnen  mitteilen, wie sie mich persönlich erreichen können. [addsig]
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vobu

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brauche dringenst rat, bitte
« Antwort #14 am: 20. März 2007, 11:28:02 »

Hallo,

ich habe eine ähnlich geartete Frage an den Moderator, weiß aber nicht, wie ich ein Neues Thema anfange.
Mein Vater hatte vor vielen Jahren, 1991 oder 1992 eine Insolvenz mit seinem Bauunternehmen. Auch ich stelle die Frage in Vertretung meines Vaters, der sich mit der Situation \"abgefunden hat\" und nun, wo er auf Rente ist, noch mehr von den Sozialkassen abgezogen bekommt als vorher, als er noch gearbeitet hat.
Er zahlt wohl schon ca 15 Jahre lang, verhält sich also schon ca 15 Jahre \"wohl\".
Gibt es nicht auch für solche \"Altfälle\" die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, eventuell sogar mit einer verkürzten Zeit, weil er ja schon so lange sich wohlverhalten hat?
Über eine Antwort wäre ich super froh!

Danke,

vobu[addsig]
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paps

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« Antwort #15 am: 20. März 2007, 18:03:38 »

Sicherlich findet sich auch hier eine Möglichkeit, mit den Gläubigern eine Einigung dahingehend zu treffen, dass die Pfändung (?)
von Sozialleistungen beendet werden kann.

Sie/Ihr Vater sollte eine Beratungstelle vor Ort aufsuchen.

Vielleicht ist ja auch der eine oder andere Stammposter aus Ihrem Bereich.

Sie können auch weitere detaillierte Angaben hier machen und wir werden dann weiter sehen.[addsig]
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Feuerwald

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« Antwort #16 am: 20. März 2007, 18:49:55 »

ergänzend zu paps noch folgender Gedanke:

\"wo er auf Rente ist, noch mehr von den Sozialkassen abgezogen bekommt als vorher, als er noch gearbeitet hat.\"

-> Ich  v e r m u t e  es ist folgendes passiert:  Als noch in Lohn und Brot wurde nur \"gepfändet\". Nunmehr wird mit der Rente \"verrechnet\" (§§ 51, 52 SGB I). Ganz wichtig wäre zu prüfen, ob diese vermuetete Verrechnung innerhalb der Sozialkassen Ihrem Vater zumindest den Anspruch gem. SGB XII belässt.


Gibt es nicht auch für solche \"Altfälle\" die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, eventuell sogar mit einer verkürzten Zeit, weil er ja schon so lange sich wohlverhalten hat?

->  Es bestünde immer noch die Möglichkeit ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren zu beantragen. Allerdings ist keine Verkürzung möglich. Ob sich dadurch das Problem der von mir vermuteten Verrechnung innerhalb der Sozialkassen beseitigen ließe, müsste ich noch mal eingehend prüfen.

Wie viel wird Ihrem Vater denn von der Rente belassen ?

MfG
Feuerwald
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vobu

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« Antwort #17 am: 21. März 2007, 09:51:38 »

Zunächst einmal: Superherzlichen Dank für  die Antworten zu dem Problem meines Vaters. Klasse, daß es Menschen gibt, die sich aktiv an diesen Foren beteiligen.

Das Problem ist wohl richtig erkannt: Als er in Lohn und Brot stand wurde \"gepfändet\", nun verrechnet.
Den Satz oder besser den Betrag, den er noch hat zusammen mit meiner Mutter hat man berechnet. Meine Mutter lebt in Ihrem EIGENEN Haus, welches abgezahlt ist. Sie hat eine Rente von ca. 500 Euro. Meinem Vater bleiben ca. 406 Euro nach Verrechnung.
So haben beide zusammen ca. 900 Euro.
Könnte man durch eine Restschuldbefreiung auch bei einer so lange zurückliegenden Insolvenz (1991/1992) wenigstens nach 6 jahren Wohlverhaltenszeit ( er hat sich sowieso schon über ca. 15 Jahre \"wohlverhalten\" )wieder die volle Rente erhalten? Dann  wäre der Lebensabend sicherlich ruhiger und zuversichtlicher zu verbringen als zur Zeit.

Auf eine Nachricht freue ich mich sehr!

danke im voraus,

vobu[addsig]
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paps

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« Antwort #18 am: 21. März 2007, 18:31:46 »

Hier noch eine Verbraucherinsolvenz zu führen wäre sicherlich nicht das Problem.
Wichtig jedoch ist, dass Ihr Vater keinen Anteil am Haus besitzt.
Dieser würde durch die lastenfreiheit mit Sicherheit verwertet werden.

Mit Eröffnung müßte dann auch die volle Rente zur Verfügung stehen.
Muß aber erst noch mal nachschauen ob nicht doch die Aufrechnung
mit Forderungen durchgreift.

Vielleicht hat ja Feuerwald schon was gefunden.[addsig]
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Feuerwald

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« Antwort #19 am: 21. März 2007, 18:42:21 »


\"Mit Eröffnung müßte dann auch die volle Rente zur Verfügung stehen. Muß aber erst noch mal nachschauen ob nicht doch die Aufrechnung mit Forderungen durchgreift\"

Moin !

Da ich derzeit noch aus Kartons lebe, kann ich nicht alles nachlesen, leider.

Die Aufrechnung würde m.E. weiter bestehen, die Frage ist  wie lange.  Die Frist nach § 114 InsO habe ich da ganz schwach in Erinnerung. Da muss ich heute mal passen, weil es auch alle Nase lange neue rechtssprechung gibt. Die große Frage wäre, kann auch nach Erteilung der RSB weiterhin aufgerechnet werden !? Bspw. die Finanzkasse ? In der WVP könen die ja.

Noch ein Link dazu, ohne Gewähr ob nicht schon überholt:

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1372.php

MfG
Feuerwald


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