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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche Ratschlag  (Gelesen 6074 mal)

Sam16

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Brauche Ratschlag
« am: 08. Februar 2011, 14:34:47 »

Hallo Leidesgenossen,

ich bin 29 Jahre alt und war bis Anfang des Jahres Selbstständig. Aus wirtschaftlichen Gründen habe ich das Gewerbe abgemeldet und jetzt einen Antrag auf ALG2 gestellt.

Die offenen Verbindlichkeiten belaufen sich bei mir auf ca.40.000 Euro bei ca. 10 Gläubiger. Ab jetzt kann ich nicht mehr bezahlen und mein Steuerberater hat mir geraten zum Schuldnerberater zu gehen und PI anzumelden.

Leider will/oder kann mir das Arbeitsamt zur Zeit den Bewilligungsschein nicht erteilen, da ich erst seit ca. 10 Tage mich dort gemeldet habe. Bis jetzt ist nur eine Mahnung gekommen von einem Gläubiger!

Ich habe bei der Caritas angerufen und gefragt wie teuer es sein wir,, wenn ich die Kosten selber tragen.
750,- Euro!

Meine Frage: Soll ich mir von einem Freund Geld leihen und die Kosten selber tragen, damit die PI schnellstmöglich anläuft (bin fix und fertig zur Zeit) oder 3-4 Wochen warten bis das Arbeitsamt mir den Bewilligungsschein genehmigt.

Gruß Sam
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Feuerwald

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #1 am: 08. Februar 2011, 14:46:02 »

Wie so oft, erst  handeln, dann fragen ....

Sie hätten Ihr bestehendes Gewerbe als Eintrittskarte in das sog. Regelinsolvenzverfahren nutzen können. Nun ist es jedoch abgemeldet und jetzt kommt darauf an, ob Sie noch  Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben (insb. bei den Krankenkassen).

Falls nicht,

werden Sie als ehemaliger Selbständiger nun doch das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben müssen. Mit Anwalt oder Caritas + Co. Letztere sollte über den Schein vom Amt genutzt werden. Auf die paar Tage kommt es nicht mehr an.



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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #2 am: 08. Februar 2011, 14:54:26 »

Danke für die Antwort.

Ich konnte das Unternehmen nicht mehr retten, da kein Umsatz mehr da war, dehalb hab ich mich mit meine Steuerberater beraten.

Krieg ich jetzt irgendwelche Schwierigkeiten bezüglich der PI, wird diese vielleicht nicht anerkannt?

Gruß
Sam
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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #3 am: 08. Februar 2011, 15:04:40 »

Ich habe noch eine Verbindlichkeit gegenüber 1 Krankenkasse, die ich diese Woche bezahlen wollte.

Gruß Sam
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Feuerwald

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #4 am: 08. Februar 2011, 15:20:23 »

Krieg ich jetzt irgendwelche Schwierigkeiten bezüglich der PI

-> nein, nur dauert es dann halt deutlich länger bis ins Verbraucherinsolvenzverfahren, da zuvor ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen ist (leider Pflicht) und kostet einige Wochen Zeit.



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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #5 am: 08. Februar 2011, 15:27:52 »

Vielen Dank für die Antwort!

Da hat mein Steuerberater mir wohl die falsche Richtung empfohlen.
Jetzt kann ich nur abwarten und hoffen. Bin am Tiefpunkt angelangt.
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Feuerwald

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #6 am: 08. Februar 2011, 15:35:52 »

Bin am Tiefpunkt angelangt.

- es gibt ja erst eine Gläubigermahnung. Noch ist also nichts wirklich "heiß". Sie haben also noch Zeit. Die Frage ist wie lange es bei der Caritas dauert, wenn Sie die Kostenübernahme durch Amt haben. Ich würde fragen, ob es Wartezeiten gibt und dann entscheiden, ob es sich lohnt ggf. doch eine  Alternative - selbst wenn's Geld kostet - zu suchen.

Handelt es sich der KV-Forderung um Arbeitnehmeranteile?


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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #7 am: 08. Februar 2011, 15:58:19 »

ja, das ist der Arbeitnehmeranteil.
Welche Alternativen hätte ich noch?

Das Arbeitsamt braucht ca. 4 Wochen, dann 2 Wochen bis ich einen Termin bei Caritas erhalte...
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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #8 am: 08. Februar 2011, 20:55:00 »

Das Regelinsolvenzverfahren ist anzuwenden sofern eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde und noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dazu zählen auch nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeträge, es müssen keine Forderungen des Arbeitnehmers selbst sein. HambKInso §304 Rz. 8
Darauf wollte Feuerwald vermutlich mit seiner Nachfrage hinaus.

Den Antrag für das Regelinsolvenzverfahren kann man selbst ausfüllen, die Formulare sind in der Regel im Internet bei den zutreffenden Insolvenzgerichten downloadbar und das Ausfüllen sollte einem Selbständigen möglich sein. Man braucht dazu weder Anwalt noch Schuldnerberatung.
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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #9 am: 08. Februar 2011, 21:10:27 »

@tomwr, vielen dank für die Auskunft.

Wenn ich die Formulare ausfülle und die Regelinsolvenzverfahren selber einleite, kann diese evtl. scheitern?
Und wie sind die weiteren Schritte nach ausfüllen des Formulars?

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #10 am: 08. Februar 2011, 21:56:57 »

Wichtig ist neben dem Insolvenzantrag auch den Antrag auf Restschuldbefreiung und den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen. Scheitern kann eine Insolvenz aus vielen Gründen sowohl im Eröffnungsverfahren als auch im eröffneten Verfahren.

Wichtig ist dass a) ein Insolvenzgrund vorliegt (in der Regel Zahlungsunfähigkeit) sowie b) eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist (bei Stundung der Verfahrenskosten nicht notwendig). Das Gericht prüft die Voraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen. Bei Unklarheiten oder undurchsichtigen Vermögensverhältnissen kann das Gericht auch einen Gutachter beauftragen mit der Erstellung eines Insolvenzgutachtens.

Was ist der nächste Schritt nach dem Ausfüllen ? Alles in einen Umschlag und ans Insolvenzgericht senden oder ggf. selbst beim Insolvenzgericht einwerfen. Dann auf Post vom Insolvenzgericht warten.  :wink:
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Feuerwald

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #11 am: 09. Februar 2011, 01:04:44 »

Mal  unterstellt Sie kommen mit dem Regelinsolvenzantrag durch (könnte schon sein), würde ich dennoch zumindest zu einer(Kurz-)Beratung raten.  Der Antrag mag ja noch klappen, aber es werden Fragen aufkommen. Die Krankenkasse kann bei  nicht  abgeführten Arbeitnehmeranteil einen Strafantrag nach § 266a STGB stellen.  Hier sollte man abwägen, was besser ist. Erst zahlen, dann Insolvenz Antrag oder ggf. durch …
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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #12 am: 09. Februar 2011, 12:13:51 »

Warum der Gesetzgeber mit §266a StGB die Sozialversicherungen eigentlich gegenüber der eigenen Staatskasse (Finanzämter) bevorzugt wird mir wahrscheinlich für immer ein Rätsel bleiben. Letzten Endes wurde der §266a meiner Meinung nach mehr für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ins Leben gerufen und die Auswirkungen auf Insolvenzverfahren nicht gründlich durchdacht - aber es ist wie es ist.

Feuerwald hat in diesem Sinne Recht dieses Problem zu durchleuchten und bei Fragen ist eine Beratung immer hilfreich. Ich selbst würde aber sowohl aus Kostengründen als auch wegen dem Formalienzwang ein Regelinsolvenzverfahren einem Verbraucherinsolvenzverfahren immer vorziehen. Wenn der Rückstand bei der Sozialversicherung nicht all zu groß ist, würde ich ggf. eine Ratenzahlung anbieten die aus dem insolvenzfreien Vermögen erbracht werden kann um ein Verfahren nach §266a StGB zu verhindern.

Siehe auch BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/ 09; LG Hagen, http://lexetius.com/2010,123
zu Zahlungen an Gläubigern während des Insolvenzverfahrens aus dem pfändungsfreien Einkommen

Zitat
Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger gilt während der Dauer des Insolvenzverfahrens jedoch nur in Bezug auf die Insolvenzmasse. Sie soll der Gesamtheit der Insolvenzgläubiger zur Befriedigung zur Verfügung stehen und muss vor unberechtigten Zugriffen einzelner Gläubiger geschützt werden. Für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren hingegen nicht.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 12:15:55 von tomwr »
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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #13 am: 09. Februar 2011, 13:42:48 »

Der Betrag für die Krankenkasse ist 330 Euro. Also seid Ihr der Meinung, dass es besser wäre eine PI zu bevorzugen. Ich habe kein Vermögen und kein Geld mehr. Weiß im Moment nicht wie es bei mir weitergehen soll.

Könnte den die PI scheitern, ich habe nicht zuverbergen, bis jetzt alle Rechnungen bezahlt, nur geht es nicht mehr, bin am Ende.

Die Verbindlichkeiten:
Speditionen 27000 euro
Berufsgenosssenschaft: 1600 euro
Krankenkasse: 330 Euro
Postbank 3000 Euro
und einige kleine Verbindlichenkeiten (Telefon usw.)

Mein Einkommen ist zur Zeit ALG2 (erst seit etwa 10 Tage angemeldet)

Könnte vielleicht 4000-5000 Euro von einem guten Freud leihen und soweit es geht hinauszögern!

Habe nur Angst und bin verzweifelt, dass die PI nicht durchgeht und ich bis Ende meines Lebens mit den Schulden leben soll!
Bekomme doch nirgendswo Arbeit....

Was meint Ihr?

Gruß
Sam
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 13:44:59 von Sam16 »
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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #14 am: 09. Februar 2011, 22:59:47 »

So wie es aussieht wäre eine Insolvenz vermutlich das Beste unter den gegebenen Umständen (keinen Job, Bezug von ALG II und Schulden in der genannten Höhe). Sobald die Insolvenz tatsächlich läuft sollte es auf dem Arbeitsmarkt an und für sich keine Probleme wegen der Insolvenz geben.

Da kommt es dann eher darauf an was man gelernt hat, wie die Aussichten in der Branche sind, wie alt man ist, usw.usw. Da würde ich nicht pauschal Aussichtslosigkeit unterstellen. Ggf. wäre auch über eine Zeitarbeitsfirma wieder ein Einstieg in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis denkbar. Wenn man nicht kurz vor der Rente steht.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 23:03:08 von tomwr »
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Sam16

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #15 am: 09. Februar 2011, 23:41:46 »

Vielen Dank tomwr!

Letzte Fragen:

Wenn ich die Regelinsolvenz selbst beantrage und diese nicht durchgeht, bekomme ich eine Sperre oder kann ich dann immernoch PI beantragen?

Wieviel Geld bräuchte ich für einen Vergleich, deiner Meinung nach?

Wie verhalte ich mich gegeüber Gläubiger wenn diese per Mail oder Brief nachfragen wann ich bezahle?

Will nichts falsch machen, kann evtl. einen neuen Job bekommen (antwort kommt nächste Woche), vorher sollte ich aber mein Versagen regeln, damit ich dann volle Konzetration auf meinen evtl. neuen Job richten kann.

Harte Zeit, kann weder richtig Schlafen noch etwas Essen. :Oh_no:

Bitte um Rat.

Gruß
Sam
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Feuerwald

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Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #16 am: 10. Februar 2011, 01:14:32 »

Wenn ich die Regelinsolvenz selbst beantrage und diese nicht durchgeht, bekomme ich eine Sperre oder kann ich dann immernoch PI beantragen?

- keine Sperre, aber Zeit verloren.


Wieviel Geld bräuchte ich für einen Vergleich, deiner Meinung nach?

- die Forderungen sind noch nicht ausgeklagt, daher ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie alleine einen Vergleich gegenwärtige hinbekommen.


vorher sollte ich aber mein Versagen regeln, damit ich dann volle Konzetration auf meinen evtl. neuen Job richten kann.

- Sie werden wohl kaum in Wochenfrist "Raus aus den Schulden" sein. das braucht zeit. Insolvenz oder sonst wie, beides braucht Zeit.


Harte Zeit, kann weder richtig Schlafen noch etwas Essen

- das ist das erste was man ändern muss.

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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #17 am: 10. Februar 2011, 20:03:02 »

Wenn ich die Regelinsolvenz selbst beantrage und diese nicht durchgeht, bekomme ich eine Sperre oder kann ich dann immernoch PI beantragen?

Eine Sperre ganz sicher nicht, im Worst Case könnte das Insolvenzgericht den Antrag zwar ablehnen aber auch das muss begründet werden. Ich würde eventuell bereits im Anschreiben erwähnen, dass Rückstände bei der Krankenversicherung aus Arbeitnehmeranteilen bestehen sowie Rückstände bei der Berufsgenossenschaft. Ist eventuell auch noch nicht abgeführte Lohnsteuer von Mitarbeitern als Forderung gegeben ? Nach der Willen des Gesetzgebers ist der Begriff "Forderung aus Arbeitsverhältnis" weit zu verstehen und soll neben Sozialabgaben auch Lohnsteuer und eben auch Beiträge zur Berufsgenossenschaft umfassen. HambKInsO §304 Rz. 8

Ich würde den offenen Betrag bei der Krankenkasse (ca. 300 EUR) zurückführen und mit der Krankenkasse dann auch Kontakt aufnehmen und Raten von z.B. 30 EUR aus dem Regelsatz des ALG II oder ggf. auch aus dem ausgezahlten Lohn (sofern das mit dem Arbeitsverhältnis klappt) abführen. Allein schon um einer Anzeige nach §266a StGB vorzubeugen. Die Krankenkassen sind da wohl ziemlich rigoros, wie man hört.


Wie verhalte ich mich gegeüber Gläubiger wenn diese per Mail oder Brief nachfragen wann ich bezahle?

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen wenn eine Insolvenz bevorsteht KEINE aber auch wirklich KEINE Informationen vorab an irgendwelche Gläubiger. Einfach Funkstille. Da kommen halt Zahlungsaufforderungen, später auch Mahnbescheide und wenn es mit der Eröffnung etwas länger dauern sollte sind auch Besuche vom Gerichtsvollzieher möglich. Alles harmlos. Die meisten GV sind freundlich und in Grenzen auch verständnisvoll.


Harte Zeit, kann weder richtig Schlafen noch etwas Essen. :Oh_no:

Alles ist lösbar, in der Realität ist es bei weitem nicht so schlimm wie man es sich am Anfang vorstellt. Das ist normal. Es sind halt unsichere Zeiten und vor allen am Anfang ein unsicheres Terrain auf dem man sich bewegt. Das legt sich. Kein Grund sich wirklich dauerhaft Sorgen zu machen.

Und meiner Meinung nach verliert man am ehesten Zeit wenn man mit der Antragstellung einfach wartet.
Ich wüßte nicht auf was.
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tomwr

Re: Brauche Ratschlag
« Antwort #18 am: 10. Februar 2011, 20:19:23 »

Noch ein Hinweis:

Im Rahmen der Insolvenzordnung obliegt dem Gericht eine Fürsorgepflicht nach §4a Abs.2 S.1 gegenüber dem Schuldner. Durch die Fürsorgepflicht soll die Beiordnung eines Rechtsanwalts (auf Staatskosten) nur in Ausnahmefällen erfolgen. Das Gericht hat daher in besonderem Maße den Schuldner auf eventuelle Fehler bei der Antragstellung oder auf unvollständige Anträge hinzuweisen und innerhalb einer Frist um Nachbesserung zu bitten bevor z.B. eine Antragsabweisung erfolgt. Auch hat es verstärkt auf Rechtsfolgen hinzuweisen die z.B. beim Bestreiten von Forderungen eintreten.


Zitat vom BGH, IX ZB 44/03 vom 18.09.2003

Zitat
Im Rahmen dieser Pflicht kann das Gericht u.a. der rechtsunkundigen Partei den Inhalt und die Auswirkung gesetzlicher Vorschriften erläutern, Hinweise geben, auf die Beseitigung widersprüchlicher und mehrdeutiger Parteiangaben hinwirken und für die sachdienliche Fassung von Anträgen sorgen. Die Grenzen der Fürsorgepflicht sind jedoch dann erreicht, wenn das Gericht seine Pflicht zur Neutralität und Gleichbehandlung der Beteiligten verletzt (vgl. zur Hinweispflicht gemäß § 139 Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 139 Rn. 2 m.w.N.).

Also don't worry. Das wird schon.  :wink:
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