Hallo Ihr Lieben, ich wende mich an Euch mit einer allgemeinen Frage bezüglich der Schufa Holding.
Die Frage ist ziemlich wichtig und entscheidend für weiteres Vorgehen in der Sache. Creditreform bzw. der Auftraggeber von der Creditreform (Gläubiger) will einer Ratenzahlung nur zustimmen wenn die Forderung tituliert wird. Also würde Creditreform einen Mahnbescheid beantragen gegen den dann kein Widerspruch eingelegt werden darf, eher soll. So haben sie einen Titel und Sicherheit. Den Vollstreckungsbescheid wollen sie ebenfalls zugehen lassen, gewähren aber Vollstreckungschutz bei Einhaltung der Raten. Soweit die Infos. Meine Frage, ist so ein Vorgehen nicht erpresserisch bzw. sittenwidrig? Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren wurden selbstverständlich im Vorfeld ohne meine Einwilligung auf die Schuld aufgeschlagen. Also als ich die Zustimmung zum Ratenvergleich via Post bekam (unter o.g. Restriktionen) war der Mahnbescheid schon beantragt. Mit mir wurde gar nicht weiterverhandelt, meine Zustimmung einfach vorausgesetzt.
Viel wichtiger aber ist folgende Frage. Erhält die Schufa Holding davon (Titel/ Vollstreckungsbescheid) ebenfalls Bericht? Wenn ja müsste das ja vom Gericht gemacht werden, denn von der Creditreform hören sie nichts (angeblich) weil sich beide Unternehmen ja im Wettbewerb befinden. Vom Auftraggeber der Creditreform auch nicht da er kein Schufa-Kunde ist. Soweit ich weiss melden die Mahngerichte usw. gar nichts der Schufa, das kann nur der Gläubiger und der ist kein Schufamitglied.
Also langer Rede kurzer Sinn, steht dieser (wenn es so läuft) o.g. durch Creditreform "gepresste" Titel/Vollstreckungsbescheid dann nur bei Boniversum/Creditreform drin sonder auch bei der Schufa Holding automatisch???
Ich denke nicht. Was meinen die Experten?
Warum frage ich? Creditreform ist mir PENG aber ich habe einen Schufabasisscore von knapp 99% laut aktueller Selbstauskunft und will den niemals gefährden (beruflich bedingt).
Danke