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Autor Thema: Darf die Bank an den Gläubiger zahlen?  (Gelesen 2496 mal)

YanLeo

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Darf die Bank an den Gläubiger zahlen?
« am: 28. Januar 2010, 18:57:45 »

Hallo liebe Leute  :rougi:

Ich hab schon versucht ´ne ANtwort zu finden hier.....aber leider nicht das passende gefunden......also bitte verzeiht wenn es die Frage schon tausnedmal gibt und zeigt mir bitte einfach den Link  :neutral: :rougi:

Also,ich würde gerne wissen ob meine Bank das darf:

Es gibt zwei Pfändungen auf meinem Konto......ein ruhend weil Ratenzahlung eine kan neu.
Ich hab mich mit dem Gläubiger der zweiten Pfändung geeinigt und in der Zwischenzeit hat die Bank beide Gläubiger mit allem Guthaben ausgezahlt  :dntknw:

Darf die Bank das???

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und habe letzten Monat 803 netto verdient....das KiGe hatte ich abgehoben und den Rest hat die Bank jetzt einfach überwiesen

Ich hab aber noch keine Miete und all das bezahlt......und tanken kann ich nu auch nimmer ohne Geld  :neutral:

Ich hoffe ihr wisst Antworten......bin völlig fertig was da jetzt passiert ist  :cry:

Seid ganz lieb gegrüßt

YAnLeo
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Engel7815

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Re: Darf die Bank an den Gläubiger zahlen?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2010, 13:07:12 »

Hallo! :hi:

Ich kann Dich sehr gut verstehen, bin auch alleinerziehend mit 2 Kindern.

Ich bin auch noch neu hier aber Du bist mit Deinen 800 Euro netto ja weit unter der Pfändungsgrenze. Das Kindergeld wird meines Wissens nicht gepfändet. Du musst schnellstmöglich zum Amtsgericht gehen und dort einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Die berechnen dann den Betrag der Dir mit Deinen Kindern bleiben muß. Dann darf die Bank gar nichts pfänden. Da sie das Geld jetzt schon ausbezahlt haben kann ich mir nicht vorstellen das die das rückgängig machen können.

Sprich auf jeden Fall mit Deinem Vermieter, ich hatte das gleiche Problem auch schon. Besser die Leute wissen Bescheid dann hat man nicht noch zusätzlichen Ärger. Kann Dich so gut verstehen, kein Geld zum tanken, kein Geld zum Essen kaufen...

Ich hoffe ich konnte Dir ein bíßchen helfen! :wink:

Lg Engel
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paps

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Re: Darf die Bank an den Gläubiger zahlen?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2010, 17:56:48 »

Scheinbar waren die 14 Tage seit Geldeingang vorbei.
Hat denn auch der 2. Gläubiger die Ruhendstellung an die Bank weitergeleitet?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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YanLeo

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Re: Darf die Bank an den Gläubiger zahlen?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2010, 19:04:38 »

Hallöchen  :cheesy:

Ich hatte gestern in der Verwzeiflung der ersten Schocksekunden vergessen zu schreiben,ein Pfändungsschutz liegt der Bank schon vor!
Deswegen ja auch mein Entsetzen über die Überweisung..........klar waren 14 Tage seit Geldeingang vorbei und das Kindergeld habe ich schon vorher geholt,beim Lohn haben sie aber gesagt,das sie das nicht so einfach auszahlen dürfen  :dntknw:

Ich hab mir halt nix dabei gedacht,weil ich mit dem KiGe ja auch erst mal hinkam.............bis ich eben gestern über die Überweisung gestolpert bin  :neutral:

Aber die gute Nachricht ist: Beide Gläubiger sind bereit mir das Geld zurückzuüberweisen,sobald sie den Brief vom Gericht von mir vorliegen haben!!!! Ja,es gibt sogar noch Finanzämter mit denen man menschlich reden kann........... :respekt:

Ich muss mir jetzt nur noch überlegen was ich mit dieser meiner Bank mache  :nono:

Schulden zahlen ja......aber von Banken so "missachtet2 zu werden ist etwas anderes (denn das WE sitze ich trotzdem ohne Geld da)

Ganz lieben Dank für Eure Antworten und den Zuspruch  :kiss:

Gruß
YanLeo
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