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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?  (Gelesen 5541 mal)

Orchidee

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Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« am: 01. Dezember 2010, 22:49:02 »

Hallo,

erst gestern habe ich Euch mitgeteilt, dass ich einen Überblick in meinen Papieren habe und ich schon einen Teil meiner Schulden mit Hilfe eines guten Plans und viel Disziplin bezahlen konnte.
Nun komme ich nach Hause, schaue in den Briefkasten, was lag drin?
Ein Zettel, dass eine Gerichtsvollzieherin da war! SUPER!
Aber wie kann das sein?
Habe ich vielleicht doch einen Brief verschludert und nicht mit abgeheftet?
Hat sich eine Zahlung vielleicht überschnitten und das Thema ist doch erledigt?
Erstmal ist mir Angst und bang und am liebsten würde ich den Kopf in den Sand stecken.
Auf dem Zettel steht, dass ich mich telefonisch bei ihr melden soll oder aber in ihrem Büro vorbei kommen soll.
Das habe ich heute nicht mehr gemacht. Ich musste das erstmal verdauen. Werde mich morgen sofort bei der Dame melden und dirket fragen worum es geht.
Ich hoffe, dass die Summe nicht so hoch ist und ich sie gleich überweisen kann.
Da ich absolut überhaupt keine Vorstellung davon habe, worum es gehen könnte, habe ich auch keinerlei Vorstellung um welche Summe es sich handeln könnte.
Und genau DAS macht mich gerade verrückt.
Sollte die Summe zu hoch sein... lassen sich Gerichtsvollzieher auf eine Ratenvereinbarung ein ??? :gruebel:

Danke   :neutral:
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horst69

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 09:34:03 »

Hallo !

Klar lassen die Vollzieher sich auf Raten ein, so gut wie alle Gläubiger müssen Raten zahlen, weil Sie das sonst nicht schaffen würden. Dürfte kein Problem sein.
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doktor mabuse

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 11:21:20 »

Hallo,

so ohne weiteres kommt auch kein GV vorbei, es müssen schon vorher Mahn- und Vollstreckungsbescheide zugestellt worden sein, auf die wohl (aus Versehen oder Unwissenheit) nicht weiter reagiert worden sind und als weiterer Schritt nun die Pfändung droht.
Sprechen Sie kurzfristig mit dem GV, lassen sich die Forderung zeigen und treffen, wenn möglich, einen für Sie vertretbaren Zahlungsvorschlag. In der Regel lassen sich die GV`s darauf ein.

Viel Erfolg,
Doktor Mabuse
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Pauli

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 12:59:56 »

Hallo!
Beim GV muß die Forderung innerhalb von 6 Monaten getilgt sein!
Sollten Sie sich mit dem GV auf Raten geeinigt haben,können Sie
immer noch mit dem Gläubiger zusätzlich verhandeln,um die Raten evtl.
niedriger zu gestalten.
Wenn Sie beim Termin dem GV glaubhaft machen können, dass Sie gerade mit dem Gläubiger
in Verhandlung stehen kann der GV den Termin auch um 2 Wochen verschieben, damit der Gläubiger Zeit hat,
den GV "zurück zu pfeifen"
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Orchidee

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 16:10:19 »

Oh man...

also inzwischen habe ich die Gerichtsvollzieherin angerufen und herausgefunden worum es geht!

Es ist also doch kein Brief "verschludert" worden oder irgendetwas unverhofftes hinzugekommen, sondern es handelt sich um eine Sache, an der ich eigentlich die ganze Zeit schon dran bin.
Also nochmal um es übersichtlicher zu machen:
Nach langem hin und her habe ich mich durchgerungen die Sache mit meinen Schulden anzugehen.
Das ganze ist mir nach anfänglicher Scham und Angst vor dem was kommen könnte auch gelungen.
Ich habe über 700€ meiner Schulden bezahlt und mir somit die "Kleckerbeträge" vom Hals geschafft!

3 dicke Batzen gibt es aber immernoch: Eine Forderung von über 600€, da habe ich bereits eine Rate vereinbart! Eine Forderung von 1600€, da ist auch bereits eine monatliche Rate vereinbart und eben der letzte Batzen, 2000€ die nun beim Gerichtsvollzieher liegen!
Das Problem wurde schon genannt. Der Gerichtsvollzieher lässt sich auf Raten ein, allerdings muss das in 6 Monaten abgezahlt sein. Bei dem Betrag schaffe ich das nicht!
Das Inkasso Unternehmen lässt auch nicht mehr mit sich reden.
Ok... was bleibt?
Entweder der Gerichtsvollzieher lässt sich auf längere Raten ein oder eine EV ist unumgänglich. Richtig?
Nun ist es so, dass im Januar meine Elterzeit endet und ich dann wieder Teilzeit als Bürokauffrau arbeiten werde.
Kann ich dann in dieser Sache mit Lohnpfändung rechnen? Dann brauche ich meine neue Stelle erst gar nicht anzutreten -.-
Oder kann ich dann mit dem Gericht oder wen auch immer das dann belangt eine Ratenzahlung über diese Sache vereinbaren?
Ich werde mich morgen nochmal mit der Gerichtsvollzieherin in Verbindung setzen und mit ihr einen Termin vereinbaren.
Trotzdem wäre es gut schonmal ungefähr bescheid zu wissen, wie diese Sache weiter gehen könnte.

Ich danke Euch  :wink:


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Orchidee

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 16:15:15 »



so ohne weiteres kommt auch kein GV vorbei, es müssen schon vorher Mahn- und Vollstreckungsbescheide zugestellt worden sein, auf die wohl (aus Versehen oder Unwissenheit) nicht weiter reagiert worden sind und als weiterer Schritt nun die Pfändung droht.


Richtig. So ohne weiteres kommt nicht einfach der Gerichtsvollzieher. Durch einen Umzug hat sich das aber überschnitten und so habe ich diese Post bis jetzt nicht erhalten!
Ansonsten hätte ich ja bereits Widerspruch einlegen können - allein schon um Zeit zu gewinnen. Bzw. um über eine tragbare Rate zu verhandeln.
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Pauli

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2010, 09:22:13 »

Der GV kann sich nicht auf längere Raten einlassen!
Vielleicht könnten Sie dem Gläubiger mitteilen, dass er entweder auf
Ihren Ratenvorschlag eingeht, oder Sie einen EV abgeben müssten.
Manchmal hilft ein bisschen drohen.
Wenn Sie einen EV abgeben müssen, würde ich an Ihrer Stelle sofort (nach dem Termin)
ein neues Konto eröffnen, auf das Ihr Gehalt eingeht. Dem GV teilen Sie
aber das alte Konto mit!
Versuchen Sie aber erst einmal zu verhandeln. Vielleicht ist Ihrem Gläubiger
ein bißchen Geld lieber, als 3 Jahre kein Geld!
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Orchidee

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2010, 09:35:27 »

Aber wenn ich ein neues Konto eröffne, kriegt der GV das doch raus?!
MUSS ich das nicht angeben ?
Verletze ich dann nicht irgendeine "Mitwirkungspflicht"???

Das Inkasso Unternehmen sagte mir gestern am Telefon bereits, dass die nun auf keine Raten mehr eingehen und in diesem "Stadium" nichts mehr machen.
Macht es Sinn trotzdem nochmal anzurufen und nachzufragen???

Für mich sieht es jetzt so aus, dass eine EV unumgänglich ist und mir dann quasi ab Januar Gehalt gepfändet wird.
Das  wird meinem neuen Arbeitgeber so gut gefallen, dass ich gleich wieder gehen darf.
Und dann sehen die gar kein Geld mehr. Und alle anderen Raten kann ich dann auch nicht weiter bedienen!
Das heißt eine EV für ALLE Gläubiger! Dann kann ich nichts davon mehr bezahlen und hab den Mist weitere Jahre am Hacken!
Und das obwohl ich schon so weit bin und schon so viel abgezahlt habe. (Habe das vom Elterngeld bezahlt, das aber jetzt weg fällt)

 :cry: :cry: :cry:

Oh man... ich brauche eine gute Lösung!
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Pauli

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2010, 09:52:08 »

Das Konto erst nach dem Termin zur EV eröffnen!
Beim Inkasso würde ich trotzdem noch einmal quengeln und sagen, dass ohne deren
Mithilfe ein EV abgegeben werden muss!!!
Machen Sie denen plausibel, dass Sie gerne bezahlen würden, aber die Raten nicht stemmen
können!
Sie haben doch gute Argumente aufgeführt: Rufen Sie beim Inkasso an, solange Sie noch Wut im Bauch haben
und teilen Sie denen das genau so mit.
Sollten Sie einen EV abgeben, dürfen Sie natürlich trotzdem noch weiter Ihre Raten bezahlen!
Und ob Ihr Gehalt gepfändet wird, ist ja nicht sicher!
Ich habe einen Gläubiger gehabt, der mich zum EV gezwungen hat ( € 7000,00).
Nach Abgabe hat dieser sich nicht mehr gemeldet und noch nicht einmal seine Forderung zur Tabelle
angemeldet! Ich glaube,der wollte einfach nur ausbuchen!
Rufen Sie noch einmal an und kämpfen Sie!!!
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Orchidee

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2010, 13:52:48 »

Ahso ok...

also angenommen ich kann die EV nicht umgehen, führt es nicht zu Schwierigkeiten, wenn ich danach ein neues Konto eröffne?!
(Vorausgesetzt das ist überhaupt nötig)
Ich würde ja schon mit dem GV sprechen und nachfragen ob das zu Lohnpfändungen führen kann. ( da ich bisher nicht verstanden habe ob definitiv gepfändet wird oder nur evtl.?!)
Da ich diese Lohnpfändung auf jeden Fall vermeiden will. Um auch beim neuen Arbeitgeber nicht gleich einen entsprechenden Stempel zu kriegen.

Wenn eine Forderung nicht "zur Tabelle" gebracht wird, was bedeutet das dann? Was passiert damit und welche Auswirkungen hat das für den Schuldner? In Ihrem Beispiel, welche Auswirkungen, hatte das für Sie?

Mit Abgabe einer EV hat man dann 3 Jahre Ruhe!? Und dann kommt der GV und will sie entweder erneuern oder aber sein Geld?
Würde mir mein Lohn nicht gepfändet, könnte ich das Geld in den 3 Jahren sparen und die Summe dann begleichen!?

Ich habe vor Jahren mal eine EV Versicherung abgeben müssen.
War aber zu dem Zeitpunkt nicht berufstätig.
Ich habe die EV unterschrieben und bis heute NICHTS mehr davon gehört.
Kann ich da nochmal mit irgendwas rechnen? Nochmal unangenehme Post?
Oder ist das nun erledigt?!

 :heulen:


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Pauli

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2010, 14:47:22 »

Also, ich habe noch einmal nachgedacht - da Sie sich ja mit allen Gläubigern
geeinigt haben, wird ein neues Konto nicht nötig sein!
Mit Abgabe der EV geben Sie eine Übersicht über Ihre Einkommens- u. Vermögenssituation.
Im günstigsten Fall, gibt der Gläubiger sich damit zufrieden, dass Sie eine EV abgegeben haben
und nicht zahlen können und lässt Sie 3 Jahre in Ruhe!
Nach drei Jahren müssen Sie wieder anfangen zu zahlen, oder den EV erneuern.
Dann das gleiche Spiel: beim GV in 6 Monatsraten oder aber mit dem Gläubiger verhandeln!
Sie können die anderen Gläubiger weiter bezahlen, dann werden diese auch keine Konto - oder
Lohnpfändungen veranlassen!
Vom EV erfährt der Arbeitgeber nichts!
Nach Abgabe der EV haben Sie normalerweise Ruhe vor unangenehmer Post.
Das mit der Tabelle bezieht sich auf meine Insolvenz - ich wollte Ihnen nur Mut machen,
dass meistens nicht alles so schlimm wird, wie man vorher denkt!
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Stempel aufdrücken wollen: kontern Sie!
Ich finde es mutig, dass Sie sich mit Ihrer Situation auseinandersetzen und versuchen die
Lage in den Griff zu bekommen. Ich denke jeder Selbständige hat schon Zeiten erlebt, in dem das
Geschäft nicht so optimal läuft und sollte Verständnis haben, wenn jemand wie Sie
so konsequent am Schuldenabbau arbeitet!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #11 am: 03. Dezember 2010, 15:39:15 »

Hallo,

ich hänge mich jetzt auch mal rein. Also wir lassen uns auch auf keine Raten mehr ein wenn die EV beantragt wurde. Warum auch??

Geben Sie die EV ab und schreiben Sie gleichzeitig dem Gläubiger das Sie bereit sind Raten in Höhe von x zu zahlen. Wenn die Forderung getilgt ist bekommen Sie den Titel zurück und können die EV löschen lassen.

Thema Arbeitgeber: Selbst unser Arbeitgeber kann solche Lagen verstehen und hat eine Kollegin an den Hausanwalt verwiesen damit dieser helfen soll. Was er auch gemacht hat. Einfach mal den Mund aufmachen und sprechen.
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Orchidee

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2010, 16:38:40 »

@Inkassomitarbeiterin

Und was macht es für einen Sinn, die EV abzugeben um dann hinterher DOCH Raten mit dem Gläubiger zu vereinbaren???
Dann kann sich der Gläubiger doch auch GLEICH auf Raten einlassen!

Zitat: " Wir lassen uns auf keine Raten mehr ein wenn die EV beantragt wurde. Warum auch??"

Warum nicht ??

klar... Inkassounternehmen rennen den Schuldnern lange hinterher, geben mehrfach die Chance zur Ratenzahlungsvereinbarung etc...
Erheben aber auch ordentlich Bearbeitungsgebühren und die Zinsen sind auch nicht zu verachten!
Ja ja die Schuldner sind selbst Schuld an ihrer Situation. Korrekt! Aber ohne Schuldner - keine Inkassounternehmen und somit würde auch Ihr Arbeitsplatz weg fallen!

Und ich finde es eine große Sauerei,  einem Schuldner schriftliche Unterlagen über eine Ratenzahlungsvereinbahrung zu versichern und hinterher einen Gruß vom Gerichtsvollzieher im Kasten zu finden.
Schulden entstehen nunmal aus den verschiedensten Gründen auch immer. Und man kann eben auch nicht mehr machen, als sie bezahlen!
Zumal ich Schulden bezahlen muss, die ich nicht mal selbst verursacht habe - was mich noch mehr zur Weißglut treibt!

Schönen Nachmittag!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #13 am: 04. Dezember 2010, 10:30:25 »

Hallo,

ich sollte Ihnen nur mitteilen, dass es nunmal nicht gemacht wird. Wenn der Auftrag an den GV erteilt wurde ist er erteilt und Schluss. Wie Sie bereits schrieben hat das Ink./RA vorher oft genug angeschrieben.

Es geht mir überhaupt nicht darum ob jemand selbst an seiner Situation Schuld ist oder nicht. Das Inkassowesen geht auch selten in die persönl. Ebene sondern es gibt ein völlig automatisiertes Verfahren. 1. Brief, 2. Brief ggf noch ein 3. und 4. dann spätestens MB+VB, weiteres Schreiben und dann irgendwann halt den GV. Den Ink.-Mitarbeiter oder den Call-Center Mitarbeiter (meist absoluter Niedriglohn und manchmal sogar noch aus einer Servicegesellschaft) interessiert die persönliche Lage überhaupt nicht.

Schönes Wochenende
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tomwr

Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #14 am: 04. Dezember 2010, 16:11:29 »

@Orchidee

Also wenn es sich nicht vermeiden läßt, gibst Du eben die eidesstattliche Versicherung ab und zwar bevor Du die neue Stelle antrittst. Es sind lediglich bestehende Forderungen (keine künftigen Forderungen) aus Arbeitseinkommen zu nennen. Wenn die Stelle erst am 01.01.2011 angetreten wird, kann man jetzt noch ruhigen Gewissens die Frage nach einem bestehenden Arbeitsverhältnis verneinen. Würde ich auch mündlich betreffend eines neuen Arbeitsverhältnisses. Das Formular sieht dazu nichts vor.

Der GV wird fragen, wie Du momentan den Unterhalt bestreitest und das gibst Du dann auch an. Entweder woanders eine Arbeit oder ALG I oder ALG II oder ähnliches. Oder eine plausible Erklärung auf die Frage "ich bestreite meinen Lebensunterhalt wie folgt", z.B. lebst in eheähnlicher Gemeinschaft, hast keine Mietkosten, wohnst oder ißt bei den Eltern oder bettelts für Deinen Lebensunterhalt gelegentlich auf der Straße. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt.  :whistle:  Naja es sollte schon plausibel sein, letzteres ist mehr scherzhaft zu verstehen werde ich aber ggf. nochmals ausfüllen wenn ein Gläubiger das nochmal beantragen sollte. Auch Gläubiger und GV haben ein Recht auf Unterhaltung.  :wow:

Ein Formular findest Du online hier, so dass Du Dich auf die Befragung vorbereiten kannst und Antworten auf die gewünschten Fragen geben kannst:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabellen/formulare/ev.pdf

Du kannst jederzeit beim GV freiwillig die EV abgeben sofern er einen Auftrag zur Abnahme derselbigen hat. Einfach anrufen und Termin vereinbaren.

Der Gläubiger KANN die Nachbesserung der EV in einzelnen Punkten beantragen jedoch nur wenn Angaben unklar sind oder einzelne Fragen nicht beantwortet wurden oder offenkundig falsch sein müssen. Ggf. kann der Gläubiger die Nachbesserung betreffend der Angaben des Arbeitsverhältnis nachbessern wenn er glaubhaft macht, dass ein solches eingegangen wurde. Das muss er aber erstmal mitbekommen und dann beweisen. Ansonsten ist der Antrag auf Nachbesserung unzulässig.

Sofern noch nicht gemacht und GV des öfteren auf der Matte stehen könnte, macht es Sinn ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Nicht dass ein PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) als Nachspiel auf die EV kommt. Denn die EV dient ja nicht nur der Erklärung, dass man kein (nennenswertes) Vermögen hat sonder soll ja auch Pfändungsmöglichkeiten für den Gläubiger offenlegen.
Aber eine EV ist immer nur eine Momentaufnahme mit Datum der Abgabe. Der Schuldner ist nicht verpflichtet nach Abgabe der EV auf Änderungen in den Vermögensverhältnissen aufmerksam zu machen.
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Pauli

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Re: Das darf doch nicht wahr sein... warum jetzt DAS?
« Antwort #15 am: 05. Dezember 2010, 13:49:15 »

@Orchidee

Nicht dass ein PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) als Nachspiel auf die EV kommt. Denn die EV dient ja nicht nur der Erklärung, dass man kein (nennenswertes) Vermögen hat sonder soll ja auch Pfändungsmöglichkeiten für den Gläubiger offenlegen.

-Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht und deshalb auch vorgeschlagen nach Abgabe der EV ein neues Konto zu eröffnen.
 Nach meinem EV war mein Konto ständig von unterschiedlichen Gläubigern gepfändet, obwohl nur Eltern-, Kindergeld, Wohngeld
 und Unterhalt auf dieses Konto gegangen sind! Was ich auch so im EV-Protokoll angegeben hatte!
 Wir hatten Anfang jeden Monats Rennerei um an das Geld zu kommen und die Überweisungen wie Miete, Strom, Telefon etc. zu    tätigen.
 Zu der Zeit gab es das P-Konto noch nicht!

Zur Frage des GV nach einer Arbeit würde ich es auch so machen wie tomwr es vorschlägt: Sie sind auf der Suche...
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