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Autor Thema: Doppelpfändung  (Gelesen 1890 mal)

liga68

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Doppelpfändung
« am: 26. Oktober 2012, 09:57:27 »

habe da noch eine Frage.
Gibt es so etwas wie eine Doppelpfändung (Konto und Lohnpfändung)?
Folgende Situation:
Gehalt kommt am 15. des jeweiligen Monats (2360€)bin 2 Personen (Ehefrau und 1 Kind) unterhaltspflichtig
glaube ich zumindest (Gehalt der Ehefrau 617€).Laut Pfändungstabelle würden also
291,26€ vom Lohn gepfändet werden oder doch 471,95€?
Laut Bescheinigung vom Rechtsanwalt habe ich einen Pfandfreien Sockelbetrag in Höhe von
1815,84€ zur Verfügung(P Konto vorausgesetzt).
Bei einer Lohnpfändung würden also 2068,74 übrig bleiben.Was passiert mit der Differenz(2068,74€-1815,84€=252,90€)
wird dieser Restbetrag wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt an den Gläubigiger abgeführt,oder kann man sich vor einer
Doppelpfändung wenn es diese überhaupt gibt schützen
Gespeichert
 
 

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