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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?  (Gelesen 5249 mal)

Freedom

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Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« am: 02. März 2013, 15:50:24 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin 44 Jahre alt und habe mich bisher im Leben durchgekämpft. Ich bin alleinerziehend, chronisch mehrfach krank
und arbeite in einem sozialen Beruf, der mir aktuell das Leben zur Hölle macht, ich fühle mich immer mehr gemobbt und
habe dadurch immer mehr Krankheitssymptome.
Ich werde eventuell damit rechnen müssen, dass ich kündigen muss aus diesen Gründen, würde aber mit ALG I meine Schuldner
nicht mehr bedienen können. Eine Insolvenz könnte notwendig werden.

Ich weiß nicht, wie die Situation zu klären ist für mich, wo fange ich an?
Momentan werde ich mich ab Montag wohl krankschreiben lassen. Bevor ich kündigen würde, würde ich mich erst beim Arbeitsamt
wegen einer möglichen Sperre erkundigen und ob meine Gründe diese verhindern können.

Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.

LG Freedom
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Freedom

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #1 am: 02. März 2013, 16:13:30 »

Könnte ich z.B. Schulden auch stornieren (Privatkredite, Versandhauskredite) und nur den Teil zahlen, den ich
aufbringen kann bis ich eine neue Arbeitsstelle habe?

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InsOmania

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #2 am: 04. März 2013, 09:59:19 »

Bitte zögern Sie nicht und suchen eine Schuldnerberatungsstelle auf. Diese wird mit Ihnen genau eräutern, welche Maßnahmen am besten für Sie geeignet sind. Am Ende ist die Insolvenz nur ein Mittel zur Schuldenregulierung.
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Beste Grüße
 

Freedom

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #3 am: 04. März 2013, 12:44:14 »

Ich werde auf jeden Fall mich nochmal mit der Schuldnerberatung in Kontakt setzen.
Darf ich trotzdem noch etwas fragen?

1. Ich werde meine Arbeit wohl aus psychischen, gesundheitlichen Gründen wenn es nicht mehr anders geht,
kündigen müssen. Wäre das ein Hindernis für eine Privatinsolvenz?

2. Ich habe ein stark überzogenes Konto (5000) ,das kann ich ja nicht in ein P-Konto umwandeln lassen?

Ich wäre sehr dankbar für Antworten diesbezüglich, da ich gerade nicht mehr ein noch aus weiß, wie ich
vorgehen soll oder kann. Auf keinen Fall will ich auf der Straße landen, wenn ich wegen Pfändungen meine
Miete nicht mehr zahlen kann!

LG Freedom
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InsOmania

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #4 am: 04. März 2013, 13:41:14 »

1)
Das P-Konto ist ein ganz normales Girokonto. Es liegt bei den Vertragsparteien, wie sie dieses
Vertragsverhältnis ausgestalten. Die Bank ist nur verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die P-Konto-
Abrede zu vereinbaren. Sie ist hingegen nicht verpflichtet, einem Kunden auch auf dem P-Konto einen
Überziehungskredit einzuräumen bzw. die Überziehung zu dulden. Sprechen Sie daher mit Ihrer Bank.

2)
Zunächst sind Sie gemäß § 295 InsO verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Wenn Sie ohne Beschäftigung sind, sollen Sie sich darum bemühen, also bewerben. Sie dürfen keine zumutbare Beschäftigung ablehnen. Hierzu sind Sie während des gesamten sechsjährigen Insolvenzverfahrens verpflichtet. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass ein möglichst hoher Anteil der Gläubigerverbindlichkeiten ausgeglichen werden soll. Nach dem Gesetz müssen Sie für die Dauer der Wohlverhaltensperiode dem Gericht und den Gläubigern über Ihre Erwerbsobliegenheiten berichten und gegebenenfalls an Eides statt versichern.
Üben Sie nach Auffassung des Gerichts keine angemessene Erwerbstätigkeit aus und bemühen Sie sich als Arbeitsloser nicht genügend um eine Stelle oder lehnen Sie eine Ihnen angebotene Tätigkeit ab, kann ein Gläubiger die Verssgung der Restschuldbefreiung beantragen.

Soweit, wie von Ihnen vorgetragen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist, müssen Sie dies entsprechend belegen können. (z.B. ärztliche Bescheinigung etc.). Dann sollte der Restschuldebfreiung nichts im Wege stehen.
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Beste Grüße
 

Freedom

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #5 am: 04. März 2013, 21:41:57 »

Das mit der Krankheit ist schon eindeutig und auf jeden Fall durch den Arzt/Ärzte nachweisbar.
Mein Hausarzt unterstützt auch, dass ich -wenn ich nun tatsächlich kündigen müsste- dass ich keine
Sperrzeit beim Arbeitsamt erhalte.

Eine neue Stelle zu suchen, ist auch jetzt schon mein Anliegen, am liebsten wäre mir natürlich aus
der Beschäftigung heraus etwas zu finden, aber da steht mir ja meine Krankheit und deren aktuelle
Instabilität im Wege. Ich habe kaum noch Kraft um etwas anzupacken, versuchen werde ich es auf jeden
Fall.

Sollte ich eine neue Stelle finden, würde ich keine  Insolvenz anmelden wollen, sondern lieber die
Kredite usw. weiter bedienen. Ich überlege auch über die ARGE eine Existenzgründung zu planen, da ich
eine Zusatzausbildung fast beendet habe, mit der ich anfangen kann, mich stückweise selbstständig zu
machen.

Was mich noch interessiert zur Privatinsolvenz ist und nun sehr wichtig ist:

- wenn ich den Dispo-Kredit nun auf dem Konto bei derselben  Bank umschulden will, um dann ein "Guthaben-
konto" zu haben,d.h. auch keinen Dispo mehr haben zu wollen/können, wird die Bank dann problemlos das Konto
umwandeln in ein P-Konto, wo sie doch dann davon ausgehen müssen, dass sie dann in Zukunft keine Rückzahlung
erhalten? Ich nehme an, dass es sogar gar nicht richtig wäre, wenn ich jetzt angesicht dieser Problematik eine
Umschuldung plane?

-Gibt es denn Banken, die mir ein neues Konto eröffnen, obwohl ich noch keinen Gehaltseingang habe, es dann
in ein P-Konto umwandeln, alle Zahlungen umzustellen auf das neue P-Konto dann wenn Insolvenz angemeldet ist,
und somit auch wirklich den pfändfreien Betrag zu erhalten?

- Oder muss die aktuelle Bank samt Dispo und dann Insovlenz auch ohne P-Konto den pfändfreien Betrag rausrücken?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete Antworten, weil ich so schnell wohl keinen Termin bei der Schuldnerberatung
bekommen werde.

Vielen Dank!

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Feuerwald

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #6 am: 04. März 2013, 22:35:38 »

1. Ich werde meine Arbeit wohl aus psychischen, gesundheitlichen Gründen wenn es nicht mehr anders geht, kündigen müssen. Wäre das ein Hindernis für eine Privatinsolvenz?

- Kündigen Sie möglichst noch  v o r  Antragstellung.


2. Ich habe ein stark überzogenes Konto (5000) ,das kann ich ja nicht in ein P-Konto umwandeln lassen?

- viel zu riskant. Neues Konto suchen. Alle Zahlungen umleiten.


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Insoman

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #7 am: 04. März 2013, 22:38:35 »

Ein überzogenes Konto als P-konto zu führen wäre ein falscher Schritt.
Die Schutzfunktion des 850k ZPO greift nur bei Konten, die im Guthabenbereich geführt werden.
Ein vorsorglicher Weg ist etwa die Eröffnung eines Guthabenkontos bei einer anderen Bank.
Sparkassen und Volksbanken kommen z.B. in Frage..
Umwandlung des Guthaben- in ein P-konto ist erst anzuraten, wenn Pfändungsbeschlüsse bei dem Kreditinstitut vorliegen.

Eine Stundung der ausstehenden Raten macht u.U. auch für die Gläubiger Sinn.
Wenn die Krise und deren Überwindungschancen vernünftig dargestellt wird, besteht die Chance auf ein Moratorium.

Allerdings kann ein solcher Versuch auch nach hinten losgehen.
Sobald nicht mehr vertragsgemäß gezahlt werden kann, stellen einige Gläubiger zeitnah die gesamte Summe fällig.

In jedem Fall haben Sie, wenn bislang alles bedient wurde, einige Monate Zeit, bis konkrete Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Trotdem muss jetzt schnell gehandelt werden, wenn Sie den -außerinsolvenzlichen- Stress vermeiden wollen.

Die Entscheidung, ob Inso oder nicht, wird dem Schuldner dann oft aus der Hand genommen.


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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Freedom

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #8 am: 04. März 2013, 23:23:00 »

Ich danke Ihnen für die Antworten.


- Kündigen Sie möglichst noch  v o r  Antragstellung.

- viel zu riskant. Neues Konto suchen. Alle Zahlungen umleiten.

Ja, das werde ich auf jeden Fall noch vor Insolvenzbeantragung machen, das kündigen.Wenn ich nicht kündigen müsste, würde ich keine Insolvenz brauchen. Das ist es ja leider...
Mit dem Konto werde ich also auf jeden Fall anders umgehen müssen. Und ein neues eröffnen.

Das neue Problem, dass dann aber entsteht, ist, dass ja die alte Bank einen Dispo von 5000 drauf hat und dieser fast ausgeschöpft ist.
D.h. die wären dann wohl die ersten, die mir das Konto kündigen und mein neues Konto pfänden wollten?

Mein Auto ist auch noch nicht abbezahlt, ich nehme an, dass wird ebenso einbezogen. Eine neue Arbeitsstelle ohne Flexibilität zu finden, ist
wohl schwerer als mit, vor allem, weil ich bei uns aus der Kleinstadt sicher raus muss zum arbeiten und die Verbindungen nicht gerade gut sind.

Zitat
Eine Stundung der ausstehenden Raten macht u.U. auch für die Gläubiger Sinn.
Wenn die Krise und deren Überwindungschancen vernünftig dargestellt wird, besteht die Chance auf ein Moratorium.

Was ist ein  Moratorium? Und wie ist die Erfahrung bezüglich Stundungen? ist dazu jeder Gläubiger bereit, z.B. Banken, oder Versandhäuser?
Ich habe mal gehört, dass meist nur für einen Monat gestundet wird. Bei einer Bank habe ich eine Versicherung dabei, auch bei Arbeitslosigkeit, aber nicht bei der Bank, bei der die Rate höher ist,leider.

Zitat
Allerdings kann ein solcher Versuch auch nach hinten losgehen.
Sobald nicht mehr vertragsgemäß gezahlt werden kann, stellen einige Gläubiger zeitnah die gesamte Summe fällig.

Meinen Sie, dass nach der Stundungszeit das "Vertragsmässig" oder meinen Sie, dass ich niedrige Raten erhalten könnte und wenn
diese nicht vertragsmässig zurückgezahlt werden können?
Dann könnte ich ja immer noch eine Privatinsolvenz beantragen?


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RA Cologne

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #9 am: 08. März 2013, 13:03:01 »

Zum 5000 Dispo und Pfändung des neuen Kontos: wenn Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, wird Ihre jetzige Bank nicht so schnell davon erfahren.

Zum PKW: Falls der PKW auf Raten gekauft worden ist, steht er noch immer im Eigentum des Verkäufers - es wird von der Bank verwertet.

Zur Stundung: inwieweit dies geschieht hängt von der individuellen Situation ab. Wenn das Darlehen bei einer Bank sehr hoch ist, kann es sein, dass eine Stundung dazu führt, dass nur die Zinsen gezahlt werden, sodass es gar nicht zur Verringerung der Verbindlichkeit kommt.

MfG
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Pferdemetzger

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #10 am: 08. März 2013, 16:28:00 »

mal eine grundlegende Frage: Warum sollte man einen Job, indem man gemobt wird selber kündigen und das Risiko einer Sperre beim ALG1 riskieren, wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Arzt hat und dieser wiederum die Möglichkeit hat, einen bis auf weiteres Krank zu schreiben?...irgendwann kündigt jeder Ag....oder sucht das Gespräch um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Das Krankengeld nach 6 Wochen AU ist wesentlich höher als ALG1.
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mamaspinne

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #11 am: 10. März 2013, 09:49:22 »

Hallo,
ich schließe mich meinem Vorschreiber an. Bin selber gemobbt worden und war 10 Wochen krank geschrieben. Mein Arzt hat mir zu der Zeit gesagt das ich bis 1,5 Jahre krank geschrieben werden kann deswegen und dann Krankengeld bekomme. Ich würde eher diesen Weg wählen und mir dann eine neue Stelle suchen bevor ich kündige. So habe ich es auch gemacht!
Und bei den Gläubigern kann man sicherlich geringere Raten verinbaren für diese Zeit. So kann man auf jeden Fall die Zeit bis zum Termin bei der Schuldnerberatung überbrücken. Haben Sie dort schon einen Termin vereinbart? Es stimmt nämlich nicht das es immer 6-9 Monate dauert, bei mir waren es keine 2 Wochen. Gute Besserung und viel Kranft bis dahin!
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waldi

Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #12 am: 10. März 2013, 10:13:01 »

Zitat
Das Krankengeld nach 6 Wochen AU ist wesentlich höher als ALG1.

Diese Aussage kann man so nicht stehen lassen, ohne falsche Hoffnungen zu wecken.
ALG-I und Krankengeld halten sich in der Regel die Waage.
Allerdings erweitert der Krankengeldbezug sozusagen den Anspruchszeitraum für ALG-I.

Und zur Sache: Ja - eine Eigenkündigung bei Mobbing etc. wäre eine 'dumme' Entscheidung.
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Pferdemetzger

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #13 am: 10. März 2013, 11:23:30 »

ALG1: 60%
Kg mot Kind 75%......yalsi ich sehe da einen Unterschied....
Die Sätze sind übrigens bei der Agentur für Arbeit und jeder KK nachzulesen.
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waldi

Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #14 am: 10. März 2013, 12:58:30 »

Zitat
ALG1: 60%
Mit Kind: 67%.
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Pferdemetzger

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Re: Drohende Arbeitslosigkeit -Schulden-Insolvenz?
« Antwort #15 am: 10. März 2013, 13:03:06 »

Stimmt...aber trotzdem ein unterschied zum Vorteil des KG.
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