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Autor Thema: Ehemalige Sparkasse verlangt Geld  (Gelesen 2950 mal)

susi sorglos

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Ehemalige Sparkasse verlangt Geld
« am: 18. Mai 2010, 22:35:57 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage die mir sicherlich jemand beantworten kann.

Ich habe von meinem Ex-Mann erfahren das unsere (uralte) Sparkasse von uns noch Geld haben möchte (1500 €)
Weder er noch ich haben über dieses Konto noch Daten.
Es ist bereits auch schon 12 Jahre her.
Lt. Auskunft hat die Sparkasse uns Mahnungen geschrieben die aber nicht bei uns angekommen sind.
Diese Forderung soll angebl. aus dem Jahre 1998 stammen.
Seit dieser Zeit sind wir innerhalb der Stadt umgezogen und dann komplett weggezogen.

Was mich stutzig macht ist allerdings, dass Banken sich eine Auskunft bei der Meldebehörde beschaffen kann.
Womit sie dann die neuen Anschriften von uns hätte bekommen können.
Was sie aber wohl nicht getan hat.
Es ist auch soweit ich weiß kein Titel von der Bank vorhanden.

Wie ist das mit der Verjährungsfrist? Ist diese abgelaufen? Müssen mein Ex-Mann und ich die Schulden teilen?
Ja soweit ich weiß war es ein gemeinsames Konto.

Ich danke euch für eure Antworten.

Lg Susi Sorglos (doch sehr besorgt)
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Ehemalige Sparkasse verlangt Geld
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 23:06:11 »

Hallo,

ich würde der Forderung ersteinmal mit der Einrede der Verjährung widersprechen. Falls die einen Titel haben werden die schon ne Kopie schicken.
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susi sorglos

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Re: Ehemalige Sparkasse verlangt Geld
« Antwort #2 am: 20. Mai 2010, 16:28:22 »

Danke für deine Antwort.

Wie ist denn die Verjährungsfrist?

Nicht das wenn die Sparkasse dann unsere Adressen hat (wir sind geschieden) dann noch einen Titel erwirbt.
Oder ist dies nicht möglich?

Das Konto lief damals auf beide Namen.

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malud

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Re: Ehemalige Sparkasse verlangt Geld
« Antwort #3 am: 21. Mai 2010, 12:50:58 »

Für die Verjährungsfrist kommt es zunächst einmal darauf an, wann die Verjährungsfrist begonnen hat. Mindestvoraussetzung dafür ist, dass die Forderung der Bank überhaupt fällig geworden ist. Fällig wäre die Forderung beispielsweise, wenn die Bank die Kündigung ausgesprochen hätte.

Zur Dauer der Verjährung würde ich mir erst mal keine Gedanken machen. Das Problem ist vorliegend nämlich, dass die Verjährungsfristen nach 1998 geändert wurden und es relativ komplizierte Übergangsregelungen gibt. Erheben Sie einfach die Einrede der Verjährung und warten Sie die Reaktion der Bank ab. Nur zur Info: Heute beträgt die sogenannte Regelverjährung drei Jahre.

Dass Sie von der Bank eventuell verklagt werden können, ändert an der Verjährungssitution auch nichts. Die Verjährungseinrede können Sie auch noch während des Prozesses erheben. 
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