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Autor Thema: Einmalige Pfändungsgrenzenerhöhung/Welcher Antrag für was und wie?  (Gelesen 1873 mal)

Sansirai

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Hallo liebes Forum!
Ich habe nun eine etwas dringende Frage an euch. Und zwar benötige ich für Ende August/Anfang September eine einmalige Erhöhung der Pfändungsfreigrenze durch Ballung von verschiedenen Einkünften. Gleichzeitig sind aber auch eine Menge Sachen zu bezahlen.
Kurzer Abriss der Vorgeschichte: Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung trotz Schwangerschaft. Kündigungsschutzklage hatte mäßig Erfolg, Abschluss des Prozesses durch Vergleich mit Abfindung.

Folgende Einnahmen sollten (in der Theorie wegen Lohnpfändung) Ende August kommen:
Alg1 420 Euro
Nachzuzahlendes Gehalt von Mai ca 700 Euro
Abfindung netto etwa 1700 Euro
Gesamt ca 2800 Euro

Dagegen stehen zum Einen die letzten Monate:
Einkünfte Mai: 500 Euro (gut 400 Euro bis Pfändungsgrenze)
Juni: 0 Euro (930 Euro bis Pfändungsgrenze)
Juli: 220 Euro Alg1 (790 Euro bis Pfändungsgrenze)
In der Theorie waren also in den letzten 3 Monaten 2120 Euro "frei". Habe mal irgendwo gelesen, dass das teilweise mitgerechnet wird.
Im August stehen nur wieder 440 Euro Alg1 an, also nochmal 610 Euro bis zur Grenze.
Jetzt kommen natürlich noch die Mietrückstände dazu. Im Juni hat mein Vater die Miete bezahlt, für Juli bin ich jetzt im Rückstand und für August voraussichtlich auch. Die Rückstände würde ich gerne von dem anstehenden Betrag zahlen.
Weiterhin steht aufgrund der Schwangerschaft ein Umzug in den Wohnort meiner Eltern an, außerdem die Erstausstattung fürs Kind.
Anspruch auf Alg2 liegt wegen der Abfindung für die nächsten 6 Monate nicht vor.

Jetzt dir Frage, kann ich hier einen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach §850i ZPO stellen? Und wie stehen die Chancen? Wenn ja, wie lange dauert das und was mach ich, wenn es länger dauert? Gibt es da noch diesen Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung bis zum Entscheid? Und komm ich dann nächsten Monat quasi überhaupt an irgendein Geld wenn dadurch das Konto "eingefroren" wird? Ich muss ja Kaution und Miete zahlen und von irgendwas leben...

Ich hoffe, jemand kann hier helfen. Dankeschön
LG
Sansirai


Nachtrag: Außerdem möchte ich die Doppelpfändung vermeiden. Welchen Antrag stell ich da und reicht es dann, den Wisch zum ehemaligen AG zu schicken, dass die komplett überweisen und ich wenn überhaupt den Stress nur mit der Bank habe und nicht noch mit einem aus eher nachvollziehbaren Gründen mir ggü nicht mehr so freundlich gesinnten Arbeitgeber.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2013, 11:36:59 von Sansirai »
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Insokalle


Zitat
In der Theorie waren also in den letzten 3 Monaten 2120 Euro "frei".
Aber auch nur in der Theorie. Eine Zusammenrechnung in der Form gibt es nicht.

Was wurde denn bisher gepfändet?
P-Konto vorhanden?

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Sansirai

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Guten Morgen,

ja, P-Konto ist vorhanden.
Bisher wurden lediglich Überschüsse im Urlaubsgeldmonat gepfändet. Außerdem die Kaution meiner letzten Wohnung.

Das es diese Zusammenrechnung so nicht gibt, weiß ich. Ich meine nur mal gelesen zu haben, dass es manchmal mit einfließt, je nach Ermessen.
Und hier steht ja eine eher geringe Summe im Vergleich zur Forderung des Gläubigers. Also hier (nach Freibetrag) etwa 1800 Euro gegen 30.000.
Im Prinzip kommt ein, durch Gläubiger A bereits abgepfändeter Betrag auf dem Konto an und wegen des statischen P-Kontos zieht ebenfalls Gläubiger A nochmal alles über den 1030 Euro weg.
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