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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?  (Gelesen 14439 mal)

rene82

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Hallo, kurze Vorgeschichte zur Enstehung des Kredit, könnt den Absatz aber auch überspringen :-)
irgendwie kann das alles doch nicht richtig sein. Ich habe bei der Sparkasse damals mal ein kreidt bekommen. Kurze Geschichte dazu ...
Ich arbeitete als Wachmann und nahm mir ein 5000 euro Kredit ... zahlte einigemale die Raten zurück. Irgendwann wurde ich Arbeitslos und aufgrund dessen da sich nicht lang genug am Stück gearbeitet habe ging ich wieder direkt in ALG2. Ich reizte den Dispo aus bei der Sparkasse .. bekamm kein geld mehr irgendwann aus den Automat. Machte mir ein neues Konto bei der Volksbank. Plötzlich meldetet sich die Sparkasse und fragte was wir nun machen wollen, ich sagte keine Ahnung bin ALG2, kein geld mehr - Insolvenz. Daraufhin haben wir ein termin vereinbart ... wir haben dann ein neuen Kredit vereinbart trotzd essen das ich Hartz4 bin ... in den Kredit ging ein der Altekredit ... knappe 5000€ und der ausgereizte Dispo von 2000 ingesammt 7000€ + Zinsen etc 11.000€ bis 2016 zurück zuzahlen mit 100€ Raten. Aufgrund das ich hArtz4 bin sagte die Bankerin sie müsse noch irgendwie ein Nebeneinkomm eintragen damit sie den Kredit durch bekommt, hat dann irgeneine Nebeneinnahme aufgeschrieben die sie sich zurecht gelogen hat. Naja Ende war das ich halt nen neuen Kredit hatte.

Ich war dann irgendwann in Arbeit und zahlte ganz normal .... bin jetzt leider wieder Arbeitslos und mit noch weniger Geld. Hatte der Bank nen Brieg geschrieben und um Stundung gebeten.

Darauf hin bekam ich Post mit einer gesamt Aufforderung von 6000 € bis zum tag x oder Ratenzahlung. Das gerichtliche MAhnverfahren behalten sie sich vor.
Naja hab wieder die Rate von 100€ und trotzdem kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.
In den Schreiben von der Sparkasse bitten die mich aber immer dsarum kein Wiederspruch dagegen einzulegen und das s durch laufen zulassen. Sie lassen den Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen und werden nciht vollstrecken solange ich die Raten zahle.

Ich finde d ich Raten zahle und Zahlungswillig bin sollte doch die Sache doch geklärt sein. Ich will das nciht das man gegen mich einVolstreckunsgbescheid hat, fühl mich damit nicht wohl. Finde das irgendwie Zweckentfremdet solch ein Mittel einzusetzen wenn jemAND ZAHLT.

Bittes chreib mir was dazuw as ich tun soll .... Tips und Tricks ...

Gruß Rene, ich bin neu hier
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foxtra

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Ich denke mal, die Bank will die Forderung einfach nur tituliert haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das dies rechtens ist. Denn wenn es eine gültige Ratenvereinbarung gibt und diese regelmäßig bedient wird, hätte die Bank doch für einen MB gar keine Veranlassung  :gruebel:
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rene82

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Ich will aber keine Titulierung .... sowas doch Scheiße.
Und wenn Ratenzahlung vereinbar tist sollte ich doch jetzt Einspruch erheben oder?
Ich brauch dringend ausführliche ANtworten.

Gruß Rene
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juergengrisu

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Hi René  

Die Bank hätte dir gar keinen Kredit geben dürfen:
Bankerin sie müsse noch irgendwie ein Nebeneinkomm eintragen damit sie den Kredit durch bekommt, hat dann irgeneine Nebeneinnahme aufgeschrieben die sie sich zurecht gelogen hat.....
Das habe ich bei P.Zwegat mal gesehen ...
beste grüße juergengrisu
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rene82

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gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #4 am: 10. Juli 2009, 07:57:16 »

Hallo,
nochmal zum Mahnbescheid ....

ganz unten der letzte Satz:

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde oder nicht von einer Gegenleistung abhängt.

Irgendwie ziemlich schwammig, ist sowas inordnung?



(Ich weiß ja das ein mahnbescheid ungültig wird wenn er von einer Gegenleistung abhängt ... )

In einem Schreiben von der Sparkasse steht folgendes (wort wörtlich) bezüglich den Raten:

mit einer monatlichen Ratezahlung in Höhe von mindestens 100 € ab 1.7.09 erklären wir uns bis auf weiteres einverstanden und bitten um Zahlung auf Konto xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bis spätestens 15 eines jeden Monats.
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juergengrisu

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Hi René

Durch den Mahnbescheid wird es ja auch nur noch teurer bei der Summe.... ist schon eine Sauerei das die Bank hier gelogen hat.....
gruß
juergengrisu
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makro

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #6 am: 10. Juli 2009, 08:40:24 »

 :gruebel:

... aber eine Gegenleistung wurde doch erbracht! Man hat dir Geld gegeben (Leistung der Bank) und möchte dieses von dir zurück (deine Leistung). Solange wie die Bank aus einem Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckt ist doch alles o.k., die wollen die Forderung nur tituliert haben!
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ThoFa

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Hallo,

gegen den Mahnbescheid kann man einen Widerspruch einlegen. Dann entscheidet der Gläubiger, ob er klagen möchte oder nicht.

Gegen den Vollstreckungsbescheid(VB) gibts das Mittel des Einspruchs, dennoch ist der VB vollstreckbar.

Ergo, wenn man keinen Titel gegen sich haben möchte, dann Widerspruch gegen den MB einlegen.

Dabei sollte man überlegen, dass die Forderung zurecht besteht.

Übrigens, mit der Falschangabe in dem Kreditvertrag, haben Sie sich den Weg in die Insolvenz für drei Jahre verbaut (§ 290 InsO).

MfG

ThoFa
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rene82

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wo habe ich denn eine falsch Angabe im Kreditvertrag?
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rene82

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #9 am: 10. Juli 2009, 10:51:00 »

ich will aber kein Titel, heutzutage weiß man nie was passiert ... was ist wenn ich in 2 oder 3 Jahren ganz unten bin , aus welchen Gründen auch immer ... dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.
Solange ich zahlen kann tu ich das ja aber was ist wenn irgenwann ???? ..... nix mehr geht
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foxtra

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Die Bankerin hat doch ein Nebeneinkommen im Kreditvertrag angegeben, was es gar nicht gab und Sie haben unterschrieben....
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Feuerwald

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #11 am: 10. Juli 2009, 10:59:38 »

dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.

- Unsinn.  Der "Titel" schließt ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nicht aus.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

rene82

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Sie sagte mir damals so wäre das kein problem und ich müsste den harten Weg einer Insolvenz nicht gehen da es für mich bitter werden würde.  Ich hatte auch garkeine Bescheinigung für ein zusätzliches Einkommen, ich war ALG2 und hätte der Arge ja was melden müssen oder eine Nebenverdienstbescheinigung der Bankerin vorlegen müssen. Da ich das alles nciht hatte trug sie dann letzendlich einen gewissen Zusatzverdienst ein und bat mich um die Unterschrift.

Ich bin keine gelernte person was sowas angeht, man kann von mir nciht verlangen das ich alles weiß. Und wenn mir eine studierte Bankerin sagt das es so keine Probleme gibt dann muss ich darauf vertrauen.
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makro

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #13 am: 10. Juli 2009, 11:05:52 »

ich will aber kein Titel, heutzutage weiß man nie was passiert ... was ist wenn ich in 2 oder 3 Jahren ganz unten bin , aus welchen Gründen auch immer ... dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.
Solange ich zahlen kann tu ich das ja aber was ist wenn irgenwann ???? ..... nix mehr geht

Wer erzählt denn so einen Quatsch? Natürlich würde diese Forderung in eine Insolvenz mit einfliessen. Ich habe bei mir sogar eine Forderung wo ich 3 Monate vor Eröffnung noch ein abstraktes Schuldanerkenntnis beim Gläubiger abgeliefert habe, dieses ist ähnlich einem Vollstreckungsbescheid, nur günstiger.
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makro

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Da ich das alles nciht hatte trug sie dann letzendlich einen gewissen Zusatzverdienst ein und bat mich um die Unterschrift.

Ich bin keine gelernte person was sowas angeht, man kann von mir nciht verlangen das ich alles weiß. Und wenn mir eine studierte Bankerin sagt das es so keine Probleme gibt dann muss ich darauf vertrauen.

Na ja, du machst dir das jetzt aber sehr einfach! Als Du das Geld haben wolltest war die Unterschrift und die gemachten Angaben kein Problem, nun aber hat dich die Bank betrogen. Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen! Ich weiss nicht ob die Bank die Angaben prüfen muss! Fakt ist, du hast einen Vertrag unterschrieben in dem unrichtige Angaben sind und zu beweisen das die Bank hier den Vorschlag gemacht hat diese falschen Angaben einzutragen dürften schwierig sein.

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rene82

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Also ich wollte den Kredit normalerweise nicht, er hat mir auch wenn man es so sieht kein Geld gebracht. er hat den alten Kredit geschluckt und den Dispo. 

Die Angaben waren damals schon ein kleines Problem, weil ich ja wirklcih kein nebenverdienst hatte, auf Bescheinigungen doer ähnliches konnte die Bänkerin verzichten da es sich um eine Hausinternet Sache handelt und die Bank das hioer vor ort selbst entscheiden kann. Ich wollte damals eigentlich zu nen Anwalt und meien Schulden versuchen zu regulieren ... die Bank hats irgendwie geschafft mich davon abzubringen. leider.
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rene82

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #16 am: 10. Juli 2009, 11:50:18 »

Mir wurde gesagt von einer bekannten die einen ähnlichen Fall mal miterlebte (details sind mir dazu nicht bekannt) wo es bezüglich bei der Restschuldbefreiuung durch einen Tite l(den auch eine Bank hatte) zu erheblichen Schwierigkeiten kam. Letzendlich wurde aber die restschuldbefreiuung gegeben aber wirklcih wohl nur sehr knapp. Knapp heißt es hätte auch wirklich anders sein können.

Kann ich denn meien Schuld nicht irgendwie kostenlos anerkennen, ich mein mal von allem abgesehen brahct man kein MB, wozu gabs den Kreditvertrag ... die Raten alles läuft wie in vorherigen Zeiten auch.
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makro

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #17 am: 10. Juli 2009, 12:02:08 »


Kann ich denn meien Schuld nicht irgendwie kostenlos anerkennen, ich mein mal von allem abgesehen brahct man kein MB, wozu gabs den Kreditvertrag ... die Raten alles läuft wie in vorherigen Zeiten auch.

Jein, kostenlos nicht ganz, aber kostengünstigt! Du kannst zu einem Notar gehen und dort eine abstraktes Schuldanerkenntnis mit einer Ratenzahlungsvereinbarung ausstellen lassen, kostet bei der Schuldsumme ca. 50,- EUR. Dieses Schuldanerkenntnis entspricht einem Vollstreckungsbescheid, das heißt man kann aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben! Von daher sollte man vorsichtig mit solchen Sachen umgehen.

Ich hatte damals diesen Weg gewählt um

1. einen Vollstreckunsgbescheid zu umgehen und
2. Ratenzahlung zu vereinbaren und
3. den Gläubiger zu beruhigen.

Der Vorteil gegenüber dem reinen Vollstreckungsbescheid ist das ich hier mit dem Gläubiger gleichzeitig eine Ratenvereinbarung abgeschlossen hatte. Solange die Raten gezahlt werden darf nicht vollstreckt werden! Wichtig ist aber das man diese Vereinbarung dann aber auch einhalten muss, denn sonst mit dem Titel Ruck zuck vollstreckt werden.
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rene82

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
« Antwort #18 am: 10. Juli 2009, 12:26:02 »

wie halte ich jetzt meine Schufa sauber?
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Dauerstress

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Ich habe mir mal erlaubt, die beiden Themen zusammenzufügen. Fragen zum Thema bitte hier im Thread stellen und nicht wieder neue eröffnen, das wird sonst unübersichtlich.

Frage: Sind Sie mit den Zahlungen der Raten im Rückstand oder worauf beruht der Mahnbescheid? Mahnen dürfte die Bank doch eigentlich nur, wenn Ratenzahlungen offen sind. Einigt man sich auf eine geänderte Ratenzahlung ist doch alles ok. Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz.
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