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Autor Thema: Erst Lohnabtretung, dann Kontopfändung? Wie geht das?  (Gelesen 2982 mal)

nicky

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Hallo an alle im Forum,  :hi:

ich stehe kurz vor der Inso, hab meinen Antrag ausgefüllt und hab noch ne Frage.

Letzte Woche bekam ich von meinem Lohnbüro einen Bescheid über eine Lohnabtretung. Von meinen 6 Gläubigern hat der erste also schon Anspruch auf den pfändbaren Teil meiner Pension (bin im Vorruhestand). Nun kommt Gläubiger B und will natürlich auch was haben, muss aber warten, bis Gläubiger A fertig bedient worden ist, soweit weiß ich das jetzt. Nun will Gläubiger B aber nicht warten und macht eine Kontopfändung. Kann jetzt von der übrigen Pension (der pfändbare Teil ist ja schon weg), die aufs Konto geht, nochmal was weggenommen werden? Das wäre ja dann doppelt gemoppelt.  :gruebel:

Und wie läuft diese Kontopfändung überhaupt ab, in welchen Schritten vollzieht sich das ganze?

Sorry, aber ich hab im Forum nichts Passendes für meien Fall gefunden.  :rougi:
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Schönen Gruß
 

Feuerwald

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Re: Erst Lohnabtretung, dann Kontopfändung? Wie geht das?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2009, 22:46:48 »

 nochmal was weggenommen werden? Das wäre ja dann doppelt gemoppelt.

-> im Fall einer Kontopfändung müssen Sie einen Freigabeantrag beim Amtsgericht stellen (§ 850k ZPO). Frist 14 Tage nach Zustellung des gerichtlichen Pfändungs-/Überweisungsbeschluss  bei der Bank. Es wird dann der unpfändbare betzrag freigegeben. Eine Doppeltpfändung somit verhindert. Die Pfändung ist nicht mit einer Abtretung möglich sondern nur mit einem vollstreckbaren Titel (i.d.R. Vollstreckungsbescheid).  Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine solche Kontopfändung durch Insolvenzgläubiger nicht mehr statthaft. Wird der Freigabeantrag nicht gestellt, wäre sogar das Gesamte Arbeiteinkommen der Pfändung unterworfen.



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