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Autor Thema: Erstattung des Eigenanteils der kieferorthopädischen Behandlung meiner Tochter  (Gelesen 4182 mal)

minimal2013

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 :wink:Hallo! Es geht um die Erstattung des Eigenanteils der kieferorthopädischen Behandlung (nach §29 SGB V ) meiner Tochter die ich von anfang Juni 2010 bis einschließlich ende Juni 2013 ( also 3 Jahre lang)immer zum ende des Arztquartals zu 20% zahlen musste und bei erfolgreicher Behandlung diesen gesamten  Betrag erstattet bekomme!Dieses war nun der Fall !Ich bin seit anfang Mai 2013 in der privaten Insolvenz.Die Krankenkasse hat mir den Betrag ausgezahlt.Ich habe es meinen Treuhänder gemeldet und er  glaubt,das es mit zur Masse gehört ist sich aber nicht sicher,hatte so einen Fall noch nicht.Es ist mein gutes Recht mir fachlichen  Rat zu holen in dieser Sache sagte er.Da ich ja mich auch hier im Forum schon ein wenig informiert hatte und ähnliche Fälle gelesen habe,wo die Personen es auch behalten durften ohne das sie in der Wohlverhaltensphase waren , bin ich ein wenig irritiert in dieser Angelegenheit.Möchte ja alles richtig machen ohne ärger zu bekommen  :neutral:
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Ich schließe aus der Frage, dass es eine Erstattung der GKV ist. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nach § 54 Abs. 2 SGB I pfändbar ist, wenn es der Billigkeit entspricht. Das kann kompliziert sein, letztlich befinden darüber die Gerichte.
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minimal2013

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Ich schließe aus der Frage, dass es eine Erstattung der GKV ist. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nach § 54 Abs. 2 SGB I pfändbar ist, wenn es der Billigkeit entspricht. Das kann kompliziert sein, letztlich befinden darüber die Gerichte.
Danke für die Schnelle Antwort :) Was heißt denn `Billigkeit`? Also sollte ich das erstattete Geld ihm  auf sein Treuhänder Konto überweisen oder sollte ich mich noch anderweitig informieren !Ich möchte wie gesagt kein großes Drama daraus  machen ,bloß wenn ich natürlich das Geld behalten dürfte würde ich es natürlich auch gerne behalten,wenn es mir zustehen sollte!
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Zitat
Was heißt denn `Billigkeit`?

Gute Frage. Ich habe extra nichts weiter dazu geschrieben, weil das ein seitenlanger Aufsatz werden könnte. Im SGB steht: Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
Das gibt einige wenige Anhaltspunkte. Dazu kommen noch andere Kriterien. Im Grunde werden bei der Prüfung der Billigkeit die Interessen des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander abgewogen. Prognosen sind daher selten möglich. Beratung kann durchaus sinnvoll sein.

Ich frage mich aber, ob der gesamte Betrag pfändbar oder unpfändbar ist oder ob es auch Zwischenlösungen geben kann. Quasi halbe/halbe oder ähnliche Aufteilungen. Dann wäre die taktische Frage, ob man dem TH ein entsprechendes Angebot macht, um die Sache so zu erledigen, dass beide was davon haben.


Noch mal nachgefragt: Das Insolvenzverfahren läuft also noch oder ist es schon aufgehoben?




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minimal2013

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 Das Insolvenzverfahren ist am 6.5.2013 eröffnet worden und die kieferorthopädische  Behandlung  meiner Tochter  endete einen Monat später am 30.06.2013 . Die Behandlung dauerte 3 Jahre angefangen am 9.6.2010 und ende am 30.06.2013 und wurde erfolgreich beendet.Diese Behandlung musste einfach sein,weil meine Tochter ein besonders schwerer Fall war und keine Schönheitskorrektur.Also eine Notwendigkeit. Und außerdem überschneiden sich nur die  Monate 05/2013 und 06/2013 mit der Insolvenzeröffnung wo ich dann noch meinen Eigenanteil während der Insolvenz  von den Geld was ich als Lebensunterhalt habe (also vom nicht pfändbarer Teil) bestritten habe.  :sad:

Das Insolvenzverfahren läuft also noch !
« Letzte Änderung: 11. September 2013, 12:30:19 von minimal2013 »
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minimal2013

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   :cheesy:  Habe mich heute bei Gericht erkundigt,die haben mich direkt zur Insolvenzstelle geschickt ,dort sollte ich schriftlich die Klärung des Problems einreichen !Habe ich
gleich gemacht und jetzt entscheidet das Insolvenzgericht über meinen Fall!Na mal abwarten was kommt  :gruebel:
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