"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: es wächst uns über den Kopf  (Gelesen 2761 mal)

Jens001

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
es wächst uns über den Kopf
« am: 27. September 2007, 20:53:25 »

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum, habe schon von mehreren Dingen hier gelsen und brauche dringend rat bezüglich meiner Finanziellen Situation und vielleicht kann mir/uns jemand helfen, bzw.     erläutern was wir machen können.     Folgende Situation

Ich bin 27, Verheiratet seit 2006 , ich habe Schulden mit in die Ehe gebracht, da ich vorher selbstständig war und mich stark verkalkuliert habe.     Gläubiger habe ich wie folgt: eine forderungssache der BMW Bank über knapp 8000 Euro (inkassobüro)+ Zinsen, und knapp 700 Euro bei einem InkassobüroXY, und Finanzamt knapp 5000 Euro.     Ich habe diese Schulden wie ich anmerken möchte vor der Hochzeit gemacht.      Diese Schulden zahle ich insgesammt so ab: 200 Euro BMW Sache // 100 Euro InkassobüroXY // und 50 Euro Finanzamt.     => Zusammen 350 Euro + 300 Euro Miete pro Monat und 90 Euro Stromkosten/Monat => Gesamtausgaben 740 Euro

Meine Ehefrau ist in Stationärer Behandlung (seit 2 Monaten und noch weitere 3 Monate ab heut) hat Ausblidung nicht abschließen können und somit kein einkommen, bekommt aber gemeinsam mit mir vermutlich Arbeitslosengeld 2 als Lebensgemeinschaft.  .  .  so heisst das glaub ich.     Ich bin aus der krankheit meiner Frau heraus ebenfalls arbeitslos geworden, und kümmere mich derzeit zwanghaft um neue Arbeit .    Pfändungen liegen bis heut noch keine vor, Eidesstattliche erklärung wurde von mir bsi heut keine abgegeben!

Das inkassobüro der BMW sache meldete sich nun bei mir und fordert eine so genanntes :Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, obwohl das schon seit paar monaten super läuft mit den ratenzahlungen, und ich keine versäumt habe!  Weiterhin schnürt sich der Strick immer mehr zu da das arbeitslosengeld 2 welches ich zwar beantragt habe aber bis heute noch nicht bekommen habe vorraussichtlich vorne und hinten nicht reichen wird.     Ich habe keine Ratenzahlungsvereinbarung mit irgendeinem Gläubiger bisher versäumt, und bin wirklich daran interessiert meine Schulden weg zu bekommen, nur scheint das irgendwie ein ewiger Rattenschwanz zu sein aus dem ich nicht mehr rauskomme.     Vorallem denke ich da an meine Frau die mit all diesen Geschichten garnichts zu tun hat.     Ich habe schon versucht einen Termin bei einem Schuldenberater zu bekommen, jedoch ist der früheste Termin anfang november.   

War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation und kann mir vielleicht ein paar tips geben wie ich das schneller als "anfang November" lösen kann?

Grüße
Jens001

« Letzte Änderung: 27. September 2007, 21:02:59 von Jens001 »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: es wächst uns über den Kopf
« Antwort #1 am: 28. September 2007, 17:15:55 »

Hallo Jens

Was erwarten Sie sich denn vom Termin bei der Schuldnerberatung ? Ich kann Ihnen den vermutlichen Ablauf jetzt schon schildern:

Die Schuldnerberatung wird angesichts von erg. ALG II folgendes raten

- Alle Zahlungen einstellen
- die Gläubiger erhalten nochmals einen außergerichtlichen Einigungsversuch (AEV) - anzunehmen ein "Nullplan"
- der AEV in Form eines "Nullplans" wird denen nicht gefallen und es kommt eine Ablehnung
- die Schuldnerberatung wird daraufhin eine Bescheinigung gem. § 305 Abs.1 Nr. 1 InsO über das Scheitern das AEV ausstellen (= deren Existenzberechtigung)
- sodann wird das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt und damit ist der Fall für die Schuldnerberatung erledigt.

Viel mehr würde ich mir von einem besuch bei einer öffentlichen Beratungsstelle nicht erhoffen. Jetzt könnte man noch vorab prüfen, ob Sie als ehemaliger Selbständiger unter die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens fallen:
 
- Weniger als 9 Gläubiger ?
- Keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (insb.  Sozialkassenabgaben)

Falls 2 x ja, dann Verbraucherinsolvenz.

Sie können warten bis der ALG II vorliegt, diesen dann kopieren und an Ihre Gläubiger schicken,
mit der Bitte, die Raten auszusetzen oder herunterzusetzen, da Sie zahlungsunfähig und auch unpfändbar sind.

Gruss
Feuerwald


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: es wächst uns über den Kopf
« Antwort #2 am: 29. September 2007, 19:30:56 »

Hallo,

kleiner Tippfehler bei Feuerwald, er meint weniger als 19 Gläubiger...

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz