"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH  (Gelesen 4249 mal)

dreaminthedark

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH
« am: 11. Juni 2010, 09:57:05 »

Hallo,

da schon 2 meiner Schuldner einen Haftbefehl zur Abgabe der EV erwirkt haben, wollte ich diese abgeben (als Privatperson). Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, (alleiniger, ohne Mitarbeiter oder Teilhaber) allerdings zahle ich mir keinen Lohn, die GmbH erwirtschaftet keinen Gewinn. Können die Gläubiger auf Konten oder Besitz der GmbH zu greifen??




Vielen Dank für die  Antworten.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH
« Antwort #1 am: 11. Juni 2010, 10:07:16 »

Guten Morgen,

Sie meinen sicherlich Gläubiger nicht Schuldner oder?
Sind die Forderungen gegen Sie als Privatperson oder gegen die GmbH?
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

dreaminthedark

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH
« Antwort #2 am: 11. Juni 2010, 13:43:48 »

Entschuldigung, ja ich meinte Gläubiger! Ich selber habe zwar noch zwei Titel gegen Schuldner aber die sind woh aussichtslos.

Die Forderungen bestehen gegen mich als Privatperson.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH
« Antwort #3 am: 11. Juni 2010, 14:09:07 »

Grundsätzlich die Vermögen von GmbH, Geschäftsführer und Gesellschafter haftungsmäßig konsequent zu trennen. Lt. BGH kann dies jedoch aufgehoben werden, wenn hierdurch z. b. Gläubiger mutwillig geschädigt werden. 
Typisches Beispiel ist die 1 Mann GmbH und der Porsche als Geschäftswagen. Hier könnten die Gläubiger per Gerichtsbeschluss eine Pfänung erwirken wenn hierdurch die Forderungen beglichen werden könnten. Muss natürlich alles im Verhältnis stehen.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

dreaminthedark

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH
« Antwort #4 am: 14. Juni 2010, 09:15:56 »

mhhh, denke die Gefahr besteht nicht. Die GmbH läuft leider nicht sehr gut, es sind kaum Gewinne zu erwarten, allerdings kommen ab und an größere Geldbeträge auf das GmbH Konto ( Kundenzahlungen), diese reichen aber kaum aus, um den Verpflichtungen der GmbH nachzukommen. Firmenwagen gibt es nicht, nur ein kleines Büro ohne hochwertige Ausstattung.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz