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Autor Thema: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau  (Gelesen 4351 mal)

Curly

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Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« am: 15. November 2010, 09:11:50 »

Guten Tag an alle lieben helfenden Hände hier .

Als erstes möchte ich Euch sagen : Danke dass es Euch und Eure Hilfe hier gibt ! Auch wenn nicht jedem ganz geholfen werden kann , aber es gibt hier gute Vorschläge und Tips.
Ich bin durch eine Bekannte auf diese Hilfe Seite gekommen und muss sagen: Bitte weiter so, viele brauchen Hilfe.

Jetzt zu meinem Fall :

Mein Mann ist selbstständig mit einer kleinen Firma . Die Firma gehört ihm allein , ich kümmere mich um die Kinder und helfe auf geringfügiger Basis aus.

Nun sieht es so aus , das wir uns total verkalkuliert haben und beim Finanzamt Schulden in Höhe von erwarteten zig tausend Euro haben.

Wir haben zwar immer recht sparsam gelebt , aber mit unserem kleinen Kurierservice halt keine Reichtümer erwirtschaftet.
Das einzige was wir haben ist ein haus welches zu ca.40 % bezahlt ist , und auf meinen Namen läuft.

Jetzt gedenken wir , die LV meines Mannes zu kündigen und ins Haus zu investieren .
Da wir noch nicht in der Inso sind , und auch das FA noch keinen entgültigen Bescheid herausgegeben hat können wir doch noch tun und lassen was wir wollen mit unserem Geld oder ?

Wir wollen lediglich nicht , das unsere 3 Kinder ohne Dach über dem Kopf sind.

kann hinterher jemand kommen und verlangen das ich mein haus verkaufen muss wegen der Schulden meines Mannes ?

Vielen Dank für einen Tip.
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horst69

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #1 am: 15. November 2010, 09:56:51 »

Hallo !

Solange du nichts mit dem Geschäft zu tun hast, bzw auch nichts mit unterschrieben hast, hast du auch nichts zu befürchten. Mit einer eventuellen Inso deines Mannes hast du in diesem Fall nichts zu tun.

Was mich interessieren würde, läuft das Haus schon immer auf deinen Namen oder habt Ihr es in den letzten Jahren umschreiben lassen ?? So etwas könnte der IV anfechten, wenn es denn so war.

Dein Mann sollte es in jedem Falle unterlassen, das Geld seiner LV ins Haus zu investieren, dieses würde sich der IV ebenfalls wiederholen.

Aber eines verstehe ich nicht so recht, wenn in der LV deines Mann Geld zum investieren vorhanden ist, warum zahlt er dann nicht seine Schulden beim Finanzamt, dann wäre das Thema doch vom Tisch !?. Du hast doch geschrieben, das Ihr ein kleiner Betrieb seid der nicht viel Gewinn erwirtschaftet, wo kommt die
Steuerlast her ?? Die LV deines Mannes ist mit großer Wahrscheinlichkeit in der Inso eh weg.
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Curly

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #2 am: 15. November 2010, 12:47:48 »

Hallo Horst danke für die Antwort.

Ja das Haus war von Anfang an auf meinen Namen , auch von meinem damals verdienten und gesparten Geld soweit angezahlt worden.

Bei der LV handelt es sich um einen Auszahlbetrag von ca.22.000 Euro.

Die Steuerlast liegt bei mehr als dem doppelten.Woher die jetzt kommt ist doch nicht so wichtig für die Info oder ?

Mein Gedanke war folgender : Wenn man in die Inso muss , dann doch besser wenn die Familie noch besser abgesichert ist.

Die Altersvorsorge ist sowieso komplett weg.

Ich hoffe ihr könnt das verstehen , mache mir halt Sorgen und Gedanken.
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horst69

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #3 am: 15. November 2010, 16:45:46 »

Hallo !

Woher die Steuerlast kommt ist nicht so wichtig, da hast du Recht.

Der Gedanke, die LV ins Haus zu investieren ist ja vom Grundsatz her richtig, aber ein Insolvensverwalter wird das aufdecken und zurück fordern !

Meiner Meinung nach ist die LV weg !

Das Haus bleibt dir in jedem Falle, du hast mit der eventuellen Inso nichts zu tun !
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Curly

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #4 am: 16. November 2010, 08:56:27 »

Weiß denn jemand , wie weit ein Insolvenzverwalter "zurückgreifen" kann.

Noch haben wir ja keinen Antrag gestellt und es kann auch noch 4-6 Monate dauern , bis diese Schuld rechtskräftig wird , und bis dahin sind wir doch in unserem handeln frei oder nicht ?

Das macht einen schon ganz schön fertig alles...
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horst69

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #5 am: 16. November 2010, 09:49:46 »

Bei dem Sachverhalt meiner Meinung nach 3 Jahre !
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Insokalle

Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #6 am: 16. November 2010, 11:34:45 »

je nach Konstellation können die Anfechtungsfristen bis zu 2, 4 oder gar 10 Jahre dauern.
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lenchik22

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #7 am: 16. November 2010, 14:48:34 »

Ich verstehe nicht, was die LV später in der Inso soll??? Die wäre doch gekündigt und das Geld weg. Also warum sollte der IV das dann anfechten??? Wir haben auch unsere Lebensversicherung vor der Inso gekündigt und die anderen waren geschützt. IV hat uns darauf nicht angesprochen und das hat ihn nicht interessiert. Vor allem, wenn das Geld direkt zur Bank geht. Das steht doch nirgends. Verstehe ich nicht.
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Paula41

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #8 am: 16. November 2010, 15:21:59 »

Hallo,

ja vermutlich weiß Ihr IV ja auch nichts von den Versicherungen. Und Ihre Gläubiger hoffentlich auch nicht.

In Curlys Fall wäre die Auszahlung seiner Versicherung in ihr Vermögen aber eine Schenkung. Natürlich könnte man sagen: "Das war mein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten." Ganz risikolos ist es aber nicht.

Angenommen ich wäre der böse Gläubiger, der von der LV weiß. Im Bericht steht "kein Vermögen". Da frag ich doch nach, wo es denn ist und stell mal auf Verdacht einen Versagensantrag wegen falscher Angaben.

Also mir wär es zu heiß.

mfg
Paula41
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horst69

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Re: Eventuelle Insolvenz und Zugriff auf Ehefrau
« Antwort #9 am: 16. November 2010, 16:48:31 »

Meiner Meinung nach ist es wirklich problematisch die LV jetzt, kurz vor der Inso, in die Immobilie der Frau zu stecken !!

Natürlich kann es gut gehen und der IV bekommt keinen Wind, aber wenn es schlecht läuft bekommt Ihr da Schwierigkeiten, weil es eine falsche Angabe ist. Ein IV kann sehr wohl fragen was in den letzten Monaten vor der Inso so an Geld bewegt worden ist. Wenn man hier dann falsche Angeben macht und der IV bekommt es irgendwie mit, ist dies ein Versagungsgrund !
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