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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz  (Gelesen 4694 mal)

Neko

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Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« am: 16. August 2011, 09:55:45 »

Hallo,
ich bin ganz neu hier und bin froh, dieses forum gefunden zu haben.
mein problem ist folgendes:
ich war gestern bei einer schuldnerberatung und mir wurde empfohlen in insolventz zu gehen. ich habe aber vergessen etwas zu fragen und deshalb stelle ich die frage hier.
was ist mit einem ratenkauf den ich vor 4 wochen getätigt habe und der für 84 monate besteht, wenn ich in eine insolventz gehe?
es handelt sich hierbei um einen fernseher, den ich benötigte, da mein alter defekt ist. ich habe die raten auch bezahlt, weil sie sehr klein sind ( 20€ ). fällt dieser kauf dann mit in die insolventzmasse oder kann ich ihn weiter abstottern? kann das versandhaus mir das gerät wieder wegnehmen falls er zur insolventzmasse gezählt wird?
lieben dank
Neko
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Paula41

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #1 am: 16. August 2011, 10:23:24 »

Hallo,

was ich davon halte, dass man einen Fernseher für 1.680€ benötigt, wenn man zahlungsunfähig ist, behalte ich lieber für mich.

Noch nicht fällige Forderungen werden mit Insolvenzeröffnung fällig. Somit wäre auch dieser Kredit fällig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, trotzdem das gute Stück weiterbezahlen zu können. Bitte mal die Suchfunktion benutzen.

Auf jeden Fall sollten einige Raten bezahlt werden, um eine Anzeige wegen Eingehungsbetrugs zu vermeiden. Ob der Verkäufer von seinem Eigentunsvorbehalt Gebrauch macht, lässt sich schwer vorhersagen. Ebenso ob der IV das Gerät zur Masse zieht. Kommt auch darauf an, ob noch ein anderes Gerät zur Verfügung steht und welche Verwertungsmöglichkeiten er sieht und natürlich darauf, wie sich der Verkäufer entscheidet.

mfg
Paula41
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Angestellte80

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #2 am: 16. August 2011, 10:28:54 »

wie Paula schon sagte. Die Ratenvereinbarung muss in den Insolvenzantrag mit angegeben werden. Ich habe bei einem Versandhaus ein Jahr vor der Insolvenz ein Notebook bestellt und zu dem Zeitpunkt war die Insolvenz in weiter Ferne, sprich ich war flüssig. Das Notebook wurde monatlich bezahlt auch kurz vor der Insolvenz und während der Insolvenz.
Allerdings hat das Versandhaus vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht und das Notebook zurück gefordert. Ich konnte mein konto dann mit Einverständnis des TH und dem Versandhaus auf meine Mutter umschreiben und habe weiter abbezahlt, nur das das Notebook offiziell meiner Mutter gehört.

Bei einem so neuen Fernseher gehe ich stark davon aus, dass er wieder zurück gegeben werden muss und eventuell eine Anzeige erfolgen könnte!
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Angestellte80
 

Neko

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #3 am: 16. August 2011, 10:48:04 »

danke erst einmal für eure antworten.
ich finde es schade das ich hier hingestellt werde als wolle ich jemanden betrügen! ich habe ja einen kauf getätigt, der für mich noch in jedem falle tragbar ist!außerdem war ich bei der schuldnerberatung um mir meine zukünftigen möglichkeiten aufzeigen zu lassen! ich habe schulden bei einer bank und diese fordert monatliche raten von sage und schreibe 300€ von mir! ich bin voll berufstätig und lebe mit 2 kindern. mein netto gehalt liegt bei 1500€ und die schuldenberatung sagte mir das ich noch in der pfändungsgrenze liege! Ich habe gespräche mit der bank gesucht und um ratenveringerung gebeten, diese boten mir eine rate an von 270€. daraufhin bin ich erst einmal zur schuldnerberatung gegangen. ich stehe also warscheinlich noch ganz am anfang des weges, den ihr schon gegangen seit!
die frage stellt sich mir, wie lange dauert es denn, bis eine Insolventz beantragt wird? ist so etwas schnell geschehen?
zum anderen habe ich noch eine 2. frage, ich bin mit meiner schwester in einer erbengemeinschaft und wir stehen im grundbuch eines hauses das einen wert von ca. 80000€ hat. wir würden dieses haus gerne verkaufen wollen, aber unser stiefvater hat wohnrecht auf lebenszeit und er weigert sich aus zu ziehen.
welche möglichkeiten gibt es denn da, und was geschieht mit dem haus im falle einer insolvenz?
gruß
Neko
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Insoman

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #4 am: 16. August 2011, 11:29:13 »

Zitat
wie lange dauert es denn, bis eine Insolventz beantragt wird? ist so etwas schnell geschehen?
Das hängt einerseits davon ab, wie schnell Sie die relevanten Unterlagen über Ihre Schulden beisammen haben;
andererseits können, je nach Art der Vorbereitung 6 Wochen bis 1 Jahr zur Antragstellung vergehen.
Zusammenarbeit mit subventionierten Stellen dauert in der Regel länger, Hilfe durch Anwälte kostet, Eigeninitiative erfordert Wissen und Selbstsicherheit..

Zitat
welche möglichkeiten gibt es denn da, und was geschieht mit dem haus im falle einer insolvenz?
Wenn das Haus keine Belastungen in Abteilung III aufweist (Grundschuld/Hypothek o.ä.), würde der Treuhänder in einem Inso-Verfahren Ihren Erbteil verwerten müssen..
Es kann zu einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung des Erbes kommen.
Der Nießbrauch (Wohnrecht) bleibt unberührt. Weil der Stiefvater weiterhin Einsitzrecht genießt, müssten beim Erlöß natürlich Abstriche gemacht werden.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Angestellte80

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #5 am: 16. August 2011, 13:28:02 »

Neko: Niemand stellt dich als Betrüger da, aber es nutzt nix, wenn dir Honig um den Bart geschmiert wird. Fakt ist, wenn du deine Rate an die Bank nicht zahlen kannst, dann kannst du nach Adam Riese auch keine 20 Euro Rate an ein Versandhaus zahlen. Das Versandhaus kann (!!!!!! muss nicht) das ganze so hin legen und sagen, du konntest vorher deine Bank nicht zahlen, wie willst du deine Raten hier abzahlen.

Vielleicht ist es ja eine Option, dein Kundenkonto auf deine Frau/Freundin, Mutter oder Vater oder wer auch immer umzuschreiben und du zahlst die Raten weiterhin ans Versandhaus.

Bei mir hat die Insolvenz von Mai 2010 (Kontakt zum Anwalt) bis Januar 2011 (Eröffnung der Insolvenz) gedauert. Vorraussetzung für die Insolvenz ist der aussergerichtliche Einigungsversuch. Sprich dein Schuldenberater muss erstmal ALLE Gläubiger anschreiben und denen mitteilen, dass du nicht mehr zahlen kannst und sie eine Aufstellung machen sollen über die Schuldenhöhe und Zinsen. Dann kann man den Gläubigern eine Rate anbieten, wenn sie diese akzeptieren, brauchst du nicht in die Insolvenz. Wenn du keine Rate anbieten kannst, dann kommt der sogenannte Nullplan zu tragen. Das heisst die Gläubiger bekommen nix, du gehst in die Insolvenz und es wird dein Einkommen gepfändet was über der Pfändungsgrenze liegt, sofern du drüber bist (bist du ja nicht bei Kindern und eventuell Ehefrau und 1500 € netto). Du erhälst vom Gericht einen Beschluss wann das Verfahren eröffnet wurde und ab da bist du dann 6 Jahre in der Insolvenz. Nach ca. 6 Monaten bis 18 Monaten gehst du in die Wohlverhaltensperiode (WVP) und darfst dann wieder geld ansparen, Lebensversicherungen etc auf deinen Namen haben. Vorher im eigentlichen Verfahren wird dein zugewiesener Treuehänder (TH) alles verwerten, was nicht niet und nagelfest ist, sprich alle Sparbücher auf deinen Namen, Bausparkonten, Lebensversicherungen etc. auflösen und das geld zur Masse hinziehen. Steuerrückerstattungen, Kindergartenerstattungen usw. darfst du nicht behalten. Erst wieder in der WVP, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
Nach 6 Jahren wird dir die Restschuldbefreiung (RSB) ausgesprochen, wenn du dich an alle Obliegenheiten gehalten hast und keiner deiner Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt hat. Weitere 3 Jahre nach der Insolvenz, müsste auch deine Schufa wieder bereinigt sein.
Wichtig ist, dass du während des Éinigungsversuches KEINE raten mehr zahlst, denn ansonsten ist es den Gläubigern relativ schnuppe ob du noch Geld zum Leben hast, den die bekommen ja ihr geld.

Alles Gute!!
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trevor34

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #6 am: 16. August 2011, 15:56:44 »

Darf der Gerichtsvollzieher nun finanzierte Elektroartikel mitnehmen oder nicht? Wenn der Vollstreckungstitel nicht von diesem Gläubiger ist, wo die Geräte finanziert sind.

Man liest dort widersprüchliche Aussagen im Netz.
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Insokalle

Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #7 am: 16. August 2011, 16:54:29 »

Sofern die Gegenstände nicht unpfändbar sind, darf der GV sie mitnehmen bzw. pfänden. Er prüft nur den Gewahrsam an den pfändbaren Gegentänden, nicht das Eigentum. Letzteres kann zuweilen kompliziert sein. Vermeintliche Eigentümer müssen gegen eine Pfändung mit der Drittwiderspruchsklage vorgehen. Deswegen findet sich häufig in den AGB der Verkäufer eine Klausel, die den Käufer verpflichtet, bei Pfändungen der verkauften Sachen den Verkäufer zu informieren, damit der seine Rechte geltend machen kann.
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paps

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #8 am: 16. August 2011, 16:56:02 »

Kann er.
Der Lieferant müsste dann auf dem Wege des Drittwiederspruchs Herausgabe verlangen.

Wenn geeignete Nachweise vorgelegt werden können, dass Sicherungsrechte Dritter noch bestehen, wird der GV aber auf die Pfändung verzichten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tawi

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #9 am: 16. August 2011, 20:10:50 »

sorry, dass ich mich hier einmische....

aber mir stehen echt die haare zu berge, wenn ich lese, dass man sich ein fernsehgerät von sehr hohem wert auf raten anschafft und vier wochen später zur schuldnerberatung geht, um sich beraten zu lassen....

das passt nicht zusammen  :nono:

tawi



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Inkassomitarbeiterin

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #10 am: 16. August 2011, 20:53:11 »

auch ich mische mich hier ein. Ich persönlich halte die TE für naja sagen wir mal milde ausgedrückt für entweder völlig naiv oder total berechnend oder ...

Wahrscheinliche weitere Vorgehensweise des Versandhauses.

Schuldnerberatung schreibt Vh an, dieses kündigt sofort den Kredit es erfolgt die Inkassoabgabe und wahrscheinlich sofort eine Strafanzeige. Daher mein dringender Rat. Sofort dem Vh schriftl. nachweislich anbieten das Gerät zurückzugeben. Denn du wurdest ja nicht von jetzt auf gleich zahlungsunfähig, denn auf einen Termin bei der Su-Ber. wartet man ja schließlich eine Weile.

Und im Übrigen Ebay bietet genügend gebrauchte billige Fernseher für Leute welche sich keinen neuen leisten können.
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Neko

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #11 am: 17. August 2011, 16:57:18 »

ich bin wender naiv noch berechnend! 
was denkt ihr?
ich habe doch oben gesagt, das sich meine unbezahlbaren schulden lediglich um die 300€ bei der bank handeln! ich habe einen Fernseher benötigt weil mein alter kaputt gegangen ist, und ich habe das angebot mit möglichkeit einer ratenzahlung angenommen. selbst bei ebay muß man den betrag in einem bezahlen und das ist mir nicht möglich!
das gerät hat einen wahrenwert von 900€ und durch den ratenkauf wird es teurer!
warum werden mir hier vorwürfe gemacht? ich möchte ja gerne den ratenvertrag beibehalten so wie er ist! wie mache ich das denn?
desweiteren, bis es bei mir zu einem anschreiben eben dieser Bank durch den Schuldenberater kommt, können noch 3-4 monate ins land gehen da ich ja von dem was ich nicht hatte immer fleißig alles bezahlt habe! :angry: ich habe sogar während meiner Arbeitslosigkeit immer die raten an die sparkasse bezahlt und hatte manchmal nicht das brot über nacht! :heulen: Erst der schuldenberater hat mir nahe gelegt die raten an die bank einzustellen.
was ist denn mit euch? macht ihr jedem hier gleich vorwürfe, nur weil ihr nicht alles wisst? muß ich mich euch hier auch erklären? könnt ihr nicht ohne zu urteilen eine antwort geben, so wie das manch anderer hier auch tut?
ich glaube hier im forum sind genug menschen, die viel leid ertragen müssen und mußten eben durch die schulden, es gibt sicherlich auch schwarze schafe aber es steht keinem zu, hier jemanden abzuurteilen!!!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Fallen Ratenkäufe mit in die Insolventz
« Antwort #12 am: 17. August 2011, 21:30:07 »

wegen 300€ bei der Bank geht keiner in die Inso. Es sind vielleicht die 300€ Raten die du nicht zahlen kannst und trotzdem neue Raten aufnimmst und sowas ist Eingehungsbetrug. Wenn das VH Strafanzeige erstattet und die Schuldnerberatung gefragt wird wenn du das 1. mal da warst wird sicherlich eine Verurteilung kommen wenn diese auch nicht sehr hoch sein wird.

In 3-4 Monaten hast du von den 1600€ noch nicht einmal 100€ gezahlt, findet s. oben das Vh sicherlich nicht unbedingt nett und es wird das von mir beschriebene Zenario passieren. Glaub mir erlebe das nicht täglich aber doch immer wieder in regelm. Abständen. Daher nochmals mein Rat: Gib das Gerät zurück oder biete dies dem VH wenigstens an.
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