Neko: Niemand stellt dich als Betrüger da, aber es nutzt nix, wenn dir Honig um den Bart geschmiert wird. Fakt ist, wenn du deine Rate an die Bank nicht zahlen kannst, dann kannst du nach Adam Riese auch keine 20 Euro Rate an ein Versandhaus zahlen. Das Versandhaus kann (!!!!!! muss nicht) das ganze so hin legen und sagen, du konntest vorher deine Bank nicht zahlen, wie willst du deine Raten hier abzahlen.
Vielleicht ist es ja eine Option, dein Kundenkonto auf deine Frau/Freundin, Mutter oder Vater oder wer auch immer umzuschreiben und du zahlst die Raten weiterhin ans Versandhaus.
Bei mir hat die Insolvenz von Mai 2010 (Kontakt zum Anwalt) bis Januar 2011 (Eröffnung der Insolvenz) gedauert. Vorraussetzung für die Insolvenz ist der aussergerichtliche Einigungsversuch. Sprich dein Schuldenberater muss erstmal ALLE Gläubiger anschreiben und denen mitteilen, dass du nicht mehr zahlen kannst und sie eine Aufstellung machen sollen über die Schuldenhöhe und Zinsen. Dann kann man den Gläubigern eine Rate anbieten, wenn sie diese akzeptieren, brauchst du nicht in die Insolvenz. Wenn du keine Rate anbieten kannst, dann kommt der sogenannte Nullplan zu tragen. Das heisst die Gläubiger bekommen nix, du gehst in die Insolvenz und es wird dein Einkommen gepfändet was über der Pfändungsgrenze liegt, sofern du drüber bist (bist du ja nicht bei Kindern und eventuell Ehefrau und 1500 € netto). Du erhälst vom Gericht einen Beschluss wann das Verfahren eröffnet wurde und ab da bist du dann 6 Jahre in der Insolvenz. Nach ca. 6 Monaten bis 18 Monaten gehst du in die Wohlverhaltensperiode (WVP) und darfst dann wieder geld ansparen, Lebensversicherungen etc auf deinen Namen haben. Vorher im eigentlichen Verfahren wird dein zugewiesener Treuehänder (TH) alles verwerten, was nicht niet und nagelfest ist, sprich alle Sparbücher auf deinen Namen, Bausparkonten, Lebensversicherungen etc. auflösen und das geld zur Masse hinziehen. Steuerrückerstattungen, Kindergartenerstattungen usw. darfst du nicht behalten. Erst wieder in der WVP, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
Nach 6 Jahren wird dir die Restschuldbefreiung (RSB) ausgesprochen, wenn du dich an alle Obliegenheiten gehalten hast und keiner deiner Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt hat. Weitere 3 Jahre nach der Insolvenz, müsste auch deine Schufa wieder bereinigt sein.
Wichtig ist, dass du während des Éinigungsversuches KEINE raten mehr zahlst, denn ansonsten ist es den Gläubigern relativ schnuppe ob du noch Geld zum Leben hast, den die bekommen ja ihr geld.
Alles Gute!!