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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Finanzamt  (Gelesen 6171 mal)

victor

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Finanzamt
« am: 15. Februar 2007, 16:53:14 »

Hallo hab da mal ne Frage
Hatte beim Finanzamt schulden in Höhe von 33.000€
Im laufe von 4 Jahren sind daraus durch Zinsen 110.000€ geworden. Ist das normal?? Kann man mit einer privaten Insolvenz auch seine Steuerschulden los werden??
Wäre über jeden Tip dankbar.

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paps

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Finanzamt
« Antwort #1 am: 15. Februar 2007, 18:00:03 »

Ich geh mal davon aus, dass das Mehr von 77.000 nicht nur Zinsen sind.

Mit einem Insoverfahren wären Sie natürlich von den Schulden befreit.

Jeodch müßte man dazu erst mal einiges mehr wissen.
Gegenwärtige Einkünfte,
Wie setzen sich die 77.000 zusammen?
Weitre Schulden?
Einmalzahlung möglich
und und und...
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victor

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Finanzamt
« Antwort #2 am: 16. Februar 2007, 06:20:36 »

Das ist ja das unverschämte---die 77.000€ sind die Zinzen. Das sit doch nicht normal der Zinzsatz. Gegenwätige Einkünfte sind von mir gedrosselt auf 500 € brutto-- bin Geschäftsführer einer Firma  :still:  :-D Einmalzahlung ist nicht möglich und sehe ich für die Höhe der Zinzen nicht ein.
Wichtig ist für mich das die Schulden beim Finanzamt mit unter die private Insolvenz fallen, mir hatte einer gesagt das es nicht der Fall wäre. Dann macht die Sache ja keinen Sinn--weitere Schulden sind im kleinen Umfang da--könnte man aber bezahlen-wollte ich von meiner Entscheidung abhängig machen ob ich den Antrag zur privaten Insolvenz einreiche.

MfG Victor
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Wenn das letzte Tier geschossen--der letzte Baum gefällt, wird auch der dümmste Mensch begreifen das man Geld nicht essen kann. (Siux)[addsig]
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Feuerwald

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Finanzamt
« Antwort #3 am: 16. Februar 2007, 09:52:35 »

\"mir hatte einer gesagt das es nicht der Fall wäre\"

man hört immer wieder, Steuerschulden wären nicht restschuldbefreiungsfähig, was aber nicht stimmt.

Die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen finden Sie hier

http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

Ferner ist ein Blick auf die Versagungsgründe sinnvoll

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

MfG
Feuerwald


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paps

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Finanzamt
« Antwort #4 am: 16. Februar 2007, 17:48:00 »

Gegen wen ist die Forderung des FA gerichtet?
Gegen Sie oder gegen die Firma?
Bei Forderung gegen Sie von Privatinso erfasst.

Bei Forderungen gegen die Firma.. Natürlich nicht.
Hier müßte ev. ThoFa was sagen.[addsig]
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Feuerwald

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Finanzamt
« Antwort #5 am: 16. Februar 2007, 18:35:23 »

ergänzend zu paps,

ich sehe das wie folgt:

Wenn das FA Forderungen gegen victor gelgend macht, was offenbar der Fall ist, dann sind diese auch in der Insolvenz von victor Insolvenzforderungen, gleich ob diese aus seiner früheren Selbständugkeit beruhen.

Noch ein Wort an direkt victor zum besseren Verständnis:

Gerne wirde der Begriff \"private Insolvenz\" (PI) verwendet. Diesen Begriff gibt es eigentlich nicht.

Es gibt u.a. ein (Regel-)Insolvenz- und eine VerbraucherInsolvenzverfahren.

Zur Abgrenzung Regel-/Verbraucherinsolvenz siehe § 304 InsO.

Natürliche Personen können zudem das Restschuldbefreiungsverfahren beantragen und in Verbindung auch die Stundung der Verfahrenskosten.

Insolvenzgläubiger sind stets alle persönlichen Gläubiger des Schuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - die sog. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO),

dabei spielt es keine Rolle, ob diese Forderungen einen privaten oder geschäftslichen Hintergrund haben und/oder ob ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren gefahren wird.

Eine andere Frage wäre, ob Sie bspw. als ehem. GF einer GmbH für die Steuerschulden der GmbH haftbar gemacht werden können.  

Insofern hat paps mit der Frage nach der Rechtsform der Firma schon recht, wobei, so wie Sie schreiben, ja bereits seit jahren das FA versucht diese Forderungen bei Ihnen persönlich einzutreiben.


MfG
Feuerwald
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paps

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Finanzamt
« Antwort #6 am: 16. Februar 2007, 21:58:07 »

warum haben Sie eigentlich noch keinen MOD-Status?

Und unter uns, lassen wir es bei Inso und PI, sonnst ist ganz schnell eine \"1\" vor der \"91\" :pfeifen:[addsig]
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Finanzamt
« Antwort #7 am: 17. Februar 2007, 05:35:38 »

Die Firma war eine GbR. Damit bin ich für alle Forderungen privat haftbar. :wall: [addsig]
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paps

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Finanzamt
« Antwort #8 am: 17. Februar 2007, 14:18:46 »

dann fallen die Schulden unter die RSB bei einer möglichen Insolvenz [addsig]
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Finanzamt
« Antwort #9 am: 18. Februar 2007, 07:13:37 »

Ich bedanke mich für Eure Hilfe. Schön das es in diesem Land noch so etwas gibt, ohne nach Geld gefragt zu werden.
Ich wünsche allen anderen viel Glück bei der Bereinigung Ihrer Probleme.

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Der Mensch läüft am Paradies vorbei, interesant wird es erst wenn Zutritt verboten dran steht. :-D [addsig]
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