"aber stimmt es, dass das Finanzamt für einen Bürger die Insolvenz eröffnen kann und dass nach dieser Insolvenz keine Restschuldbefreiung folgt?"
-> Ja, das machen die Finanzämter sogar ganz gerne. Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, sofern ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird.
Zur Eröffnung kommt es freilich nur, wenn eine die Verfahrenskosten deckendes Masse (Vermögen, Geld, Kontoguthaben etc. pp) vorhanden ist bzw. ein Kostenvorschuss für Verfahrenskosten geleistet wird, was ein Gläubiger i.d.R. nicht machen wird.
Als natürliche Personen kann man parallel zu einem Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen. Dies setzt jedoch einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusammen mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. Stundung der Verfahrenskosen voraus.
Im Fall eins Gläubigerantrags kann man also immer noch einen Eigenantrag nebst Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn man denn will! Man muss freilich nicht. I.d.R. wird das Insolvenzgericht auf diese Möglichkeit hinweisen und eine Frist für einen Eigenantrag setzen (14 Tage)
"Wie lang dauert so eine "fremdgemeldete Insolvenz"? "
-> wenn diese denn eröffnet wird und reichlich Masse vorhanden ist, kann das schon dauern ...
"Hat sie die gleichen Stadien (Versuch der außergerichtlichen Einigung, Vermögensverwertung, Wohlverhaltensperiode, etc.) wie die Verbraucherinsolvenz, die man selbst anmeldet?"
-> nein, das es kein Restschuldbefreiungsverfahren gibt und der außergerichtliche Einigungsversuch eh wegfällt.
"Und: Muss ein Mensch, der sowohl Schulden aus der Selbstständigkeit als auch als Privatmann (Bekannte, Energielieferanten, etc) hat, zweimal Insolvenz anmelden?"
-> Nein, er muss gar nicht, kann aber und dann reicht ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren