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Autor Thema: Forderung vom Jobcenter bzgl. Unterhalt  (Gelesen 3453 mal)

Angestellte80

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Forderung vom Jobcenter bzgl. Unterhalt
« am: 21. Juni 2011, 13:41:42 »

Hallo liebes Forum

es geht diesmal nicht um mich, aber um einen sehr guten Freund von mir.
Er hat sich 2007 oder 2008 von seiner Frau getrennt und ist aus seinem Eigentumshaus ausgezogen (Das Haus wurde vor der Ehe gekauft und abbezahlt). Die Ex blieb dort mit dem gemeinsamen Sohn wohnen. Er hat dann mit seiner Ex vereinbart (schriftlich, beide haben Unterschrieben), dass sie dort mietfrei bis zum Tag der Scheidung wohnen kann und im gleichen Zug auf weiteren Trennungsunterhalt verzichtet Wert der Miete 280 Euro mtl.). Für den Sohn hat er monatlich auch über die Scheidung hinaus 250 Euro Unterhalt geleistet. Dies wurde über das Jugendamt samt notarieller Beglaubigung festgelegt.
Seine Ex hat während der ganzen Phase beim Jobcenter Leistungen beantragt und bewilligt bekommen. Das Jobcenter hat ihn dann angeschrieben und Nachweise über das Einkommen und Vermögen verlangt. Dem ist er nicht nach gekommen (selbst Schuld, klar) und man hat sich den Durchschnittswert vom AG errechnet. Laut deren Berechnungen hätte er 847 Euro mtl. an Unterhalt zu zahlen gehabt. Letztes Jahr wurde er angeschrieben und man teilte ihm mit, dass er den Unterhalt zu zahlen hat für die Zeit von 02/2008-01/2010(Scheidung war bereits im August 2009 durch und der Sohn lebte mittlerweile, seit Januar 2010 bei ihm).
Er hat damals sofort die ganzen Schriebstücke dorthin geschickt und auch vorher angerufen und mit dem SB gesprochen und seither nix mehr gehört. Er dachte damit wäre das für ihn erledigt. Bis gestern. Da kam vom Obergerichtsvollzieher ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, dass ihm vom AG der Lohn gepfändet werden soll.

Das kann doch nicht so richtig sein?? Er hat die Unterlagen eingereicht, die beweisen müssten, dass er seinen Teil geleistet hat. Er hat erst morgen leider einen Termin beim Anwalt. Im gleichen Zug zahlt seine Ex-Frau, die mittlerweile wieder arbeitet Vollzeit + zusätzlich 400 Euro Basis seit Januar letzten Jahres keinen Cent Unterhalt für den Sohn, den er mittlerweile per Anwalt versucht einzuklagen. Zudem hat seine Ex-Frau damals das Jobcenter auch von vorne bis hinten betrogen. Sie hat die KdU(200 Euro mehr, als das was in dem Schreiben zwischen den Parteien vereinbart wurde) bekommen, obwohl sie mietfrei wohnte, hat alleinerziehenden Mehrbedarf erhalten, obwohl der junge da nicht mehr lebte und wohnte zum Schluss mit ihrem neuen LG zusammen und beide kassierten volle Leistungen und KdU.
Da ich ja im Jobcenter beschäftigt bin, darf ich diese Informationen ja nicht an ihn weiter geben (bzgl. der Leistungen, die sie erhalten hat), aus verständlicherweise Datenschutzgründen.

Jetzt will wie gesagt das Jobcenter 5100 Euro von ihm haben, die per Pfändung und somit Titel von seinem Gehalt eingezogen werden sollen.
Meine Frage jetzt. Wie stehen seine Chancen da raus zu kommen ohne diese Summe leisten zu müssen? Wenn seine Ex auf weiteren Unterhalt verzichtet hat und im gleichen Zug leistungen beantragt hat, obwohl sie hätte arbeiten gehen können (der Junge ging schon zur Schule und war zu dem Zeitpunkt 8 Jahre alt) ist das doch nicht die Schuld des Mannes??? Er hat ja in dem Sinne Naturalunterhalt bezahlt und für den Sohn Barunterhalt. Ob der Mietvorteil von dem Sohn noch mit angerechnet werden kann zusätzlich bleibt auch fraglich??

Bitte helft mir, ich stecke echt in einer Zwickmühle....
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

tomwr

Re: Forderung vom Jobcenter bzgl. Unterhalt
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 19:29:43 »

Er hat damals sofort die ganzen Schriebstücke dorthin geschickt und auch vorher angerufen und mit dem SB gesprochen und seither nix mehr gehört. Er dachte damit wäre das für ihn erledigt. Bis gestern. Da kam vom Obergerichtsvollzieher ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, dass ihm vom AG der Lohn gepfändet werden soll.

Das kann doch nicht so richtig sein?? Er hat die Unterlagen eingereicht, die beweisen müssten, dass er seinen Teil geleistet hat.

Naja wird schon seine Richtigkeit haben. Bevor ein PfÜB kommt ist vorher eine Vollstreckungsurkunde da, gegen die man sich wehren kann und muss. Und zwar rechtzeitig. Es wird entweder ein Gerichtsurteil über den Unterhalt geben oder aber auch ein Auskunftsverlangen des Leistungsträgers nach §94 SGB XII.

Da bleibt wohl nur die Vollstreckungsgegenklage.

http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=O&ID=5533
Gespeichert
 
 

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