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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: fragen zu einem fall inkasso  (Gelesen 11390 mal)

Momo72

fragen zu einem fall inkasso
« am: 19. Februar 2014, 12:40:33 »

liebe forengemeinde

ich habe eine frage
und zwar hat meine versichung ein inkassobüro mit einer offenen forderung betraut. nach rücksprache mit meinem sachbearter dort (ich hab ihn angerufen weil mir nur eine offene forderung aus dem dez bekannt war..und mir das inkassobüro sehr unseriös erschien- sirius-) meinte er, wiederum nach rücksprache mit der buchhaltung das die forderung wäre vom okt letzten jahres, nun ja das sei jetzt dahingestellt denn ich habe hier in meinen papieren weder zahlungserinnerungen noch mahnungen dazu. zu der offenen forderung aus dem dez hab ich beides bekommen.. ich hatte eigentlich gedacht das es sich bei der forderung des inkassobüros um diesen betrag handele und hab erstmal wertvolle zeit verloren indem ich versucht habe mit denen kontakt aufzunehmen. von denen hat sich natürlich keiner gerührt  :fuchsteufelswild:
mittlerweile hab ich auch schon ein brief von einem anwalt bekommen mit androhung auf kontopfändung etc. also wurde ich langsam panisch schon
mein sachbearbeiter hat mir gesagt ich solle die hauptforderung die auf dem brief des inkassobüros steht schnellstmöglich an die versicherung überweisen, ebenso die offene mahnung aus dem dez. das habe ich sofort getan. trotzdem sitzt mir die angst noch im nacken weil ich im internet gegooglet und über die anwaltskanzlei üble sachen gelesen. das die von konto pfänden lassen auch wenn ausstände schon beglichen waren etc

nun habe ich eine freundin die ist rechtsanwaltsgehilfin und sie meinte das die versicherung eigentlich die forderung gar nicht an ein inkassobüro hätte weitergeben dürfen, weil es ein beschluß des OLG geben würde das versicherungen das nicht dürfen da sie alle eigene rechtsabteilungen hätten...
ist das wirklich richtig so???
zumindest wäre das die erklärung dafür das mein sachbearbeiter meinte ich solle die hauptforderung zahlen und dann würde er sich um alles weitere kümmern können. das kam mir seltsam vor um ehrlich zu sein. und ganz beruhigt bin ich auch noch nicht.
ebenso weiß ich noch nicht wirklich aus welchen monaten diese ausstände sind. der sachbearbeiter meinte aber sobald ich die rechnungen bezahlt hätte würde er vorbeikommen mit kontoauszügen meiner zahlungen...
ich muß sagen ich finde das alles ein wenig kurios
« Letzte Änderung: 19. Februar 2014, 12:42:14 von Momo72 »
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #1 am: 21. Februar 2014, 11:33:55 »

hm .. weiß in dem fall keiner rat??  :sad:
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tomwr

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #2 am: 22. Februar 2014, 15:54:03 »

Stand des Insolvenzverfahrens, wann eröffnet, ggf. wann aufgehoben ?
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #3 am: 22. Februar 2014, 17:25:26 »

@tomwr ich bin gar nicht in einem insolvenzverfahren, sonst hätte ich das dabeigeschrieben.
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Insokalle

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #4 am: 22. Februar 2014, 17:47:35 »

Ist ja für die Frage eigentlich auch irrelevant.
Ich kenne keine derartige Entscheidung, was natürlich nichts heißen muss.
Allerdings hat eine Rechtsabteilung normalerweise nicht die Aufgaben einer Inkassoabteilung. Meiner Meinung nach bleibt es jedem Unternehmen selbst überlassen, wie es seine Forderungen eintreibt. Schadensminderungspflicht gilt zwar schon, würde die aber an anderen Kriterien festmachen wollen.

Lassen Sie sich doch bitte die Gerichtsentscheidung von Ihrer Freundin nennen, damit man sie mal lesen kann.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #5 am: 22. Februar 2014, 23:16:28 »

Wenn der RA bereits mit Kontopfändung droht stellt sich mir die Frage ob die Forderung bereits tituliert ist. Wenn ja dann ist der Titel zu zahlen, wenn nein, dann irgnoriere das ganze und warte auf den Mahnbescheid und lege dann Widerspruch ein.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #6 am: 23. Februar 2014, 01:45:53 »

nein einen titel gibt es nicht, auch einen mahnbescheid hab ich nicht erhalten. die hauptforderung hab ich ja nun schon längst gezahlt. wenn ein mahnbescheid kommt und ich kann im wiederspruch nachweisen das ich die hauptforderung gezahlt habe, wäre das für ein gericht grund genug von weiteren maßnahmen abzusehen, kontopfändung etc???
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #7 am: 23. Februar 2014, 12:19:59 »

Wenn es keinen Titel gibt, dann muss die Gegenpartei erst einmal klagen. Das kann sie entweder nach einem widersprochenen Mahnbescheid oder indem sie direkt Klage einreicht. In dem Klageverfahren hört der Richter vor einem Urteil beide Seiten an.
Wenn die Hauptforderung nachweisbar beglichen ist, wird jeder Richter die Klage diesbezüglich abweisen. Dann kann es nur noch um Nebenforderungen wie Zinsen und Gebühren gehen. Wenn dann ein Urteil vorliegt und man verurteilt ist, eine bestimmte Summe noch an den Kläger zu zahlen, dann kann man das kurzfristig erledigen.
Die Androhung einer Kontopfändung ohne dass ein Titel besteht, ist bloß eine hohle Drohung, die den Schuldner in Panik versetzen soll.
Abwarten und Tee trinken scheint hier die beste Strategie. Wenn Mahnbescheid kommt, ansehen und ggf. widersprechen. Kommt es zur Klage, dann ggf. eigenen Rechtsbeistand einschalten.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #8 am: 23. Februar 2014, 13:20:51 »

ok das hilft mir schon mal sehr weiter! vielen dank. ich werde also abwarten was nun kommt und ob überhaupt noch was kommt (hoffe nicht)
in der tat ist es das erste mal das ich selber mit einem inkassobüro zu tun habe. was mich allerdings noch interessiert wäre die frage ob diese sache gleich schon in meiner schufa als negativer eintrag steht? weil es halt an ein inkassounternehmen weitergegeben wurde? da mein mann ja in der insolvenz ist läuft hier alles auf meinen namen weil wenigstens ich keine negativen eintragungen habe. wenn sich das jetzt ändert wäre das schon sehr ärgerlich...
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Inkassomitarbeiterin

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #9 am: 25. Februar 2014, 22:18:38 »

Ob und was in der Schufa steht erfahren Sie wenn Sie eine Schufaselbstauskunft einholen. Es könnte sein, dass das Inkassobüro bereits gemeldet haben, es gibt div. Inkasso's welche auch ohne Titel melden.
Ansonsten können Sie dem vorbeugen indem Sie das Inkasso anschreiben und eine Weitergabe der Daten gem. BDSG widersprechen. Bei dieser Gelegenheit würde auch auch mitteilen, dass der Forderung im allgemeinen widersprochen wird und der Klageweg anheim gestellt wird. Geklagt wegen Inkassogebühren in der Regel nicht.
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #10 am: 26. Februar 2014, 12:56:47 »

eben hat mich jemand angerufen von der rechtsanwaltskanzlei an die das ganze übergeben wurde. sie meinte es wären jetzt noch ...euro offen, wie wir da jetzt weiter verfahren würden bzw wann ich das zahlen wollte. ich hab ja die hauptforderung an die versicherung überwiesen und die dame meinte das die versicherung das nun an sie überwiesen hätte. find ich komisch... warum sollte die versicherung das machen. ich bin von der ganzen angelegenheit mehr als verwirrt um ehrlich zu sein. wird das wirklich so gehandhabt das die hauptforderung vom schuldner dann an das inkassobüro überwiesen wird??  :dntknw:
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #11 am: 26. Februar 2014, 18:36:56 »

Sollte erneut ein Anruf erfolgen, deutlich machen, dass man keinen Grund für eine Zahlung sieht und es der gerichtlichen Klärung überlässt. Dann auch gleich jeglicher weiteren telefonischen Kontaktaufnahme widersprechen.  Wenn die sich so sicher sind, dass noch Kosten offen sind, dann sollen sie doch klagen. Werden sie aber möglicherweise nicht, weil deren Fantasiegebühren ohnehin selten durchsetzungsfähig sind.
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danielabehrens1

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #12 am: 28. Februar 2014, 10:52:51 »

Die Dame flunkert - Die versicherung hat nicht an die Kanzlei überwiesen bzw weitergeleitet

Im Verzugsfall sind RA Gebühren im Gegensatz zu Inkassogebühren allerdings durchsetzungsfähig

Ergo : Den rest abzüglich der vorgerichtlichen Inkassogebühren zweckgebunden überweisen
Kontoführungsgebühren sind ebenfalls - falls aufgelistet - abzuziehen

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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #13 am: 28. Februar 2014, 19:10:08 »

Zitat
Im Verzugsfall sind RA Gebühren im Gegensatz zu Inkassogebühren allerdings durchsetzungsfähig

Ja, aber dann muss der RA diese geltend machen nach Gebührenordnung. Bis 500 € Streitwert wäre die normale Gebühr incl. MwSt und Nebenkosten 83.54 €. Und keine Phantasiekosten wie Kontoführung, Auskunft oder ähnliches.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #14 am: 01. März 2014, 16:45:11 »

eben hat mich jemand angerufen von der rechtsanwaltskanzlei an die das ganze übergeben wurde. sie meinte es wären jetzt noch ...euro offen, wie wir da jetzt weiter verfahren würden bzw wann ich das zahlen wollte. ich hab ja die hauptforderung an die versicherung überwiesen und die dame meinte das die versicherung das nun an sie überwiesen hätte. find ich komisch... warum sollte die versicherung das machen. ich bin von der ganzen angelegenheit mehr als verwirrt um ehrlich zu sein. wird das wirklich so gehandhabt das die hauptforderung vom schuldner dann an das inkassobüro überwiesen wird??  :dntknw:
je nach Inkassosystem steht dort wirklich Zahlung Mandant oder ähnliches. Bei den Anrufen handelt es sich meist um externes Call Center oder billige Schüler, Studenten,... Also kann man sich darauf verlassen, dass die Leute keine Ahnung haben und nur einen Text ablesen.
Nicht zahlen sondern auf den Klageweg verweisen. Am besten schriftlich!
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #15 am: 27. März 2014, 14:08:33 »

nun habe ich gestern wieder post von der rechtsanwaltskanzlei bekommen. darin steht ich bislang sämtliche angebote zur kompletten tilgung der forderung ungenutzt gelassen (dabei ist ja die hauptforderung längst vollständig beglichen)
dann:

unsere mandantin ist nicht mehr gewillt ein weiteres zuwarten zu aktzeptieren. wir sind nunmehr beauftragt einen gerichtlichen mahnbescheid zu beantragen. dann folgt noch eine letzte frist in der ich doch noch zahlen kann.

an der höhe der forderung sehe ich das es sich hier allein um die gebühren des inkassobüros und der anwaltskanzlei handelt! andererseits schreiben sie aber ihr mandant hätte sie beauftragt einen mahnbescheid zu beantragen? der ursprüngliche mandant hat das bestimmt nicht getan denn da ist keine forderung mehr auf.
hier gehts also nur noch um deren gebühren!
also was jetzt tun?
das geld zahlen weil ich es irgendwann doch tun müßte und dann noch gerichtskosten am hals hätte wodurch sich die summer noch beträchtlich erhören würde? oder abwarten? ist das nur eine leere drohung?

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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #16 am: 27. März 2014, 21:47:01 »

Der bisherige Gläubiger hat schon ein Interesse, denn für die Kosten des Verfahrens ist er möglicherweise in Vorleistung getreten.
Grundsätzlich würde ich das Schreiben erst einmal als Drohgebärde auffassen, denn vielfach lasst sich die Forderung bei Gericht nicht einklagen. Das wissen diese Unternehmen, weil ihnen die jeweilige Rechtsmeinung der Gerichte bekannt sein dürften.
Ich würde abwarten, ob tatsächlich ein Mahnbescheid kommt. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man widerspricht.
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danielabehrens1

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #17 am: 28. März 2014, 08:45:34 »

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren wäre absurd

http://inkassokosten.wordpress.com/

Schläft ein bzw wird ausgebucht

Falls Mahnbescheid : Diesem vollumfänglich und begründungslos widersprechen

Im Widerspruchsformular dann die 2 ankreuzen : Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt
« Letzte Änderung: 28. März 2014, 08:49:45 von danielabehrens1 »
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Momo72

Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #18 am: 28. März 2014, 13:17:59 »

danke für eure antworten
also werde ich abwarten ob da noch was hinterherkommt, oder soll ich dort lieber hinschreiben das ich einem evtl mahnbescheid eh widersprechen werde?

mir ist echt mulmig bei der sache. ich hab mit sowas nie zu tun gehabt und irgendwie angst das jeden moment jemand vor der tür steht und mich in den schuldturm wirft.. ist doof weiß ich  :Oh_no:
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Der_Alte

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Re: fragen zu einem fall inkasso
« Antwort #19 am: 28. März 2014, 19:24:53 »

Abwarten und bloß nicht reagieren.
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