Ich danke Ihnen für die Antwort,
aber es fällt mir sehr schwer, auf Grund des damaligen Verbraucherkreditgesetzes (5% ü.DS)
und des BGB § 288 in der alten Fassung hier:
Anm.: Absatz 1 in der bis zum 1.5.2000 geltenden Fassung lautete:
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten.
festzustellen, welcher Zins hätte Anwendung finden dürfen.
Auch hier komme ich auf 4% für die Zeit:
http://basiszinssatz.de/dokumentation/#PII1aDas Ursprungsdarlehen v. 85.000 DM gehörte zu einer Existenzgründung. Innerhalb der nächsten 4 Jahre wurde durch die Bank mehrfach umgeschuldet und es kamen kleine Zusatzdarlehen dazu, insgesamt Schuld 126.282,00 DM - grundbuchgesichert. Zum 20.05.1997 wurde die Geschäftsverbindung durch die Bank gekündigt.
Die von der Bank angebotene
außergerichtliche Tilgungsvereinbarung über monatliche Abzahlung von 500 DM (im laufendem Euro 255,65) hatte keinen Vermerk über die tatsächliche Höhe der künftig anfallenden Zinsen.
Dort steht nur:
"Unsere Forderungen belaufen sich per 23.07 1997 auf DM (126.663,20 DM) zzgl. aufgelaufender Zinsen, Kosten und Provisionen ab dem 24.07.1997".
Es wurden nacheinander die beiden zuletzt aufgenommenen Darlehen mit den monatlichen Zahlungen aus der Ratenzahlung verrechnet. Danach erst der Kredit mit den 85.000 DM. Daher liefen dort auch lange Zeit nur Zinsen auf, und zwar eben in Höhe 5% über DS, bzw. später nach Basiszinssatz.
In den AGB's ist allerdings bei Verzug der Diskontsatz angegeben. Kann das so auch stillschweigend auf die außergerichtliche Ratenzahlung übertragen werden?
Nach 10 Jahren und fast 30.000 Euro Einzahlung stellten wir 2007 erst fest, dass die Schuld nicht wesentlich abgebaut wurde. Es wurde nach § 367 BGB u. Personaldarlehen verrechnet. Hätte man dies gewusst, hätte man sich doch anders orientiert. Insolvenz und/bzw. ZV wären dann sinnvoller gewesen, als das belastete Haus weiter zu halten. Wir zahlen nun immernoch, jeden Monat 255,65 Euro und das auf viele Jahre.