Guten Morgen,
aktuell liegen auf meinem P-Konto zwei Pfändungen. An erster Stelle das Finanzamt,an zweiter ein Inkassobüro.
Ein dritter Gläubiger betreibt eine Lohnpfändung. Habe über das Amtsgericht einen Beschluss erwirken lassen das das eingehende Gehalt als pfändungsfreier Betrag zu sehen ist ,weil meine Gehaltseingänge jeden Monat unterschiedlich sind.
Da aber das FA an erster Stelle bei den Kontopfändungen steht erkennt meine Bank den Beschluss des Amtsgerichtes nicht an. Ich denke ich brauche das gleiche nochmal vom FA um den Lohn der monatlich eingeht frei zu bekommen, oder zählt der Beschluss vom AG?
Allerdings ist es derzeit so,das vom FA ein Freibetrag von 2023,00€ bescheinigt wurde, da ja wie bereits geschildert eine Lohnpfändung von einem weiteren Gläubiger vollzogen wird. Das FA hat auf Antrag die Unterhaltspflichtigen Personen auf 1,5 gekürzt(Ehefrau+Kind)da meine Frau ein eigenes Einkommen von ca 600€ erzielt.
Die Kontopfändung seitens des FA besteht seit Mai 2013 und es wurde bisher noch keine Auskehrung von der Bank an das FA vorgenommen ,obwohl meine Gehaltseingänge immer über den bescheinigten Freibetrag lagen.
Meine Frage wäre jetzt macht es überhaupt Sinn den Antrag beim FA zu stellen?und ich habe die Befürchtung da ja noch keine Auskehrung stattgefunden hat das diese dann Aufgrund durch Vorlage der Lohnabrechnungen und der Kontoauszüge diese dann rückwirkend vom FA veranlasst wird.
Ist so etwas möglich? oder ist die Bank dafür zuständig.
Vielen Dank vorab für die Antworten