Hi,
erstmal ein paar grundsätzliche Infos:
Ich bin Beamter -> PKV
Frau ist arbeitslos geworden -> ich bin also unterhaltspflichtig
Mein Arbeitgeber ( Stadtverwaltung ) berechnet mein bereinigtes Nettogehalt falsch.
Hier mal eine kurze Aufstellung :
Brutto: 2284,51 €
Netto : 2166,79 €
Abzug: 371,95 €
Rest: 1785,44 €
Jedoch tut er dies, ohne meine PKV und den Gewerkschaftsbeitrag zu berücksichtigen. Werden diese in Abzug gebracht, verbleibt ein bereinigtes Netto von : 1996,39 € -> was zur Folge hat, dass man mir höchstens den Betrag von 317,05 € in Abzug bringen darf.
Brutto: 2284,51 €
Netto : 2166,79 €
Abzug: 317,05 €
Rest : 1849,74 €
Immerhin eine Differenz von 64,30 €
Das Beste ist aber, dass ich auf Anfrage dem AG meinen PKV - Beitrag schon durch persönliche Abgabe des Schreibens der Versicherung mitgeteilt habe, aber bisher seitens des AG trotzdem keine Neuberechnung erfolgt ist :fuchsteufelswild:
Wie soll ich weiter vorgehen ?
1. Erneutes Gespräch mit der Personalabteilung mit der wiederholten Bitte um Änderung ?
2. Direkt zum Anwalt gehen ( habe auch eine RSV ) ?
Zweites Problem :
Mein Anwalt ist der Meinung, dass auch die PKV meiner Frau bei der Nettoberechnung berücksichtigt werden muss. Er nennt dazu folgenden Ansatz:
Ein Angestellter oder Arbeiter, der Unterhaltspflichtig ist, hat seine Frau mit in der GKV ( Familienversicherung ) und seinen Freibettrag für die unterhaltspflichtige Person. Da ich aber zusätzlich zu der Unterhaltspflicht ja noch die PKV aufbringen muss, müsse man mir die auch noch auf den Freibetrag für die Unterhaltspflicht " draufrechnen ", da ich sonst schlechter gestellt wäre, als ein Angestellter oder Arbeiter in der gleichen Situation.
Grund : Der Betrag, der meiner unterhaltspflichtigen Frau zusteht verringert sich ja quasi um den Betrag, der für die PKV aufzubringen ist.
Das gleiche würde dann wohl auch ab März 2012 für unseren Nachwuchs gelten ?
Ich hoffe, es kann mir jemand kurzfristig weiterhelfen.