Hallo Forum,
melde mich an dieser Stelle das erste Mal zu Wort. Grundsätzlich wäre zunächst ersteinmal die Frage zu beantworten, was denn der Treuhänder mit dem Konto gemacht hat. Tatsächlich freigegeben? Dann wäre den Ausführungen meines Vorgängers nichts hinzuzufügen. Wenn auf dem P-Konto keine Pfändung liegt und auch die Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag erfolgt ist, ist auch ein P-Konto wie ein normales Girokonto zu behandeln und Ihnen das komplette Guthaben zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle würde ich, soweit das Konto bei der Bank weitergeführt werden soll, die Bank höflich darum bitten, Ihnen die Rechtsgrundlage näher zu erläutern. Das soll manchmal schon Wunder bewirken.
Anders würde e sich verhalten, wenn das Konto nicht freigegeben wurde. Ungeachtet der Frage, ob ein P-Konto überhaupt freigegeben werden muss, wo es doch nicht pfändbar und damit nicht massezugehörig ist, stellt sich die Frage, was mit dem den Freibetrag übersteigenden Guthaben zu tun ist. Dieses wäre m.E. pfändbar und unterläge somit dem Insolvenzbeschlag (weil nicht freigegeben), so dass Sie ggf. die Erhöhung des Freibetrages beantragen sollten.
Der Grundfreibetrag kann auf Antrag des P-Konto Inhabers erhöht werden bei:
Unterhaltsverpflichtungen
Einmaligen Sozialleistungen
Mehraufwand aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen
Bezug von Kindergeld
Hierfür gibt es entsperchende Bescheinigungen, die von geeigneten Stellen ausgestellt werden. Soweit Sie eine solche nicht bekommen, richten Sie den Antrag an das zuständige Vollstreckungsgericht.
In Ihren Fall ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Ich verstehe es so, dass sie Einkommen beziehen, welches die Pfändungsfreigrenze übersteigt, so dass Ihnen monatlich der nach Pfändungstabelle zu pfändende Betrag abgezogen wird. Hier ist es fraglich, ob der Treuhänder dann tatsächlich auch den auf dem P-Konto übersteigenden Freibetrag, quasi ja zusätzlich, pfänden kann. Frage an die anderen Nutzer: Liege hier nicht gar eine unzulässige Doppelpfändung vor. Dann wäre es praktisch egal, ob das Konto freigegeben wurde oder nicht.