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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen  (Gelesen 3292 mal)

schuldenextrem

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Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« am: 16. März 2010, 00:26:16 »

Hallo

ich habe 15000 euro schulden die ich gemainsamm mit meiner Ex verursacht habe.
Nach der trennung wollten wir das beim anwalt machen aber sie ist dann irgend wann nicht mehr erschienen zum tag der Unterschrift.

ich weiss nicht mehr was ich machen soll.Ich bin noch jung und kann das nicht alles selbst tragen.

Was kann ich tuhen jetzt?
Kann ich gerichtlich was reissen?
Obwohl die schulden auf meinem Namen sind?

Die meisten Gelder flossen über ihr konto

Ich brauch dringend hilfe

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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #1 am: 16. März 2010, 15:25:06 »

Hat niemand hier eine Antwort Parat???
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #2 am: 16. März 2010, 15:48:55 »

Hallo,

was heisst gemeinsame Schulden?? Haften Sie gesamtschuldnerisch?? Wer hat den Vertrag/die Verträge unterschrieben?? Nur darauf kommt es an.
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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #3 am: 16. März 2010, 15:57:19 »

Die meisten sind über meinen namen
Aber alles geld ist immer auf ihrem Konto ausgezahlt worden dem nach haben wir es doch zusammen ausgegeben für Möbel ezeterer

Das ich bei den Gläubigern nichts ändern kann das weiss ich

Ich will nur wissen ob ich vorgericht von meiner Ex 40 prozent der schulden fordern kann??
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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #4 am: 16. März 2010, 16:00:13 »

WENIGSTENS
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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #5 am: 16. März 2010, 16:03:25 »

Sie hat das ja auch vor dem Anwalt alles zugegeben nur dann zum termin wo wir unterschreiben sollten ist sie nicht erschienen
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #6 am: 16. März 2010, 16:23:29 »

Hallo,

ja Sie können es einfordern. MB + VB (wenn kein Widerspruch seitens der EX), aber Sie sollten sich auch überlegen, dass dies alles Geld kosten wird, welches Sie vorstrecken. Und falls sie EX Widerspruch einlegen sollte (was ich an deren Stelle durchaus machen würde und sie hat sich sicherlich beraten lassen, sonst wäre sie zum Termin ggf erschienen) können Sie sie dann verklagen, was wieder mit Kosten verbunden wäre. (das macht nichtmal ein grosses Ink.-Unternehmen, wenn es nicht sicher ist, dass der Schulner am Ende auch zahlen kann).

Ich würde versuchen mich so mit der EX zu einigen und versuchen soviel zu bekommen wie ich kann und hier nicht unbedingt auf Recht und Unrecht pochen, auch wenn es ungerecht ist.

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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #7 am: 16. März 2010, 16:52:45 »

Ja das habe ich auch. Ich wollte es ja ohne diesen kram machen. Aber sie will davon nix wissen und sperrt komplett den kontakt so das ich sie höchstens über einen Brief errreichen kann.

Ich mein wie viel müsste ich so im dreh bezahlen?
Sie kann warscheinlich auch am ende nicht zahlen aber wenn sie dann mal anfängt zuarbeiten krig ich dann mein geld?

Ich weiss sonst nichts anderes
auch wenn ich wollte könnte ich die schulden nicht alleine bezahlen ich wollte dem next studieren ptaktikum machen
Dann muss ich wegen ihr meine zukunft hinten anstellen und erstmal zwei jahre arbeiten gehen
Das kanns doch nicht sein.
Ich mein ich bin  bestimmt nicht der einzige der so ein problem hat.
Und dem muss doch irgend wie geholfen werden.

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #8 am: 16. März 2010, 17:48:47 »

Wenn sie sich komplett sperrt werden sie nicht viel machen können, ausser den oben genannten Wegen. Wie hoch die Kosten sind können Sie bei einem RA erfragen oder googeln. MB-Kosten kann man auf jeden Fall googln, dazu kommen halt noch RA und später Vollstreckungskosten, wenn sich die EX nicht sperrt und es auf eine Klage hinausläuft.

Wenn die EX denn mal arbeitet und genug Geld verdient haben sie evtl. unter Umständen ggf ,... mal Glück und bekommen Geld. Je nachdem ob die EX bisdahin noch mehr Schulden hat. Es kann aber genauso gut sein, dass die EX in die Inso geht falls sie wirklich Forderungen gegenüber Ihnen hat. Also wenn die EX jetzt kein Geld hat und es nicht abzusehen ist wann sie welches haben wird würde ich mir den ganzen Weg überlegen zumal es vor Gericht nicht leicht sein wird ihr was zu übertragen. Ggf müssten Sie dann nachweisen wer was gekauft hat, wer was behalten hat,... am Ende wird sie nur verurteilt Ihnen das und das zu geben und Sie müssen trotzdem zahlen. Also RA fragen und zwar einen der es nicht nur auf's Geld abgesehen hat. Ausserdem wovon wollen Sie diesen bezahlen.

Niemand wird Ihnen das Studium oder Praktikum verbieten. Nur werden die Schulden dadurch wahrscheinlich nicht weniger ausser Sie melden Inso an.

Sie haben am Ende unterschrieben und ich nehme mal an ohne Zwang. Sie haben es gemacht, Sie haben gekauft,... und Sie werden geradestehen ohne wenn und aber!!!

Wenn ich fragen darf wie alt sind Sie??
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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #9 am: 16. März 2010, 18:17:17 »

Ich bin 23 jahre alt und ich muss dem next den praktikum machen sonst kann ich nicht mehr studieren. Weil ich nur ein Fachabitur hab. natürlich kann ich das nicht nach weisen wer was gekauft hat einzige nach weis was ich hab ist das das geld auf ihr konto gegangen ist und sie alles immer abgehoben hat

Das macht mir sehr zuschaffen jetzt
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #10 am: 16. März 2010, 18:46:20 »

das dir das zu schaffen macht ist verständlich wird sich aber nicht ändern lassen. Du kannst höchstens überlegen in die Inso zu gehen, ob das der richtige Weg wäre musst du allerdings selbst entscheiden.

Ich wünsch dir vie Glück bei deinen Entscheidungen und lass dir nochmals alles durch den Kopf gehen und lass dich nicht von irgendwelchen Rachegedanken lenken. Das bringt dich nun auch nicht weiter.
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schuldenextrem

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Re: Gemainsamme Schulden Gerichtlich geltend machen
« Antwort #11 am: 16. März 2010, 19:37:08 »

Na gut dann muss ich wohl jetzt kucken wie es weiter geht
naja
aber danke
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