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Autor Thema: gerichtlicher Vergleich von Gläubiger abgelehnt - trotzdem Kontopfändung?  (Gelesen 2552 mal)

samoht44

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Hallo zusammen,

meine Stieftochter mußte aufgrund einer ehelichen Trennung Verbraucherinsolvenz anmelden. Sie hat das alleine durchgezogen, also ohne Insolvenzanwalt oder Schuldnerberatung und hat den Antrag selbst ausgefüllt und beim zuständigen Amtsgericht abgegeben. Das Gericht hat dann alle Gläubiger angeschrieben und diesen gesetzlich vorgeschriebenen Vergleichsvorschlag den Gläubigern unterbreitet. Einer dieser Gläubiger, der auch vom Gericht einen Vergleich angeboten bekommen hat, hat den Vergleich abgelehnt und droht meiner Tochter jetzt damit, ihr Konto (sie arbeitet auf 400,-€ Basis stundenweise in einer Bäckerei, es sind drei Kleinkinder da) pfänden zu lassen.

Nun meine Frage: Ist das rechtmäßig das dieser Gläubiger, der in der Insolvenzmasse dabei ist, trotz gerichtlich angebotenem Vergleich nun eine Kontopfändung durchführen lassen will? Das Gericht sagte meiner Tochter auf Nachfragen, da könne man Nichts machen. Wie kann sich meine Tochter gegen eine solche Kontopfändung wehren oder kann sie da gar Nichts machen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank.

samoht44
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ThoFa

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Hallo,

ganz sicher war es sooo nicht. Das Gericht macht einen Schudenbereinigungsplan aber keinen außergerichtlichen vergleich. Das Scheitern des AGV muss sie sich von jemanden bestätigt lassen haben, ansonsten wird er Antrag gar nicht angenommen.

MfG

ThoFa

P.S.: Bezgl. Kontopfändung einfach mal die Suche bemühen.
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Inkassomitarbeiterin

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Hallo,

wegen der von Ihnen geschilderten Situation habe ich auch so leicht meine Zweifel. Bin zwar überhaupt kein Inso-Expertin aber ich weiss auch, dass es so nicht gewesen sein kann.

Aber zur Kto-Pfändung. Ja der Gl. kann einen PfüB für das Kto erlassen, aber die Tochter kann das Unpfändbare freigeben.

Ich hoffe für Ihre Tochter, dass sie sich mit der Inso mehr auseinander gesetzt hat. Das ist im Übrigen keine Kritik an Ihnen sondern ein Ratschlag an die Tochter.
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